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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wölle / das es im Glauben zunehme vnd wachsse / wieder den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite / vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd entlich nach diesem leben die ewigen seligkeit vberkomen möge / Wöllen auch derhalben von grundt des Hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.

Vater vnser / der du bist im Himel / etc.

Es mag auch diese vermanung vor oder nach dem Exorcismo / darnach es an jedem ort hergebracht / geschehen.

ANdechtigen lieben Freunde in Christo dem HERrn / Demnach diß gegenwertige liebe Kindlein (oder diese) gleich wie andere Menschen / in Sünden empfangen vnd geborn ist / vnd also von wegen der Sünde auch stecket vnder dem ewigen Todt / vermag sich auch derowegen / von solchem grossen schaden nicht zuhelffen / noch zuentledigen / besonder jme ist hoch von nöten / das es nach der lehre / vnd auff den beuelch IHESV Christi / zum andern mahl durch das Wasser vnnd den heiligen Geist geborn werde / vnd also seinem Erlöser vnd Heilandt IHESV Christo eingeleibet werde / So wöllen wir seinet halben / GOTt im Himel anruffen / vnd bitten / er wölle ja selbs alhie Teuffer sein / vnd diesem Kindelein (oder diesen) seinen heiligen Geist

Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wölle / das es im Glauben zunehme vnd wachsse / wieder den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite / vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd entlich nach diesem leben die ewigen seligkeit vberkomen möge / Wöllen auch derhalben von grundt des Hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.

Vater vnser / der du bist im Himel / etc.

Es mag auch diese vermanung vor oder nach dem Exorcismo / darnach es an jedem ort hergebracht / geschehen.

ANdechtigen lieben Freunde in Christo dem HERrn / Demnach diß gegenwertige liebe Kindlein (oder diese) gleich wie andere Menschen / in Sünden empfangen vnd geborn ist / vnd also von wegen der Sünde auch stecket vnder dem ewigen Todt / vermag sich auch derowegen / von solchem grossen schaden nicht zuhelffen / noch zuentledigen / besonder jme ist hoch von nöten / das es nach der lehre / vnd auff den beuelch IHESV Christi / zum andern mahl durch das Wasser vnnd den heiligen Geist geborn werde / vnd also seinem Erlöser vnd Heilandt IHESV Christo eingeleibet werde / So wöllen wir seinet halben / GOTt im Himel anruffen / vnd bitten / er wölle ja selbs alhie Teuffer sein / vnd diesem Kindelein (oder diesen) seinen heiligen Geist

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[65/0209] Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wölle / das es im Glauben zunehme vnd wachsse / wieder den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite / vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd entlich nach diesem leben die ewigen seligkeit vberkomen möge / Wöllen auch derhalben von grundt des Hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen. Vater vnser / der du bist im Himel / etc. Es mag auch diese vermanung vor oder nach dem Exorcismo / darnach es an jedem ort hergebracht / geschehen. ANdechtigen lieben Freunde in Christo dem HERrn / Demnach diß gegenwertige liebe Kindlein (oder diese) gleich wie andere Menschen / in Sünden empfangen vnd geborn ist / vnd also von wegen der Sünde auch stecket vnder dem ewigen Todt / vermag sich auch derowegen / von solchem grossen schaden nicht zuhelffen / noch zuentledigen / besonder jme ist hoch von nöten / das es nach der lehre / vnd auff den beuelch IHESV Christi / zum andern mahl durch das Wasser vnnd den heiligen Geist geborn werde / vnd also seinem Erlöser vnd Heilandt IHESV Christo eingeleibet werde / So wöllen wir seinet halben / GOTt im Himel anruffen / vnd bitten / er wölle ja selbs alhie Teuffer sein / vnd diesem Kindelein (oder diesen) seinen heiligen Geist

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/209>, abgerufen am 23.11.2024.