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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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ben angenommen / aber dieselbige Gerechtigkeit stehe nicht allein in der versönung / oder gnedigen vergebung der Sünden / vmb Christus willen / sondern auch zugleich in der heiligung / vnd vernewrung des Menschen / welche sey inhaerens forma nostrae iustificationis. Nu ist das extra controuersiam war / das die Heiligung auch sey ein wolthat vnd verdienst Christi / vnd das die / so vmb Christus willen durch vergebung der Sünden / mit Gott versönet worden / auch zu gleich durch den heiligen Geist geheiliget vnnd vernewert werden. Aber weil vnsere nouitas in diesem leben von wegen der Sünde im fleisch / nicht volnkomen noch gantz rein ist / auff das die betrübten Gewissen möchten einen bestendigen gewissen trost haben / vnd das dem verdienste vnd Ampte Christi seine Ehre möge gegeben werden / so menget die Schrifft vnsere nouitatem nicht mit ein in den Artickel der Rechtfertigung / Sondern setzet dieselbige allein darinn / das wir aus gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben mit Gott versönet / Vergebung der

ben angenommen / aber dieselbige Gerechtigkeit stehe nicht allein in der versönung / oder gnedigen vergebung der Sünden / vmb Christus willen / sondern auch zugleich in der heiligung / vnd vernewrung des Menschen / welche sey inhaerens forma nostrae iustificationis. Nu ist das extra controuersiam war / das die Heiligung auch sey ein wolthat vnd verdienst Christi / vnd das die / so vmb Christus willen durch vergebung der Sünden / mit Gott versönet worden / auch zu gleich durch den heiligen Geist geheiliget vnnd vernewert werden. Aber weil vnsere nouitas in diesem leben von wegen der Sünde im fleisch / nicht volnkomen noch gantz rein ist / auff das die betrübten Gewissen möchten einen bestendigen gewissen trost haben / vnd das dem verdienste vnd Ampte Christi seine Ehre möge gegeben werden / so menget die Schrifft vnsere nouitatem nicht mit ein in den Artickel der Rechtfertigung / Sondern setzet dieselbige allein darinn / das wir aus gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben mit Gott versönet / Vergebung der

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[0085] ben angenommen / aber dieselbige Gerechtigkeit stehe nicht allein in der versönung / oder gnedigen vergebung der Sünden / vmb Christus willen / sondern auch zugleich in der heiligung / vnd vernewrung des Menschen / welche sey inhaerens forma nostrae iustificationis. Nu ist das extra controuersiam war / das die Heiligung auch sey ein wolthat vnd verdienst Christi / vnd das die / so vmb Christus willen durch vergebung der Sünden / mit Gott versönet worden / auch zu gleich durch den heiligen Geist geheiliget vnnd vernewert werden. Aber weil vnsere nouitas in diesem leben von wegen der Sünde im fleisch / nicht volnkomen noch gantz rein ist / auff das die betrübten Gewissen möchten einen bestendigen gewissen trost haben / vnd das dem verdienste vnd Ampte Christi seine Ehre möge gegeben werden / so menget die Schrifft vnsere nouitatem nicht mit ein in den Artickel der Rechtfertigung / Sondern setzet dieselbige allein darinn / das wir aus gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben mit Gott versönet / Vergebung der

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/85>, abgerufen am 05.05.2024.