Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite

Das Alles ist Unser Landes-Väterlicher ernster Will und Meinung. Uhrkundlich Unser eigenhändigen Unterschrifft und beygedrücktem Fürstl. Geheimbten Cantzeley-Secrets. Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 2. Martii 1692.

Rudolph Augusts. Anthon Ulrich.

II. Declaratio, Welche über ein und andern punct des publicirten Edicts dem geistlichen Ministerio in der Stadt Braunschweig ertheilet worden.

DEm Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn / Herrn Anthon Ulrich / Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Unserm gnädigsten Fürsten und Herrn ist unterthänigst vorgetragen / was vor dubia vor Unterschreibung Dero Anno 1692. den 9. Mart. pulicirten Fürstl. Edicts vom Superinten dente, Seniore und übrigen Membris des Ministerii in Braunschweig moviret worden / Und lassen denenselben hiermit zur resolution ertheilen.

Das Alles ist Unser Landes-Väterlicher ernster Will und Meinung. Uhrkundlich Unser eigenhändigen Unterschrifft und beygedrücktem Fürstl. Geheimbten Cantzeley-Secrets. Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 2. Martii 1692.

Rudolph Augusts. Anthon Ulrich.

II. Declaratio, Welche über ein und andern punct des publicirten Edicts dem geistlichen Ministerio in der Stadt Braunschweig ertheilet worden.

DEm Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn / Herrn Anthon Ulrich / Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Unserm gnädigsten Fürsten und Herrn ist unterthänigst vorgetragen / was vor dubia vor Unterschreibung Dero Anno 1692. den 9. Mart. pulicirten Fürstl. Edicts vom Superinten dente, Seniore und übrigen Membris des Ministerii in Braunschweig moviret worden / Und lassen denenselben hiermit zur resolution ertheilen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0100" n="100"/>
        <p>Das Alles ist Unser Landes-Väterlicher ernster Will und Meinung. Uhrkundlich                      Unser eigenhändigen Unterschrifft und beygedrücktem Fürstl. Geheimbten                      Cantzeley-Secrets. Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 2. Martii 1692.</p>
        <p>Rudolph Augusts. Anthon Ulrich.</p>
      </div>
      <div>
        <head>II. Declaratio, Welche über ein und andern punct des publicirten Edicts dem                      geistlichen Ministerio in der Stadt Braunschweig ertheilet worden.<lb/></head>
        <p>DEm Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn / Herrn Anthon Ulrich / Hertzogen zu                      Braunschweig und Lüneburg Unserm gnädigsten Fürsten und Herrn ist unterthänigst                      vorgetragen / was vor dubia vor Unterschreibung Dero Anno 1692. den 9. Mart.                      pulicirten Fürstl. Edicts vom Superinten dente, Seniore und übrigen Membris des                      Ministerii in Braunschweig moviret worden / Und lassen denenselben hiermit zur                      resolution ertheilen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[100/0100] Das Alles ist Unser Landes-Väterlicher ernster Will und Meinung. Uhrkundlich Unser eigenhändigen Unterschrifft und beygedrücktem Fürstl. Geheimbten Cantzeley-Secrets. Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 2. Martii 1692. Rudolph Augusts. Anthon Ulrich. II. Declaratio, Welche über ein und andern punct des publicirten Edicts dem geistlichen Ministerio in der Stadt Braunschweig ertheilet worden. DEm Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn / Herrn Anthon Ulrich / Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Unserm gnädigsten Fürsten und Herrn ist unterthänigst vorgetragen / was vor dubia vor Unterschreibung Dero Anno 1692. den 9. Mart. pulicirten Fürstl. Edicts vom Superinten dente, Seniore und übrigen Membris des Ministerii in Braunschweig moviret worden / Und lassen denenselben hiermit zur resolution ertheilen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/100
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/100>, abgerufen am 23.11.2024.