Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Vor dem Morgenmahl sollen die Jungfrawen abermals zu Chor gehen / vnnd einen Psalmen oder zween / Deudsch oder Lateinisch / ein Verß vmb den andern beten / oder singen / darauff abermals ein Capittel aus dem Alten Testament / sampt dem Summario / gelesen. Nach dem Vater vnser aber eine reine Collect gesungen / vnd mit dem Benedicamus beschlossen werden. Zur Vesper / ehe man zu Tisch gehet / sollen anfangs abermals ein Deudscher oder Lateinischer Psalmen oder zween gesungen / darauff ein Capittel aus dem Newen Testament gelesen. Nach dem Capittel das Magnificat / oder Nunc dimittis / Deudsch oder Lateinisch / Darnach ein reine Collect gesungen / das Vater vnser gebetet / vnd mit dem Benedicamus Deudsch oder Lateinisch beschlossen werden. Damit aber inn dem lesen gute Ordnung gehalten / vnd nicht eine Jungfraw vor der andern damit beschweret werde / so sol die Jungfraw / so am Sontag angefangen zulesen / dieselbige gantze Wochen solchs verrichten / welcher die andern nachuolgen sollen / biß die Ordnung die erste wiederumb treffen würde. Es sollen auch die Capittel / wie sie im Alten vnnd Newen Testament beschrieben / ördentlich nach einander gelesen / Damit die Jungfrawen die geschichten vnd Lehr derselben gantz eigentlich vnd ördentlich fassen / vnd nachmals jnen selbst / vnd andern zum trost vnd Lehr / nützlich ge- Vor dem Morgenmahl sollen die Jungfrawen abermals zu Chor gehen / vnnd einen Psalmen oder zween / Deudsch oder Lateinisch / ein Verß vmb den andern beten / oder singen / darauff abermals ein Capittel aus dem Alten Testament / sampt dem Summario / gelesen. Nach dem Vater vnser aber eine reine Collect gesungen / vnd mit dem Benedicamus beschlossen werden. Zur Vesper / ehe man zu Tisch gehet / sollen anfangs abermals ein Deudscher oder Lateinischer Psalmen oder zween gesungen / darauff ein Capittel aus dem Newen Testament gelesen. Nach dem Capittel das Magnificat / oder Nunc dimittis / Deudsch oder Lateinisch / Darnach ein reine Collect gesungen / das Vater vnser gebetet / vnd mit dem Benedicamus Deudsch oder Lateinisch beschlossen werden. Damit aber inn dem lesen gute Ordnung gehalten / vnd nicht eine Jungfraw vor der andern damit beschweret werde / so sol die Jungfraw / so am Sontag angefangen zulesen / dieselbige gantze Wochen solchs verrichten / welcher die andern nachuolgen sollen / biß die Ordnung die erste wiederumb treffen würde. Es sollen auch die Capittel / wie sie im Alten vnnd Newen Testament beschrieben / ördentlich nach einander gelesen / Damit die Jungfrawen die geschichten vnd Lehr derselben gantz eigentlich vnd ördentlich fassen / vnd nachmals jnen selbst / vnd andern zum trost vnd Lehr / nützlich ge- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0557" n="408"/> <p>Vor dem Morgenmahl sollen die Jungfrawen abermals zu Chor gehen / vnnd einen Psalmen oder zween / Deudsch oder Lateinisch / ein Verß vmb den andern beten / oder singen / darauff abermals ein Capittel aus dem Alten Testament / sampt dem Summario / gelesen. Nach dem Vater vnser aber eine reine Collect gesungen / vnd mit dem Benedicamus beschlossen werden.</p> <p>Zur Vesper / ehe man zu Tisch gehet / sollen anfangs abermals ein Deudscher oder Lateinischer Psalmen oder zween gesungen / darauff ein Capittel aus dem Newen Testament gelesen. Nach dem Capittel das Magnificat / oder Nunc dimittis / Deudsch oder Lateinisch / Darnach ein reine Collect gesungen / das Vater vnser gebetet / vnd mit dem Benedicamus Deudsch oder Lateinisch beschlossen werden.</p> <p>Damit aber inn dem lesen gute Ordnung gehalten / vnd nicht eine Jungfraw vor der andern damit beschweret werde / so sol die Jungfraw / so am Sontag angefangen zulesen / dieselbige gantze Wochen solchs verrichten / welcher die andern nachuolgen sollen / biß die Ordnung die erste wiederumb treffen würde.</p> <p>Es sollen auch die Capittel / wie sie im Alten vnnd Newen Testament beschrieben / ördentlich nach einander gelesen / Damit die Jungfrawen die geschichten vnd Lehr derselben gantz eigentlich vnd ördentlich fassen / vnd nachmals jnen selbst / vnd andern zum trost vnd Lehr / nützlich ge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [408/0557]
Vor dem Morgenmahl sollen die Jungfrawen abermals zu Chor gehen / vnnd einen Psalmen oder zween / Deudsch oder Lateinisch / ein Verß vmb den andern beten / oder singen / darauff abermals ein Capittel aus dem Alten Testament / sampt dem Summario / gelesen. Nach dem Vater vnser aber eine reine Collect gesungen / vnd mit dem Benedicamus beschlossen werden.
Zur Vesper / ehe man zu Tisch gehet / sollen anfangs abermals ein Deudscher oder Lateinischer Psalmen oder zween gesungen / darauff ein Capittel aus dem Newen Testament gelesen. Nach dem Capittel das Magnificat / oder Nunc dimittis / Deudsch oder Lateinisch / Darnach ein reine Collect gesungen / das Vater vnser gebetet / vnd mit dem Benedicamus Deudsch oder Lateinisch beschlossen werden.
Damit aber inn dem lesen gute Ordnung gehalten / vnd nicht eine Jungfraw vor der andern damit beschweret werde / so sol die Jungfraw / so am Sontag angefangen zulesen / dieselbige gantze Wochen solchs verrichten / welcher die andern nachuolgen sollen / biß die Ordnung die erste wiederumb treffen würde.
Es sollen auch die Capittel / wie sie im Alten vnnd Newen Testament beschrieben / ördentlich nach einander gelesen / Damit die Jungfrawen die geschichten vnd Lehr derselben gantz eigentlich vnd ördentlich fassen / vnd nachmals jnen selbst / vnd andern zum trost vnd Lehr / nützlich ge-
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 408. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/557>, abgerufen am 16.02.2025. |