Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.auch solchs desto stattlicher geschehen möge / vnnd sich niemandts einiger vnwissenheit entschüldigen köndte. So ist vnser meinung / das jr die Pfarrherrn alle / diese Eheordnung jedes Jahrs Zwey mahl / an der Cantzel / verstendtlich vorlesen / Auch wo von nöten / vnd sonderlich die Lateinische Wort außlegen / vnd so jr das thun wöllen / solches allwegen den nechsten Sontag daruor / gleich nach end der Predigt / dem Volck anzeigen / mit gnugsamer vermanung / auff den bestimpten Sontag hernach / zuuerlesung solcher Eheordnung / vleissig zukommen. auch solchs desto stattlicher geschehen möge / vnnd sich niemandts einiger vnwissenheit entschüldigen köndte. So ist vnser meinung / das jr die Pfarrherrn alle / diese Eheordnung jedes Jahrs Zwey mahl / an der Cantzel / verstendtlich vorlesen / Auch wo von nöten / vnd sonderlich die Lateinische Wort außlegen / vnd so jr das thun wöllen / solches allwegen den nechsten Sontag daruor / gleich nach end der Predigt / dem Volck anzeigen / mit gnugsamer vermanung / auff den bestimpten Sontag hernach / zuuerlesung solcher Eheordnung / vleissig zukom̃en. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0435" n="287"/> auch solchs desto stattlicher geschehen möge / vnnd sich niemandts einiger vnwissenheit entschüldigen köndte.</p> <p>So ist vnser meinung / das jr die Pfarrherrn alle / diese Eheordnung jedes Jahrs Zwey mahl / an der Cantzel / verstendtlich vorlesen / Auch wo von nöten / vnd sonderlich die Lateinische Wort außlegen / vnd so jr das thun wöllen / solches allwegen den nechsten Sontag daruor / gleich nach end der Predigt / dem Volck anzeigen / mit gnugsamer vermanung / auff den bestimpten Sontag hernach / zuuerlesung solcher Eheordnung / vleissig zukom̃en.</p> </div> </body> </text> </TEI> [287/0435]
auch solchs desto stattlicher geschehen möge / vnnd sich niemandts einiger vnwissenheit entschüldigen köndte.
So ist vnser meinung / das jr die Pfarrherrn alle / diese Eheordnung jedes Jahrs Zwey mahl / an der Cantzel / verstendtlich vorlesen / Auch wo von nöten / vnd sonderlich die Lateinische Wort außlegen / vnd so jr das thun wöllen / solches allwegen den nechsten Sontag daruor / gleich nach end der Predigt / dem Volck anzeigen / mit gnugsamer vermanung / auff den bestimpten Sontag hernach / zuuerlesung solcher Eheordnung / vleissig zukom̃en.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/435>, abgerufen am 24.07.2024. |