Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen / chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0389" n="241"/> chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [241/0389]
chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |