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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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Nach der Praefation soll die gantze Gemeinde singen / Heilig ist GOtt / etc. Auf nachfolgende Weise:

[Musik]

Heilig ist GOtt der HErre Zebaoth /

[Musik]

Heilig ist GOtt / der HErre Zebaoth /

[Musik]

Heilig ist GOtt / der HErre Zebaoth /

[Musik]

Seine Eyr die gantze Welt erfüllet hat.

§. 21.

Nach deren Endigung wende sich der Priester zu den Communicanten mit folgenden Worten:

Meine allerliebsten in GOtt / dieweil wir das Abendmahl Unsers HErrn JEsu Christi wollen halten / darinn uns sein Fleisch zu einer Speise und sein Blut zu einem Tranck gegeben wird / daß wir dabey seines Todes gedencken / und ihm von Hertzen Danck sagen sollen / so wollen wir GOtt den Vater im Nahmen JEsu Christi anruffen / und von Grund des Hertzens also beten:

HErr GOtt himmlischer Vater / wir dancken dir von Hertzen / daß du deinen einigen lieben Sohn unsern HErrn und Heyland JEsum Christum für unsere Sünde zu unser Seeligkeit hast Mensch werden / so viele unaussprechliche Marter leyden / und am Creutz eines bittern Todes sterben lassen / welcher uns auch befohlen

Nach der Praefation soll die gantze Gemeinde singen / Heilig ist GOtt / etc. Auf nachfolgende Weise:

[Musik]

Heilig ist GOtt der HErre Zebaoth /

[Musik]

Heilig ist GOtt / der HErre Zebaoth /

[Musik]

Heilig ist GOtt / der HErre Zebaoth /

[Musik]

Seine Eyr die gantze Welt erfüllet hat.

§. 21.

Nach deren Endigung wende sich der Priester zu den Communicanten mit folgenden Worten:

Meine allerliebsten in GOtt / dieweil wir das Abendmahl Unsers HErrn JEsu Christi wollen halten / darinn uns sein Fleisch zu einer Speise und sein Blut zu einem Tranck gegeben wird / daß wir dabey seines Todes gedencken / und ihm von Hertzen Danck sagen sollen / so wollen wir GOtt den Vater im Nahmen JEsu Christi anruffen / und von Grund des Hertzens also beten:

HErr GOtt himmlischer Vater / wir dancken dir von Hertzen / daß du deinen einigen lieben Sohn unsern HErrn und Heyland JEsum Christum für unsere Sünde zu unser Seeligkeit hast Mensch werden / so viele unaussprechliche Marter leyden / und am Creutz eines bittern Todes sterben lassen / welcher uns auch befohlen

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[11/0011] Nach der Praefation soll die gantze Gemeinde singen / Heilig ist GOtt / etc. Auf nachfolgende Weise: [Abbildung] Heilig ist GOtt der HErre Zebaoth / [Abbildung] Heilig ist GOtt / der HErre Zebaoth / [Abbildung] Heilig ist GOtt / der HErre Zebaoth / [Abbildung] Seine Eyr die gantze Welt erfüllet hat. §. 21. Nach deren Endigung wende sich der Priester zu den Communicanten mit folgenden Worten: Meine allerliebsten in GOtt / dieweil wir das Abendmahl Unsers HErrn JEsu Christi wollen halten / darinn uns sein Fleisch zu einer Speise und sein Blut zu einem Tranck gegeben wird / daß wir dabey seines Todes gedencken / und ihm von Hertzen Danck sagen sollen / so wollen wir GOtt den Vater im Nahmen JEsu Christi anruffen / und von Grund des Hertzens also beten: HErr GOtt himmlischer Vater / wir dancken dir von Hertzen / daß du deinen einigen lieben Sohn unsern HErrn und Heyland JEsum Christum für unsere Sünde zu unser Seeligkeit hast Mensch werden / so viele unaussprechliche Marter leyden / und am Creutz eines bittern Todes sterben lassen / welcher uns auch befohlen

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
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Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/11>, abgerufen am 29.03.2024.