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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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CAP. XIII. Wie die Prediger mit Krancken umzugehen haben.

DIe Pastores haben bey Besuchung eines Krancken demselben freundlich zuzusprechen / und ihm zu unterrichten. (1.) Wie er als ein Christ seine Kranckheit ansehen solle / warum ihm dieselbige von GOtt zugeschicket werde; was GOtt darunter suche; und wie er sich in solcher Kranckheit halten solle / daß er nemlich die Leibes Ungelegenheit keines weges anders / als eine väterliche Heimsuchung ansehen / mit beständigen Gemüht / und kindlichen Vertrauen auf GOTT seinen lieben Vater annehmen / und gedultig ertragen / und es gewiß dafür halten solle / daß GOtt solches alles zu einem guten Ende / und insonderheit zu seiner ewigen Seeligkeit hinaus führen werde. (2.) Sonderlich aber ihn gegen die inwendige Anfechtung trösten: Dero Behuf sich dann der Pfarrherr bey denen / so um den Krancken seynd / mit sonderbahren Fleiß erkundigen / auch für sich selbst aus des Krancken Reden und Geberden abnehmen / sonderlich aber den Krancken selbst fleißig fragen solle / ob er auch innerliche Anfechtung habe / etwan wegen eines schwachen Glaubens seiner Unwürdigkeit / oder sonst: Ob er sich für der Menge oder Grösse seiner Sünde fürchte / ob er sich für dem Zorn GOttes / der Hölle / dem ewigen Todt und Verdammniß erschrecke / und sich darüber ängstige und in Verzweiffelung stehe: Ob er sich bekümmere / daß er diese Welt und die Seinigen / insonderheit Weib und Kind / und dieselben etwa in Armuht oder anderer Unrichtigkeit verlassen solle? Nach welchem erlangten Unterricht der Pastor dem Krancken mit Trost und Unterricht / auch Anführung weniger / jedoch dienlicher / lieblicher und durchdringender Sprüche aus GOttes Wort zusprechen kan und soll. Insonderheit soll er den Krancken vermahnen / 1. daß er ungesäumet seine Sünde bereue und beichte / die Absolution derselben / und darauf das heilige Abendmahl empfange /

CAP. XIII. Wie die Prediger mit Krancken umzugehen haben.

DIe Pastores haben bey Besuchung eines Krancken demselben freundlich zuzusprechen / und ihm zu unterrichten. (1.) Wie er als ein Christ seine Kranckheit ansehen solle / warum ihm dieselbige von GOtt zugeschicket werde; was GOtt darunter suche; und wie er sich in solcher Kranckheit halten solle / daß er nemlich die Leibes Ungelegenheit keines weges anders / als eine väterliche Heimsuchung ansehen / mit beständigen Gemüht / und kindlichen Vertrauen auf GOTT seinen lieben Vater annehmen / und gedultig ertragen / und es gewiß dafür halten solle / daß GOtt solches alles zu einem guten Ende / und insonderheit zu seiner ewigen Seeligkeit hinaus führen werde. (2.) Sonderlich aber ihn gegen die inwendige Anfechtung trösten: Dero Behuf sich dann der Pfarrherr bey denen / so um den Krancken seynd / mit sonderbahren Fleiß erkundigen / auch für sich selbst aus des Krancken Reden und Geberden abnehmen / sonderlich aber den Krancken selbst fleißig fragen solle / ob er auch innerliche Anfechtung habe / etwan wegen eines schwachen Glaubens seiner Unwürdigkeit / oder sonst: Ob er sich für der Menge oder Grösse seiner Sünde fürchte / ob er sich für dem Zorn GOttes / der Hölle / dem ewigen Todt und Verdammniß erschrecke / und sich darüber ängstige und in Verzweiffelung stehe: Ob er sich bekümmere / daß er diese Welt und die Seinigen / insonderheit Weib und Kind / und dieselben etwa in Armuht oder anderer Unrichtigkeit verlassen solle? Nach welchem erlangten Unterricht der Pastor dem Krancken mit Trost und Unterricht / auch Anführung weniger / jedoch dienlicher / lieblicher und durchdringender Sprüche aus GOttes Wort zusprechen kan und soll. Insonderheit soll er den Krancken vermahnen / 1. daß er ungesäumet seine Sünde bereue und beichte / die Absolution derselben / und darauf das heilige Abendmahl empfange /

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[61/0065] CAP. XIII. Wie die Prediger mit Krancken umzugehen haben. DIe Pastores haben bey Besuchung eines Krancken demselben freundlich zuzusprechen / und ihm zu unterrichten. (1.) Wie er als ein Christ seine Kranckheit ansehen solle / warum ihm dieselbige von GOtt zugeschicket werde; was GOtt darunter suche; und wie er sich in solcher Kranckheit halten solle / daß er nemlich die Leibes Ungelegenheit keines weges anders / als eine väterliche Heimsuchung ansehen / mit beständigen Gemüht / und kindlichen Vertrauen auf GOTT seinen lieben Vater annehmen / und gedultig ertragen / und es gewiß dafür halten solle / daß GOtt solches alles zu einem guten Ende / und insonderheit zu seiner ewigen Seeligkeit hinaus führen werde. (2.) Sonderlich aber ihn gegen die inwendige Anfechtung trösten: Dero Behuf sich dann der Pfarrherr bey denen / so um den Krancken seynd / mit sonderbahren Fleiß erkundigen / auch für sich selbst aus des Krancken Reden und Geberden abnehmen / sonderlich aber den Krancken selbst fleißig fragen solle / ob er auch innerliche Anfechtung habe / etwan wegen eines schwachen Glaubens seiner Unwürdigkeit / oder sonst: Ob er sich für der Menge oder Grösse seiner Sünde fürchte / ob er sich für dem Zorn GOttes / der Hölle / dem ewigen Todt und Verdammniß erschrecke / und sich darüber ängstige und in Verzweiffelung stehe: Ob er sich bekümmere / daß er diese Welt und die Seinigen / insonderheit Weib und Kind / und dieselben etwa in Armuht oder anderer Unrichtigkeit verlassen solle? Nach welchem erlangten Unterricht der Pastor dem Krancken mit Trost und Unterricht / auch Anführung weniger / jedoch dienlicher / lieblicher und durchdringender Sprüche aus GOttes Wort zusprechen kan und soll. Insonderheit soll er den Krancken vermahnen / 1. daß er ungesäumet seine Sünde bereue und beichte / die Absolution derselben / und darauf das heilige Abendmahl empfange /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/65>, abgerufen am 25.04.2024.