Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.ser Gebet / weil du es verheissen und vertröstet hast / wollestu gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn JEsum Christum / der mit dir und dem heiligen Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen. Dieses nun samt dem vorigen zu erlangen / lasset uns beten das Heil. Vater Unser etc. Darauf der Seegen. Der HERR segne dich und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir seinen Friede / Amen. CAP. XII. Actus Confirmationis. §. 1. AN dem Sonntage welcher zu dem Actu Confirmationis ausgesetzet / soll die Gemeinde / welcher solches den vorhergehenden Sonntag von der Cantzel intimiret worden / nochmahls nach geendigter Predigt bey einander zu bleiben / und mit einem andächtigen Gebet und geziemender Stille der vorseyenden Heil. Handlung beyzuwohnen ermahnet werden. §. 2. So bald der Pastor von der Cantzel getreten / soll gesungen werden: Komm heiliger Geist HErre GOtt. §. 3. Unterdessen sollen die Catechumeni nebst deren Eltern oder Vormündern / wie auch Gevattern so viel deren verhanden / und sich zu dem Ende ebenfalls zu dem Heil. Abendmahl mit einzufinden haben / dem Pastori für dem Altar also fürgestellet werden / daß sie von männiglich gesehen werden mögen. ser Gebet / weil du es verheissen und vertröstet hast / wollestu gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn JEsum Christum / der mit dir und dem heiligen Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen. Dieses nun samt dem vorigen zu erlangen / lasset uns beten das Heil. Vater Unser etc. Darauf der Seegen. Der HERR segne dich und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir seinen Friede / Amen. CAP. XII. Actus Confirmationis. §. 1. AN dem Sonntage welcher zu dem Actu Confirmationis ausgesetzet / soll die Gemeinde / welcher solches den vorhergehenden Sonntag von der Cantzel intimiret worden / nochmahls nach geendigter Predigt bey einander zu bleiben / und mit einem andächtigen Gebet und geziemender Stille der vorseyenden Heil. Handlung beyzuwohnen ermahnet werden. §. 2. So bald der Pastor von der Cantzel getreten / soll gesungen werden: Komm heiliger Geist HErre GOtt. §. 3. Unterdessen sollen die Catechumeni nebst deren Eltern oder Vormündern / wie auch Gevattern so viel deren verhanden / und sich zu dem Ende ebenfalls zu dem Heil. Abendmahl mit einzufinden haben / dem Pastori für dem Altar also fürgestellet werden / daß sie von männiglich gesehen werden mögen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0061" n="57"/> ser Gebet / weil du es verheissen und vertröstet hast / wollestu gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn JEsum Christum / der mit dir und dem heiligen Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen.</p> </div> <div> <head>Dieses nun samt dem vorigen zu erlangen / lasset uns beten das Heil. Vater Unser etc.<lb/></head> </div> <div> <head>Darauf der Seegen.<lb/></head> <l>Der HERR segne dich und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir seinen Friede / Amen.</l> </div> <div> <head>CAP. XII. Actus Confirmationis.<lb/></head> </div> <div> <head>§. 1.<lb/></head> <p>AN dem Sonntage welcher zu dem Actu Confirmationis ausgesetzet / soll die Gemeinde / welcher solches den vorhergehenden Sonntag von der Cantzel intimiret worden / nochmahls nach geendigter Predigt bey einander zu bleiben / und mit einem andächtigen Gebet und geziemender Stille der vorseyenden Heil. Handlung beyzuwohnen ermahnet werden.</p> </div> <div> <head>§. 2.<lb/></head> <p>So bald der Pastor von der Cantzel getreten / soll gesungen werden: Komm heiliger Geist HErre GOtt.</p> </div> <div> <head>§. 3.<lb/></head> <p>Unterdessen sollen die Catechumeni nebst deren Eltern oder Vormündern / wie auch Gevattern so viel deren verhanden / und sich zu dem Ende ebenfalls zu dem Heil. Abendmahl mit einzufinden haben / dem Pastori für dem Altar also fürgestellet werden / daß sie von männiglich gesehen werden mögen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [57/0061]
ser Gebet / weil du es verheissen und vertröstet hast / wollestu gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn JEsum Christum / der mit dir und dem heiligen Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen.
Dieses nun samt dem vorigen zu erlangen / lasset uns beten das Heil. Vater Unser etc.
Darauf der Seegen.
Der HERR segne dich und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir seinen Friede / Amen. CAP. XII. Actus Confirmationis.
§. 1.
AN dem Sonntage welcher zu dem Actu Confirmationis ausgesetzet / soll die Gemeinde / welcher solches den vorhergehenden Sonntag von der Cantzel intimiret worden / nochmahls nach geendigter Predigt bey einander zu bleiben / und mit einem andächtigen Gebet und geziemender Stille der vorseyenden Heil. Handlung beyzuwohnen ermahnet werden.
§. 2.
So bald der Pastor von der Cantzel getreten / soll gesungen werden: Komm heiliger Geist HErre GOtt.
§. 3.
Unterdessen sollen die Catechumeni nebst deren Eltern oder Vormündern / wie auch Gevattern so viel deren verhanden / und sich zu dem Ende ebenfalls zu dem Heil. Abendmahl mit einzufinden haben / dem Pastori für dem Altar also fürgestellet werden / daß sie von männiglich gesehen werden mögen.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/61>, abgerufen am 17.07.2024. |