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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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brauchen könden. Desgleichen sollen auch die Psalmen ördentlich nach einander gesungen / vnd wenn der Psalter zu ende gebracht / allweg gleich wiederumb angefangen werden.

Auff die hohen Feste sol an stat des ördentlichen Capittels die Geschicht desselben Fests gelesen werden / als auff Weinacht / das 9. Capittel Esaiae / oder das 2. Capittel im Euangelisten Luca. Auff Ostern / das 16. Capittel auß dem Euangelisten Marco. Am tag der Himelfart Christi / das 1. Capittel in der Apostel Geschicht. Am Pfingstag / das 1. Capittel in der Apostel Geschicht. Desgleichen mögen sie auch andere schöne Geseng vnd Hymnos / so durchs Jar auff die hohen Fest verordnet / vnd heiliger Schrifft gemeß sind / singen. An Son vnd Feirtagen sol es mit singen vnd lesen gehalten werden / wie in vnser Kirchen Ordnung begriffen. Es mögen auch die Jungfrawen auff jede zeit die Christlichen reine verordente Hymnos / neben den Psalmen singen / dardurch sie nicht wenig zur Dancksagung für die gnad Gottes / vns durch Christum erwiesen / vnd dann auch zu aller Gottseligkeit gereitzet vnd erwecket werden.

Durch diesen Gottesdienst / welcher durch die Jungfrawen in Deudscher vnd bekanter Mutter Sprach / verrichtet / werden nicht alleine die Jungfrawen in jrem Glauben / vnd Gottseligkeit jres lebens gestercket / sondern auch die zuhörer gebessert / so nicht weniger / als sie selbst / frucht vnd nützen daruon empfangen werden.

Die Stunde aber / da die Jungfrawen nicht zu Chor gehen / sol ein jede jrer arbeit / vnd dem beruff / darzu sie jeder

brauchen könden. Desgleichen sollen auch die Psalmen ördentlich nach einander gesungen / vnd wenn der Psalter zu ende gebracht / allweg gleich wiederumb angefangen werden.

Auff die hohen Feste sol an stat des ördentlichen Capittels die Geschicht desselben Fests gelesen werden / als auff Weinacht / das 9. Capittel Esaiae / oder das 2. Capittel im Euangelisten Luca. Auff Ostern / das 16. Capittel auß dem Euangelisten Marco. Am tag der Himelfart Christi / das 1. Capittel in der Apostel Geschicht. Am Pfingstag / das 1. Capittel in der Apostel Geschicht. Desgleichen mögen sie auch andere schöne Geseng vnd Hymnos / so durchs Jar auff die hohen Fest verordnet / vnd heiliger Schrifft gemeß sind / singen. An Son vnd Feirtagen sol es mit singen vnd lesen gehalten werden / wie in vnser Kirchen Ordnung begriffen. Es mögen auch die Jungfrawen auff jede zeit die Christlichen reine verordente Hymnos / neben den Psalmen singen / dardurch sie nicht wenig zur Dancksagung für die gnad Gottes / vns durch Christum erwiesen / vnd dann auch zu aller Gottseligkeit gereitzet vnd erwecket werden.

Durch diesen Gottesdienst / welcher durch die Jungfrawen in Deudscher vnd bekanter Mutter Sprach / verrichtet / werden nicht alleine die Jungfrawen in jrem Glauben / vnd Gottseligkeit jres lebens gestercket / sondern auch die zuhörer gebessert / so nicht weniger / als sie selbst / frucht vnd nützen daruon empfangen werden.

Die Stunde aber / da die Jungfrawen nicht zu Chor gehen / sol ein jede jrer arbeit / vnd dem beruff / darzu sie jeder

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[409/0558] brauchen könden. Desgleichen sollen auch die Psalmen ördentlich nach einander gesungen / vnd wenn der Psalter zu ende gebracht / allweg gleich wiederumb angefangen werden. Auff die hohen Feste sol an stat des ördentlichen Capittels die Geschicht desselben Fests gelesen werden / als auff Weinacht / das 9. Capittel Esaiae / oder das 2. Capittel im Euangelisten Luca. Auff Ostern / das 16. Capittel auß dem Euangelisten Marco. Am tag der Himelfart Christi / das 1. Capittel in der Apostel Geschicht. Am Pfingstag / das 1. Capittel in der Apostel Geschicht. Desgleichen mögen sie auch andere schöne Geseng vnd Hymnos / so durchs Jar auff die hohen Fest verordnet / vnd heiliger Schrifft gemeß sind / singen. An Son vnd Feirtagen sol es mit singen vnd lesen gehalten werden / wie in vnser Kirchen Ordnung begriffen. Es mögen auch die Jungfrawen auff jede zeit die Christlichen reine verordente Hymnos / neben den Psalmen singen / dardurch sie nicht wenig zur Dancksagung für die gnad Gottes / vns durch Christum erwiesen / vnd dann auch zu aller Gottseligkeit gereitzet vnd erwecket werden. Durch diesen Gottesdienst / welcher durch die Jungfrawen in Deudscher vnd bekanter Mutter Sprach / verrichtet / werden nicht alleine die Jungfrawen in jrem Glauben / vnd Gottseligkeit jres lebens gestercket / sondern auch die zuhörer gebessert / so nicht weniger / als sie selbst / frucht vnd nützen daruon empfangen werden. Die Stunde aber / da die Jungfrawen nicht zu Chor gehen / sol ein jede jrer arbeit / vnd dem beruff / darzu sie jeder

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 409. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/558>, abgerufen am 25.11.2024.