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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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diglich geholffen / und ihr einen frölichen Anblick einer lebendigen gesunden Frucht bescheret / dieselbige auch durch die Heil. Tauffe in das Reich deiner Gnaden zum Kinde und Erben des ewigen Lebens angenommen / und der Mutter auch zu ihres Leibes Gesundheit in Gnaden wiederum geholffen hast. Wir dancken dir dafür in schuldiger Demuht von Hertzen im Nahmen deines lieben Sohnes unsers HErrn JEsu Christi / und bitten durch denselben / du wollest dir auch hinführo beyde Mutter und Kind lassen in allen Gnaden befohlen seyn / und durch den Heil. Geist deinen Seegen geben / daß das Kindlein in der Zucht und Vermahnung zum HErrn möge auferzogen in rechten Glauben aufwachsen / gestärcket / und vor allem Leyd und Ubel Leibes und der Seelen gnädiglich behütet und bewahret werden. Solches unser Gebet weil du es verheissen und vertröstet hast / wollest du gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn unsern HErrn JEsum Christum / der mit dir und dem Heil. Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen.

Darauf zum Beschluß:
Der HERR segne dich / und behüte dich / Der HERR erhebe sein Angesicht über dich / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir Friede / Amen. Der HErr behüte euren Ausgang und Eingang von nun an biß in Ewigkeit / Amen.

So aber das Kindlein / entweder vor / oder nach erlangter Tauffe für den Kirchgang der Mutter gestorben / und also die Mutter ohne Kind zur Kirchen kommt / kan die Anrede auf folgende Weise geschehen.

diglich geholffen / und ihr einen frölichen Anblick einer lebendigen gesunden Frucht bescheret / dieselbige auch durch die Heil. Tauffe in das Reich deiner Gnaden zum Kinde und Erben des ewigen Lebens angenommen / und der Mutter auch zu ihres Leibes Gesundheit in Gnaden wiederum geholffen hast. Wir dancken dir dafür in schuldiger Demuht von Hertzen im Nahmen deines lieben Sohnes unsers HErrn JEsu Christi / und bitten durch denselben / du wollest dir auch hinführo beyde Mutter und Kind lassen in allen Gnaden befohlen seyn / und durch den Heil. Geist deinen Seegen geben / daß das Kindlein in der Zucht und Vermahnung zum HErrn möge auferzogen in rechten Glauben aufwachsen / gestärcket / und vor allem Leyd und Ubel Leibes und der Seelen gnädiglich behütet und bewahret werden. Solches unser Gebet weil du es verheissen und vertröstet hast / wollest du gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn unsern HErrn JEsum Christum / der mit dir und dem Heil. Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen.

Darauf zum Beschluß:
Der HERR segne dich / und behüte dich / Der HERR erhebe sein Angesicht über dich / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir Friede / Amen. Der HErr behüte euren Ausgang und Eingang von nun an biß in Ewigkeit / Amen.

So aber das Kindlein / entweder vor / oder nach erlangter Tauffe für den Kirchgang der Mutter gestorben / und also die Mutter ohne Kind zur Kirchen kommt / kan die Anrede auf folgende Weise geschehen.

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[53/0057] diglich geholffen / und ihr einen frölichen Anblick einer lebendigen gesunden Frucht bescheret / dieselbige auch durch die Heil. Tauffe in das Reich deiner Gnaden zum Kinde und Erben des ewigen Lebens angenommen / und der Mutter auch zu ihres Leibes Gesundheit in Gnaden wiederum geholffen hast. Wir dancken dir dafür in schuldiger Demuht von Hertzen im Nahmen deines lieben Sohnes unsers HErrn JEsu Christi / und bitten durch denselben / du wollest dir auch hinführo beyde Mutter und Kind lassen in allen Gnaden befohlen seyn / und durch den Heil. Geist deinen Seegen geben / daß das Kindlein in der Zucht und Vermahnung zum HErrn möge auferzogen in rechten Glauben aufwachsen / gestärcket / und vor allem Leyd und Ubel Leibes und der Seelen gnädiglich behütet und bewahret werden. Solches unser Gebet weil du es verheissen und vertröstet hast / wollest du gnädiglich erhören / durch deinen lieben Sohn unsern HErrn JEsum Christum / der mit dir und dem Heil. Geiste lebet und herrschet in Ewigkeit / Amen. Darauf zum Beschluß: Der HERR segne dich / und behüte dich / Der HERR erhebe sein Angesicht über dich / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir Friede / Amen. Der HErr behüte euren Ausgang und Eingang von nun an biß in Ewigkeit / Amen. So aber das Kindlein / entweder vor / oder nach erlangter Tauffe für den Kirchgang der Mutter gestorben / und also die Mutter ohne Kind zur Kirchen kommt / kan die Anrede auf folgende Weise geschehen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/57>, abgerufen am 29.03.2024.