Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen /

chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0389" n="241"/>
chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[241/0389] chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/389
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/389>, abgerufen am 22.11.2024.