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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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Diese meinung kan nun für der vernunfft / mit gar ansehnlichen schein geschmücket werden / aber frome Christen sollen erinnert werden / das sie mit den Worten des Abendmals nach jren gedancken nicht spielen sollen / dieselbe jres gefallens zu deuteln / denn es sind wort des Testaments des Sohns Gottes / daran souiel gelegen ist / das wer nicht recht vnterscheidet / das jenige / was im Abendmal des HERrn / gereicht vnd entfangen wird / Nemlich / das es sey der Leib Christi / der jsset vnd trincket jm das Gericht.

Nun ist diser handel leicht vnd klar / wenn wir nur allein einfeltig dabey kön ten vnd wolten bleiben / wasder mund ausredet / von welchem der Vater aus dem Himel rüffet / Das ist mein lieber Son / den solt jhr hören. Denn im Abendmal des HErrn ist etwas vorhanden / das wird vns durch die Hand des Dieners gereichet / vnd wir haben befehl / das wirs mit vnserm Munde entfangen sollen / da Christus spricht / Nemet / esset vnd trincket / welchs nicht kan vom Geistlichen essen vnd trin-

Diese meinung kan nun für der vernunfft / mit gar ansehnlichen schein geschmücket werden / aber frome Christen sollen erinnert werden / das sie mit den Worten des Abendmals nach jren gedancken nicht spielen sollen / dieselbe jres gefallens zu deuteln / denn es sind wort des Testaments des Sohns Gottes / daran souiel gelegen ist / das wer nicht recht vnterscheidet / das jenige / was im Abendmal des HERrn / gereicht vnd entfangen wird / Nemlich / das es sey der Leib Christi / der jsset vnd trincket jm das Gericht.

Nun ist diser handel leicht vnd klar / wenn wir nur allein einfeltig dabey kön ten vnd wolten bleiben / wasder mund ausredet / von welchem der Vater aus dem Himel rüffet / Das ist mein lieber Son / den solt jhr hören. Denn im Abendmal des HErrn ist etwas vorhanden / das wird vns durch die Hand des Dieners gereichet / vnd wir haben befehl / das wirs mit vnserm Munde entfangen sollen / da Christus spricht / Nemet / esset vnd trincket / welchs nicht kan vom Geistlichen essen vnd trin-

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[0169] Diese meinung kan nun für der vernunfft / mit gar ansehnlichen schein geschmücket werden / aber frome Christen sollen erinnert werden / das sie mit den Worten des Abendmals nach jren gedancken nicht spielen sollen / dieselbe jres gefallens zu deuteln / denn es sind wort des Testaments des Sohns Gottes / daran souiel gelegen ist / das wer nicht recht vnterscheidet / das jenige / was im Abendmal des HERrn / gereicht vnd entfangen wird / Nemlich / das es sey der Leib Christi / der jsset vnd trincket jm das Gericht. Nun ist diser handel leicht vnd klar / wenn wir nur allein einfeltig dabey kön ten vnd wolten bleiben / wasder mund ausredet / von welchem der Vater aus dem Himel rüffet / Das ist mein lieber Son / den solt jhr hören. Denn im Abendmal des HErrn ist etwas vorhanden / das wird vns durch die Hand des Dieners gereichet / vnd wir haben befehl / das wirs mit vnserm Munde entfangen sollen / da Christus spricht / Nemet / esset vnd trincket / welchs nicht kan vom Geistlichen essen vnd trin-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/169>, abgerufen am 27.04.2024.