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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Vnd ist ein grewlich ding / das man Gottes Wort hindan setzen / vnd Menschen fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr ein rechte Abgötterey ist: Wie dann auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne befehl vnd verheissung Gottes / ein rechte Zauberey ist. Auch wirdt dabey die anruffung der Heiligen gebraucht / vnnd außdrucklich gebeten / das Johannes Baptista die Tauffe heiligen wölle / auff das dadurch die Sünde mögen gereiniget werden.

Solches sollen die Prediger auß der Bepstischen Agenda nehmen / vnd dem Volck erkleren / was es für ein grosser grewel sey / vnd dargegen sie weisen auff die rechte heiligung der Tauffe / wie gemeldt ist.

Soll derhalben hinfüro solch Papistisch Tauff weihen inn diesen Kirchen gentzlich vnderlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweihet were / darzu genommen / Sonder wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauff in das Wort des befehls / vnd der verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / das dardurch die Tauffe rechtschaffen / vnnd reichlich gnug geheiliget sey.

Es soll auch das Volck berichtet werden / das die substantz / vnnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / das es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. also das

Vnd ist ein grewlich ding / das man Gottes Wort hindan setzen / vnd Menschen fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr ein rechte Abgötterey ist: Wie dann auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne befehl vnd verheissung Gottes / ein rechte Zauberey ist. Auch wirdt dabey die anruffung der Heiligen gebraucht / vnnd außdrucklich gebeten / das Johannes Baptista die Tauffe heiligen wölle / auff das dadurch die Sünde mögen gereiniget werden.

Solches sollen die Prediger auß der Bepstischen Agenda nehmen / vnd dem Volck erkleren / was es für ein grosser grewel sey / vnd dargegen sie weisen auff die rechte heiligung der Tauffe / wie gemeldt ist.

Soll derhalben hinfüro solch Papistisch Tauff weihen inn diesen Kirchen gentzlich vnderlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweihet were / darzu genommen / Sonder wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauff in das Wort des befehls / vnd der verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / das dardurch die Tauffe rechtschaffen / vnnd reichlich gnug geheiliget sey.

Es soll auch das Volck berichtet werden / das die substantz / vnnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / das es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. also das

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[0104] Vnd ist ein grewlich ding / das man Gottes Wort hindan setzen / vnd Menschen fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr ein rechte Abgötterey ist: Wie dann auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne befehl vnd verheissung Gottes / ein rechte Zauberey ist. Auch wirdt dabey die anruffung der Heiligen gebraucht / vnnd außdrucklich gebeten / das Johannes Baptista die Tauffe heiligen wölle / auff das dadurch die Sünde mögen gereiniget werden. Solches sollen die Prediger auß der Bepstischen Agenda nehmen / vnd dem Volck erkleren / was es für ein grosser grewel sey / vnd dargegen sie weisen auff die rechte heiligung der Tauffe / wie gemeldt ist. Soll derhalben hinfüro solch Papistisch Tauff weihen inn diesen Kirchen gentzlich vnderlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweihet were / darzu genommen / Sonder wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauff in das Wort des befehls / vnd der verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / das dardurch die Tauffe rechtschaffen / vnnd reichlich gnug geheiliget sey. Es soll auch das Volck berichtet werden / das die substantz / vnnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / das es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. also das

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/104>, abgerufen am 22.11.2024.