Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.lehre des Euangelij mus darzu komen / auff das aus der rew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern / das es möge sein ein Busse zur Seligkeit / 2 Corin. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / das das Euangelion sey ein Predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus die handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis, spricht er: Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item, Apologia, in articulo iustificationis: In praedic atione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur Predigt der Busse ist nicht gnug die Predigt des Gesetzes / Sondern / es mus darzu gethan werden die Predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so aus dem Gesetz geprediger wird / als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Gal. Officium & vsus legis est, non solum ostendere peccatum, & iram DEI, sed etiam compellere ad Christum. lehre des Euangelij mus darzu komen / auff das aus der rew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern / das es möge sein ein Busse zur Seligkeit / 2 Corin. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / das das Euangelion sey ein Predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus die handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis, spricht er: Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item, Apologia, in articulo iustificationis: In praedic atione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur Predigt der Busse ist nicht gnug die Predigt des Gesetzes / Sondern / es mus darzu gethan werden die Predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so aus dem Gesetz geprediger wird / als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Gal. Officium & vsus legis est, non solùm ostendere peccatum, & iram DEI, sed etiam compellere ad Christum. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0061"/> lehre des Euangelij mus darzu komen / auff das aus der rew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern / das es möge sein ein Busse zur Seligkeit / 2 Corin. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / das das Euangelion sey ein Predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus die handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis, spricht er: Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item, Apologia, in articulo iustificationis: In praedic atione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur Predigt der Busse ist nicht gnug die Predigt des Gesetzes / Sondern / es mus darzu gethan werden die Predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so aus dem Gesetz geprediger wird / als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Gal. Officium & vsus legis est, non solùm ostendere peccatum, & iram DEI, sed etiam compellere ad Christum. </p> </div> </body> </text> </TEI> [0061]
lehre des Euangelij mus darzu komen / auff das aus der rew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern / das es möge sein ein Busse zur Seligkeit / 2 Corin. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / das das Euangelion sey ein Predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus die handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis, spricht er: Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item, Apologia, in articulo iustificationis: In praedic atione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur Predigt der Busse ist nicht gnug die Predigt des Gesetzes / Sondern / es mus darzu gethan werden die Predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so aus dem Gesetz geprediger wird / als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Gal. Officium & vsus legis est, non solùm ostendere peccatum, & iram DEI, sed etiam compellere ad Christum.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/61>, abgerufen am 16.07.2024. |