Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.DIE Weiber sein vnderthan jren Mennern / als dem Herrn / Denn der Man ist des Weibs Haupt / Gleich wie auch Christus das Haupt ist der Gemeine / vnd er ist seines Leibs Heilandt /. Aber wie nu die Gemeine Christo ist vnderthan / also die Weiber jren Mennern in allen dingen. Ir Menner liebet ewre Weiber / gleich wie Christus geliebt hat die gemeine / vnd hat sichselbs fur sie gegeben / auff das er sie heiliget / vnd hat sie gereiniget / durch das Wasserbadt im Wort / auff das er sie jm selbst zurichtet / eine Gemeine die herlich sey / die nicht habe einen flecken oder runtzel oder des etwas / sondern das sie heilig sey vnd vnstrefflich. Also sollen auch die Menner jre Weiber lieben / als jre eigene Leibe. Wer sein Weib liebet / der liebet sich selbs / Denn niemandt hat jemals sein eigen Fleisch gehasset / Sondern er nehret es / vnd pfleget sein / gleich wie auch der HErr die Gemeine. DIE Weiber sein vnderthan jren Mennern / als dem Herrn / Denn der Man ist des Weibs Haupt / Gleich wie auch Christus das Haupt ist der Gemeine / vnd er ist seines Leibs Heilandt /. Aber wie nu die Gemeine Christo ist vnderthan / also die Weiber jren Mennern in allen dingen. Ir Menner liebet ewre Weiber / gleich wie Christus geliebt hat die gemeine / vñ hat sichselbs fur sie gegeben / auff das er sie heiliget / vnd hat sie gereiniget / durch das Wasserbadt im Wort / auff das er sie jm selbst zurichtet / eine Gemeine die herlich sey / die nicht habe einen flecken oder runtzel oder des etwas / sondern das sie heilig sey vnd vnstrefflich. Also sollen auch die Menner jre Weiber lieben / als jre eigene Leibe. Wer sein Weib liebet / der liebet sich selbs / Denn niemandt hat jemals sein eigen Fleisch gehasset / Sondern er nehret es / vnd pfleget sein / gleich wie auch der HErr die Gemeine. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0245" n="101"/> <p>DIE Weiber sein vnderthan jren Mennern / als dem Herrn / Denn der Man ist des Weibs Haupt / Gleich wie auch Christus das Haupt ist der Gemeine / vnd er ist seines Leibs Heilandt /. Aber wie nu die Gemeine Christo ist vnderthan / also die Weiber jren Mennern in allen dingen.</p> <p>Ir Menner liebet ewre Weiber / gleich wie Christus geliebt hat die gemeine / vñ hat sichselbs fur sie gegeben / auff das er sie heiliget / vnd hat sie gereiniget / durch das Wasserbadt im Wort / auff das er sie jm selbst zurichtet / eine Gemeine die herlich sey / die nicht habe einen flecken oder runtzel oder des etwas / sondern das sie heilig sey vnd vnstrefflich.</p> <p>Also sollen auch die Menner jre Weiber lieben / als jre eigene Leibe. Wer sein Weib liebet / der liebet sich selbs / Denn niemandt hat jemals sein eigen Fleisch gehasset / Sondern er nehret es / vnd pfleget sein / gleich wie auch der HErr die Gemeine.</p> </div> </body> </text> </TEI> [101/0245]
DIE Weiber sein vnderthan jren Mennern / als dem Herrn / Denn der Man ist des Weibs Haupt / Gleich wie auch Christus das Haupt ist der Gemeine / vnd er ist seines Leibs Heilandt /. Aber wie nu die Gemeine Christo ist vnderthan / also die Weiber jren Mennern in allen dingen.
Ir Menner liebet ewre Weiber / gleich wie Christus geliebt hat die gemeine / vñ hat sichselbs fur sie gegeben / auff das er sie heiliget / vnd hat sie gereiniget / durch das Wasserbadt im Wort / auff das er sie jm selbst zurichtet / eine Gemeine die herlich sey / die nicht habe einen flecken oder runtzel oder des etwas / sondern das sie heilig sey vnd vnstrefflich.
Also sollen auch die Menner jre Weiber lieben / als jre eigene Leibe. Wer sein Weib liebet / der liebet sich selbs / Denn niemandt hat jemals sein eigen Fleisch gehasset / Sondern er nehret es / vnd pfleget sein / gleich wie auch der HErr die Gemeine.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/245>, abgerufen am 16.02.2025. |