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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

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ren / zubestettigen / vnd zubekrefftigen gnediglich gerüchten.

Dieweil wir dann dieselb durch vnsere Gelerten vnd Rechts verstendigen fleissiglich ersehen lassen / vnd auss dem Bericht befunden / das sie dem Rechten vnd aller billicheit gemess / auch alten herkommen vnd löblichen gebreuchen / vnd gewonheiten gegründet / So haben wir angesehen gedachts vnsers lieben Oheimen vnd Fürsten demütig ziemblich bitt. Vnd darumb mit wolbedachtem muth / gutem rath / vnd rechter wissen / die obberührte Hoffgerichts Ordnung in allen jhren worten / Clauseln / Puncten / Artickeln / Inhaltungen / Meinungen / vnd begreiffungen / alss Erwelter vnd jetzo Regierender Römischer Keyser / Confirmiert / bestattet vnd bekrefftiget / Confirmieren / bestatten / vnd bekrefftigen die auch hiemit von Römischer Keyserlicher macht / vollkommenheit / wissentlich / in Krafft dieses Brieffs / was wir von Rechts vnd billigkeit wegen daran zu Confirmieren / zubekrefftigen / vnd zubestatten haben / sollen vnd mögen / Vnd meinen / setzen / vnd wöllen / Das obgemelte Hoffgerichts Ordnung / in allen jren

ren / zubestettigen / vnd zubekrefftigen gnediglich gerüchten.

Dieweil wir dann dieselb durch vnsere Gelerten vnd Rechts verstendigen fleissiglich ersehen lassen / vnd auss dem Bericht befunden / das sie dem Rechten vnd aller billicheit gemess / auch alten herkommen vnd löblichen gebreuchen / vnd gewonheiten gegründet / So haben wir angesehen gedachts vnsers lieben Oheimen vnd Fürsten demütig ziemblich bitt. Vnd darumb mit wolbedachtem muth / gutem rath / vnd rechter wissen / die obberührte Hoffgerichts Ordnung in allen jhren worten / Clauseln / Puncten / Artickeln / Inhaltungen / Meinungen / vnd begreiffungen / alss Erwelter vnd jetzo Regierender Römischer Keyser / Confirmiert / bestattet vnd bekrefftiget / Confirmieren / bestatten / vnd bekrefftigen die auch hiemit von Römischer Keyserlicher macht / vollkommenheit / wissentlich / in Krafft dieses Brieffs / was wir von Rechts vnd billigkeit wegen daran zu Confirmieren / zubekrefftigen / vnd zubestatten haben / sollen vnd mögen / Vnd meinen / setzen / vnd wöllen / Das obgemelte Hoffgerichts Ordnung / in allen jren

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                     daran zu Confirmieren / zubekrefftigen / vnd zubestatten haben / sollen vnd
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[0012] ren / zubestettigen / vnd zubekrefftigen gnediglich gerüchten. Dieweil wir dann dieselb durch vnsere Gelerten vnd Rechts verstendigen fleissiglich ersehen lassen / vnd auss dem Bericht befunden / das sie dem Rechten vnd aller billicheit gemess / auch alten herkommen vnd löblichen gebreuchen / vnd gewonheiten gegründet / So haben wir angesehen gedachts vnsers lieben Oheimen vnd Fürsten demütig ziemblich bitt. Vnd darumb mit wolbedachtem muth / gutem rath / vnd rechter wissen / die obberührte Hoffgerichts Ordnung in allen jhren worten / Clauseln / Puncten / Artickeln / Inhaltungen / Meinungen / vnd begreiffungen / alss Erwelter vnd jetzo Regierender Römischer Keyser / Confirmiert / bestattet vnd bekrefftiget / Confirmieren / bestatten / vnd bekrefftigen die auch hiemit von Römischer Keyserlicher macht / vollkommenheit / wissentlich / in Krafft dieses Brieffs / was wir von Rechts vnd billigkeit wegen daran zu Confirmieren / zubekrefftigen / vnd zubestatten haben / sollen vnd mögen / Vnd meinen / setzen / vnd wöllen / Das obgemelte Hoffgerichts Ordnung / in allen jren

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/12>, abgerufen am 21.11.2024.