Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.vergebung der Sünden / auff die Busse durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnd were es eine Judasche verzweiffelung / Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis legis est Christus ad iustitiam credenti, Rom. 10. vnd Gott beschleust durchs Gesetz alles vnter die Sünde / auff das er sich aller erbarme / vnnd die verheissung kome durch den Glauben an Chri stum / Ro. 11. Gal. 3. Et lex est paedagogus ad Christum. Es thun auch die vnrecht / die da den tertium vsum legis verwerffen / als solte das Gesetze den bekerten vnnd vernewerten darzu nicht dienstlich sein / das es sie berichte / was sie zum newen gehorsam für gute Wercke thun sollen / wie dis droben erkleret ist. Es sollen die Prediger auch gründlichen verstand vnd bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, das sie nicht entweder gezeng darüber erregen / oder aus missuerstandt derselbigen / den nötigen vnterscheidt des Gesetzes vnd Euangelij confundiren / das stehet in Apologia etliche mahl / das vergebung der Sünden / auff die Busse durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnd were es eine Judasche verzweiffelung / Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis legis est Christus ad iustitiam credenti, Rom. 10. vnd Gott beschleust durchs Gesetz alles vnter die Sünde / auff das er sich aller erbarme / vnnd die verheissung kome durch den Glauben an Chri stum / Ro. 11. Gal. 3. Et lex est paedagogus ad Christum. Es thun auch die vnrecht / die da den tertium vsum legis verwerffen / als solte das Gesetze den bekerten vnnd vernewerten darzu nicht dienstlich sein / das es sie berichte / was sie zum newen gehorsam für gute Wercke thun sollen / wie dis droben erkleret ist. Es sollen die Prediger auch gründlichen verstand vnd bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, das sie nicht entweder gezeng darüber erregen / oder aus missuerstandt derselbigen / den nötigen vnterscheidt des Gesetzes vnd Euangelij confundiren / das stehet in Apologia etliche mahl / das <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0059"/> vergebung der Sünden / auff die Busse durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnd were es eine Judasche verzweiffelung / Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis legis est Christus ad iustitiam credenti, Rom. 10. vnd Gott beschleust durchs Gesetz alles vnter die Sünde / auff das er sich aller erbarme / vnnd die verheissung kome durch den Glauben an Chri stum / Ro. 11. Gal. 3. Et lex est paedagogus ad Christum. Es thun auch die vnrecht / die da den tertium vsum legis verwerffen / als solte das Gesetze den bekerten vnnd vernewerten darzu nicht dienstlich sein / das es sie berichte / was sie zum newen gehorsam für gute Wercke thun sollen / wie dis droben erkleret ist.</p> <p>Es sollen die Prediger auch gründlichen verstand vnd bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, das sie nicht entweder gezeng darüber erregen / oder aus missuerstandt derselbigen / den nötigen vnterscheidt des Gesetzes vnd Euangelij confundiren / das stehet in Apologia etliche mahl / das </p> </div> </body> </text> </TEI> [0059]
vergebung der Sünden / auff die Busse durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnd were es eine Judasche verzweiffelung / Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis legis est Christus ad iustitiam credenti, Rom. 10. vnd Gott beschleust durchs Gesetz alles vnter die Sünde / auff das er sich aller erbarme / vnnd die verheissung kome durch den Glauben an Chri stum / Ro. 11. Gal. 3. Et lex est paedagogus ad Christum. Es thun auch die vnrecht / die da den tertium vsum legis verwerffen / als solte das Gesetze den bekerten vnnd vernewerten darzu nicht dienstlich sein / das es sie berichte / was sie zum newen gehorsam für gute Wercke thun sollen / wie dis droben erkleret ist.
Es sollen die Prediger auch gründlichen verstand vnd bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, das sie nicht entweder gezeng darüber erregen / oder aus missuerstandt derselbigen / den nötigen vnterscheidt des Gesetzes vnd Euangelij confundiren / das stehet in Apologia etliche mahl / das
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/59 |
Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/59>, abgerufen am 16.07.2024. |