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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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bitten deine Barmhertzigkeit / daß du uns solches gedeyen lassest / zu starcken Glauben gegen dir / und zu brünstiger Liebe unter uns allen / um JEsu Christi unsers HErrn willen / Amen.

Benedictio gegen dem Volck.
Der HERR segne dich / und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dich / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir Frieden / Amen.
Zum Schluß wird gesungen:
HErr nun lässest du etc. Oder: GOtt sey gelobet und etc. Von dem Nachmittages Gottesdienst.
§. 28.

Der Nachmittages Gottesdienst soll folgender Gestalt gehalten werden.

Um 1. Uhr soll man zur Kirchen leuten / und wenn die Gemeinde versammlet / der Cantor singen: Komm heiliger Geist HErre GOtt etc. Oder einen Lob-Gesang / oder wo es hergebracht intoniren:

Eile mich GOTT zu erretten
Der Chor antwortet:
HERR eile mir zu helffen
Der Cantor.
Schaffe in mir GOTT ein reines Hertz
Der Chorus.
Und gib mir einen neuen gewissen Geist.

Darauf einen Teutschen Hymnum de tempore, dergleichen sind:

Nun kommt der Heyden Heyland. Christum wir sollen loben schon.
§. 30.

Auf dem hymnum folget das Magnificat; Nach demselben sollen

bitten deine Barmhertzigkeit / daß du uns solches gedeyen lassest / zu starcken Glauben gegen dir / und zu brünstiger Liebe unter uns allen / um JEsu Christi unsers HErrn willen / Amen.

Benedictio gegen dem Volck.
Der HERR segne dich / und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dich / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir Frieden / Amen.
Zum Schluß wird gesungen:
HErr nun lässest du etc. Oder: GOtt sey gelobet und etc. Von dem Nachmittages Gottesdienst.
§. 28.

Der Nachmittages Gottesdienst soll folgender Gestalt gehalten werden.

Um 1. Uhr soll man zur Kirchen leuten / und wenn die Gemeinde versammlet / der Cantor singen: Komm heiliger Geist HErre GOtt etc. Oder einen Lob-Gesang / oder wo es hergebracht intoniren:

Eile mich GOTT zu erretten
Der Chor antwortet:
HERR eile mir zu helffen
Der Cantor.
Schaffe in mir GOTT ein reines Hertz
Der Chorus.
Und gib mir einen neuen gewissen Geist.

Darauf einen Teutschen Hymnum de tempore, dergleichen sind:

Nun kommt der Heyden Heyland. Christum wir sollen loben schon.
§. 30.

Auf dem hymnum folget das Magnificat; Nach demselben sollen

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[13/0017] bitten deine Barmhertzigkeit / daß du uns solches gedeyen lassest / zu starcken Glauben gegen dir / und zu brünstiger Liebe unter uns allen / um JEsu Christi unsers HErrn willen / Amen. Benedictio gegen dem Volck. Der HERR segne dich / und behüte dich / Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dich / und sey dir gnädig / Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir Frieden / Amen. Zum Schluß wird gesungen: HErr nun lässest du etc. Oder: GOtt sey gelobet und etc. Von dem Nachmittages Gottesdienst. §. 28. Der Nachmittages Gottesdienst soll folgender Gestalt gehalten werden. Um 1. Uhr soll man zur Kirchen leuten / und wenn die Gemeinde versammlet / der Cantor singen: Komm heiliger Geist HErre GOtt etc. Oder einen Lob-Gesang / oder wo es hergebracht intoniren: Eile mich GOTT zu erretten Der Chor antwortet: HERR eile mir zu helffen Der Cantor. Schaffe in mir GOTT ein reines Hertz Der Chorus. Und gib mir einen neuen gewissen Geist. Darauf einen Teutschen Hymnum de tempore, dergleichen sind: Nun kommt der Heyden Heyland. Christum wir sollen loben schon. §. 30. Auf dem hymnum folget das Magnificat; Nach demselben sollen

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/17>, abgerufen am 23.11.2024.