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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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So wissen auch gedachte Eltern / aus der heiligen schrifft / das auch diß Kind in Sünden empfangen / vnd geborn ist / wie wir armen Sünder leider allzusamen / vnd derhalben nötig / das wir durch diß heilsam Sacrament / der heiligen Tauffe / auffs new geboren werden / wie Christus saget / Johan. am Dritten Capitel. Wo ein Mensch nicht newgeborn wird / durch das Wasser vnd heiligen Geist / so kan er ins Reich Gottes nicht kommen.

Dieweil es dann ein groß herlich ding ist / vmb die Tauffe / in welcher GOTt Vater / Sohn / vnd heiliger Geist ein verbundt mit vns machet / also / das GOtt Vater / vnser gnediger lieber Vater sein wölle / vnns für seine Kinder annemen / vnd aus grosser liebe schencken / seinen Sohn IHESVM Christum / mit allem seinem verdienste / leiden / Blutuergiessen / vnd sterben / vnd in jm / vnd durch jn / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / Teuffel / vnd ewigen verdamniß. Item / das er vns die Kindtschafft vnd Erbschafft aller Himlischen güter / vnd seinen heiligen Geist schencke / der vnser Hertze mit einem warhafftigen Glauben begabe / erleuchte / vnd reinige / etc.

So ist der Eltern an euch gantz Christliche bitte / das jr vor diß Kindlein bitten wöllet / das jme der Allmechtige GOTt alle seine Sünde vergeben wolte / sein Hertz mit dem heiligen Geist erleuchten / vnd einen rechten Glauben verleihen / auff das es in die zall der Christen möge eingeleibet werden.

So wissen auch gedachte Eltern / aus der heiligen schrifft / das auch diß Kind in Sünden empfangen / vnd geborn ist / wie wir armen Sünder leider allzusamen / vnd derhalben nötig / das wir durch diß heilsam Sacrament / der heiligen Tauffe / auffs new geboren werden / wie Christus saget / Johan. am Dritten Capitel. Wo ein Mensch nicht newgeborn wird / durch das Wasser vnd heiligen Geist / so kan er ins Reich Gottes nicht kommen.

Dieweil es dann ein groß herlich ding ist / vmb die Tauffe / in welcher GOTt Vater / Sohn / vnd heiliger Geist ein verbundt mit vns machet / also / das GOtt Vater / vnser gnediger lieber Vater sein wölle / vnns für seine Kinder annemen / vnd aus grosser liebe schencken / seinen Sohn IHESVM Christum / mit allem seinem verdienste / leiden / Blutuergiessen / vnd sterben / vnd in jm / vnd durch jn / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / Teuffel / vnd ewigen verdamniß. Item / das er vns die Kindtschafft vnd Erbschafft aller Himlischen güter / vnd seinen heiligen Geist schencke / der vnser Hertze mit einem warhafftigen Glauben begabe / erleuchte / vnd reinige / etc.

So ist der Eltern an euch gantz Christliche bitte / das jr vor diß Kindlein bitten wöllet / das jme der Allmechtige GOTt alle seine Sünde vergeben wolte / sein Hertz mit dem heiligen Geist erleuchten / vnd einen rechten Glauben verleihen / auff das es in die zall der Christen möge eingeleibet werden.

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So wissen auch gedachte Eltern / aus der heiligen schrifft / das auch diß Kind in Sünden empfangen / vnd geborn ist / wie wir armen Sünder leider allzusamen / vnd derhalben nötig / das wir durch diß heilsam Sacrament / der heiligen Tauffe / auffs new geboren werden / wie Christus saget / Johan. am Dritten Capitel. Wo ein Mensch nicht newgeborn wird / durch das Wasser vnd heiligen Geist / so kan er ins Reich Gottes nicht kommen.</p>
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[64/0208] So wissen auch gedachte Eltern / aus der heiligen schrifft / das auch diß Kind in Sünden empfangen / vnd geborn ist / wie wir armen Sünder leider allzusamen / vnd derhalben nötig / das wir durch diß heilsam Sacrament / der heiligen Tauffe / auffs new geboren werden / wie Christus saget / Johan. am Dritten Capitel. Wo ein Mensch nicht newgeborn wird / durch das Wasser vnd heiligen Geist / so kan er ins Reich Gottes nicht kommen. Dieweil es dann ein groß herlich ding ist / vmb die Tauffe / in welcher GOTt Vater / Sohn / vnd heiliger Geist ein verbundt mit vns machet / also / das GOtt Vater / vnser gnediger lieber Vater sein wölle / vnns für seine Kinder annemen / vnd aus grosser liebe schencken / seinen Sohn IHESVM Christum / mit allem seinem verdienste / leiden / Blutuergiessen / vnd sterben / vnd in jm / vnd durch jn / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / Teuffel / vnd ewigen verdamniß. Item / das er vns die Kindtschafft vnd Erbschafft aller Himlischen güter / vnd seinen heiligen Geist schencke / der vnser Hertze mit einem warhafftigen Glauben begabe / erleuchte / vnd reinige / etc. So ist der Eltern an euch gantz Christliche bitte / das jr vor diß Kindlein bitten wöllet / das jme der Allmechtige GOTt alle seine Sünde vergeben wolte / sein Hertz mit dem heiligen Geist erleuchten / vnd einen rechten Glauben verleihen / auff das es in die zall der Christen möge eingeleibet werden.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/208>, abgerufen am 21.11.2024.