Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.singen; Nachher den gewöhnlichen Seegen sprechen / und (7) mit dem Cantico Simeonis oder einem kurtzen Danck-Liede als; Sey Lob und Preiß mit Ehren etc. und dergleichen der Gottesdienst geschlossen werden. §. 4. Wo Orgeln verhanden / werden dieselbe Abwechselungsweise gerühret. CAP. II. Von den Sonntag und an denselben zu haltenden Früh-Haupt-Nachmittages-Predigten / und Catechismus Examine. Früh-Predigten. §. 1. IN den Städten soll des Sonn- oder Feyer-Tages Morgens um 4. oder 5. Uhr geleutet / darauf ein Morgen-Gesang / (2.) HErr GOtt dich loben wir / (3.) ein Gesang der sich auf die Predig schicket gesungen werden. §. 2. Mit dessen letzten Vers soll der Pastor auf die Cantzel treten / und des Sonntages ein Stück aus dem Catechismo Lutheri; Am Feyertage aber das Evangelium oder die Epistel / auch wol einen Biblischen Spruch der sich auf das Fest schicket verlesen / und in einer kurtzen Predig erbaulich erkläret / und nach derselben Schliessung soll ein kurtzes hierzu verordnetes Gebet verlesen / darauf mit der gantzen Gemeine kniend das Vater Unser gebetet / und der gewöhnliche Kirchen-Seegen gesprochen werden. Hiernegst wird ein kurtzer Lob-Gesang und die Collecta, zuletzt aber / Der Nahme des HErrn sey gelobet / abgesungen. singen; Nachher den gewöhnlichen Seegen sprechen / und (7) mit dem Cantico Simeonis oder einem kurtzen Danck-Liede als; Sey Lob und Preiß mit Ehren etc. und dergleichen der Gottesdienst geschlossen werden. §. 4. Wo Orgeln verhanden / werden dieselbe Abwechselungsweise gerühret. CAP. II. Von den Sonntag und an denselben zu haltenden Früh-Haupt-Nachmittages-Predigten / und Catechismus Examine. Früh-Predigten. §. 1. IN den Städten soll des Sonn- oder Feyer-Tages Morgens um 4. oder 5. Uhr geleutet / darauf ein Morgen-Gesang / (2.) HErr GOtt dich loben wir / (3.) ein Gesang der sich auf die Predig schicket gesungen werden. §. 2. Mit dessen letzten Vers soll der Pastor auf die Cantzel treten / und des Sonntages ein Stück aus dem Catechismo Lutheri; Am Feyertage aber das Evangelium oder die Epistel / auch wol einen Biblischen Spruch der sich auf das Fest schicket verlesen / und in einer kurtzen Predig erbaulich erkläret / und nach derselben Schliessung soll ein kurtzes hierzu verordnetes Gebet verlesen / darauf mit der gantzen Gemeine kniend das Vater Unser gebetet / und der gewöhnliche Kirchen-Seegen gesprochen werden. Hiernegst wird ein kurtzer Lob-Gesang und die Collecta, zuletzt aber / Der Nahme des HErrn sey gelobet / abgesungen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0004" n="4"/> singen; Nachher den gewöhnlichen Seegen sprechen / und (7) mit dem Cantico Simeonis oder einem kurtzen Danck-Liede als; Sey Lob und Preiß mit Ehren etc. und dergleichen der Gottesdienst geschlossen werden.</p> </div> <div> <head>§. 4.<lb/></head> <p>Wo Orgeln verhanden / werden dieselbe Abwechselungsweise gerühret.</p> </div> <div> <head>CAP. II. Von den Sonntag und an denselben zu haltenden Früh-Haupt-Nachmittages-Predigten / und Catechismus Examine. Früh-Predigten.<lb/></head> </div> <div> <head>§. 1.<lb/></head> <p>IN den Städten soll des Sonn- oder Feyer-Tages Morgens um 4. oder 5. Uhr geleutet / darauf ein Morgen-Gesang / (2.) HErr GOtt dich loben wir / (3.) ein Gesang der sich auf die Predig schicket gesungen werden.</p> </div> <div> <head>§. 2.<lb/></head> <p>Mit dessen letzten Vers soll der Pastor auf die Cantzel treten / und des Sonntages ein Stück aus dem Catechismo Lutheri; Am Feyertage aber das Evangelium oder die Epistel / auch wol einen Biblischen Spruch der sich auf das Fest schicket verlesen / und in einer kurtzen Predig erbaulich erkläret / und nach derselben Schliessung soll ein kurtzes hierzu verordnetes Gebet verlesen / darauf mit der gantzen Gemeine kniend das Vater Unser gebetet / und der gewöhnliche Kirchen-Seegen gesprochen werden.</p> <p>Hiernegst wird ein kurtzer Lob-Gesang und die Collecta, zuletzt aber / Der Nahme des HErrn sey gelobet / abgesungen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [4/0004]
singen; Nachher den gewöhnlichen Seegen sprechen / und (7) mit dem Cantico Simeonis oder einem kurtzen Danck-Liede als; Sey Lob und Preiß mit Ehren etc. und dergleichen der Gottesdienst geschlossen werden.
§. 4.
Wo Orgeln verhanden / werden dieselbe Abwechselungsweise gerühret.
CAP. II. Von den Sonntag und an denselben zu haltenden Früh-Haupt-Nachmittages-Predigten / und Catechismus Examine. Früh-Predigten.
§. 1.
IN den Städten soll des Sonn- oder Feyer-Tages Morgens um 4. oder 5. Uhr geleutet / darauf ein Morgen-Gesang / (2.) HErr GOtt dich loben wir / (3.) ein Gesang der sich auf die Predig schicket gesungen werden.
§. 2.
Mit dessen letzten Vers soll der Pastor auf die Cantzel treten / und des Sonntages ein Stück aus dem Catechismo Lutheri; Am Feyertage aber das Evangelium oder die Epistel / auch wol einen Biblischen Spruch der sich auf das Fest schicket verlesen / und in einer kurtzen Predig erbaulich erkläret / und nach derselben Schliessung soll ein kurtzes hierzu verordnetes Gebet verlesen / darauf mit der gantzen Gemeine kniend das Vater Unser gebetet / und der gewöhnliche Kirchen-Seegen gesprochen werden.
Hiernegst wird ein kurtzer Lob-Gesang und die Collecta, zuletzt aber / Der Nahme des HErrn sey gelobet / abgesungen.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/4>, abgerufen am 17.07.2024. |