Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.Von Pedellen / vnd Botten / vnd derselben Ampt. X. FErner setzen vnd ordnen wir / das gemelt vnser Fürstlich Hoffgericht mit einem Pedellen / vnd zween Botten / oder so viel derselben nach gestaldt der hendel / von nöthen sein werden / die doch Erbar / geschickt / vnd glaubhafftig sein / auch schreiben vnd lesen können / Durch vnsern Hoffrichter / jeder zeit / darzu auffgenommen / versehen vnd bestelt werden sollen. Vnd soll des Hoffgerichts Pedel zu zeit der Hoffgericht / vnd sonst / so man im rath ist / vnd referirt / vor der Rathstuben fleißig auffwarten / nicht auß vnd einlauffen / Sondern wo er etwas in Rath anzusagen / oder zuüberantworten / an der Rathstuben zuuor anklopffen. Wann aber gerichtliche audientz gehalten wirdt / soll er im Gerichte gegenwertig sein / Die Producta, vnd Schrifften / so die Procuratores in jhrer ordnung einlegen / vnuerzüglich von jhnen empfangen / vnd des Hoffgerichts Vnderschreibern dieselben behandigen / vnd vberantworten / vnd so die von jhme vberschrieben / alßbaldt dem gegentheil eine zustellen. Von Pedellen / vnd Botten / vnd derselben Ampt. X. FErner setzen vnd ordnen wir / das gemelt vnser Fürstlich Hoffgericht mit einem Pedellen / vnd zween Botten / oder so viel derselben nach gestaldt der hendel / von nöthen sein werden / die doch Erbar / geschickt / vnd glaubhafftig sein / auch schreiben vnd lesen können / Durch vnsern Hoffrichter / jeder zeit / darzu auffgenommen / versehen vnd bestelt werden sollen. Vnd soll des Hoffgerichts Pedel zu zeit der Hoffgericht / vnd sonst / so man im rath ist / vnd referirt / vor der Rathstuben fleißig auffwarten / nicht auß vnd einlauffen / Sondern wo er etwas in Rath anzusagen / oder zuüberantworten / an der Rathstuben zuuor anklopffen. Wann aber gerichtliche audientz gehalten wirdt / soll er im Gerichte gegenwertig sein / Die Producta, vnd Schrifften / so die Procuratores in jhrer ordnung einlegen / vnuerzüglich von jhnen empfangen / vnd des Hoffgerichts Vnderschreibern dieselben behandigen / vnd vberantworten / vnd so die von jhme vberschrieben / alßbaldt dem gegentheil eine zustellen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0035" n="10"/> </div> <div> <head>Von Pedellen / vnd Botten / vnd derselben Ampt.<lb/></head> <head>X.<lb/></head> <p>FErner setzen vnd ordnen wir / das gemelt vnser Fürstlich Hoffgericht mit einem Pedellen / vnd zween Botten / oder so viel derselben nach gestaldt der hendel / von nöthen sein werden / die doch Erbar / geschickt / vnd glaubhafftig sein / auch schreiben vnd lesen können / Durch vnsern Hoffrichter / jeder zeit / darzu auffgenommen / versehen vnd bestelt werden sollen.</p> <p>Vnd soll des Hoffgerichts Pedel zu zeit der Hoffgericht / vnd sonst / so man im rath ist / vnd referirt / vor der Rathstuben fleißig auffwarten / nicht auß vnd einlauffen / Sondern wo er etwas in Rath anzusagen / oder zuüberantworten / an der Rathstuben zuuor anklopffen.</p> <p>Wann aber gerichtliche audientz gehalten wirdt / soll er im Gerichte gegenwertig sein / Die <hi rendition="#i">Producta</hi>, vnd Schrifften / so die <hi rendition="#i">Procuratores</hi> in jhrer ordnung einlegen / vnuerzüglich von jhnen empfangen / vnd des Hoffgerichts Vnderschreibern dieselben behandigen / vnd vberantworten / vnd so die von jhme vberschrieben / alßbaldt dem gegentheil eine zustellen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [10/0035]
Von Pedellen / vnd Botten / vnd derselben Ampt.
X.
FErner setzen vnd ordnen wir / das gemelt vnser Fürstlich Hoffgericht mit einem Pedellen / vnd zween Botten / oder so viel derselben nach gestaldt der hendel / von nöthen sein werden / die doch Erbar / geschickt / vnd glaubhafftig sein / auch schreiben vnd lesen können / Durch vnsern Hoffrichter / jeder zeit / darzu auffgenommen / versehen vnd bestelt werden sollen.
Vnd soll des Hoffgerichts Pedel zu zeit der Hoffgericht / vnd sonst / so man im rath ist / vnd referirt / vor der Rathstuben fleißig auffwarten / nicht auß vnd einlauffen / Sondern wo er etwas in Rath anzusagen / oder zuüberantworten / an der Rathstuben zuuor anklopffen.
Wann aber gerichtliche audientz gehalten wirdt / soll er im Gerichte gegenwertig sein / Die Producta, vnd Schrifften / so die Procuratores in jhrer ordnung einlegen / vnuerzüglich von jhnen empfangen / vnd des Hoffgerichts Vnderschreibern dieselben behandigen / vnd vberantworten / vnd so die von jhme vberschrieben / alßbaldt dem gegentheil eine zustellen.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/35>, abgerufen am 05.07.2024. |