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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Fürstliche Braunschweigische Hoffordnung : Geben den 25. Martii/ Anno 1601. Wolfenbüttel, 1601.

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der Hochwirdigen heiligen Sacramenten finden / einer dem andern / vnd sonderlich die fürnehmen den geringern / vnd Alte den Jüngern / mit guten Exempeln fürgehen / jhre Gottesfurcht vnd Christlichem wandel / wie sich gebürt / erweisen / den Allmechtigen lieben GOtt für seine Güte vnd Wolthat dancken / vnd vmb ferner seiner Christlichen Kirchen / auch vnsers geliebten Vaterlandes / vnd vnser aller Heil vnd gnediger Segen anruffen helffen / vnd keiner sich dauon vmb geringschätziger sache willen / wie leider offt geschicht / bey vermeidung vnser vngnade vnd ernstlichen einsehens / absentiren noch abhalten lassen.

Es sol auch ein jeder so wol alhie in vnserm wesentlichen / als sonsten an andern örten / in vnsern Hoff: vnd Ablagern weiland vnsers gnedigen vnnd freundlichen lieben Herrn Vaters hoch ermelts / publicirten Burgfrieden / oder wie wir denselben hienegst endern vnd publiciren werden / auch sonsten einer gegen den andern sich freundlich vnd friedfertig halten / vnd keiner dem andern mit schelten / schmehen / affterreden oder vnhöfflichen vexiren vnd Handschertz / daraus offt grosser vnraht entstehet / beschwerung vnd verdrieß zufügen / noch zu Vnlust / Zanck vnd Widerwillen vrsach geben / Viel weniger da jemandsen solche vngebür wiederfahren thete / sich selbs mit der that rechen / sondern es vnserm Marschalck anzeigen / welcher nach verhör vnd befindung der sachen / vermöge seines Ampts / die gebür darin beschaffen / oder wo jhme allein die dinge zu wichtig / mit zuthun vnser Stadthalter / Cantzler vnd Räthe / was recht vnd billig ist / in sachen befürdern sol.

So viel Diener oder Gesinde wir eim jeglichen zuhalten in seiner Bestallung oder sonst verschrieben / dieselbe sol er an guten tüchtigen Knechten vnd Jungen / vnd darüber auff vnsern kosten keine mehr halten. Deßgleichen auch die einen jeden verschriebene anzahl Pferde an guten Reisigen vnsträfflichen Rossen / vnd auff vnsere Fütterung keine mehr / noch auch vnter sol-

der Hochwirdigen heiligen Sacramenten finden / einer dem andern / vnd sonderlich die fürnehmen den geringern / vnd Alte den Jüngern / mit guten Exempeln fürgehen / jhre Gottesfurcht vnd Christlichem wandel / wie sich gebürt / erweisen / den Allmechtigen lieben GOtt für seine Güte vnd Wolthat dancken / vnd vmb ferner seiner Christlichen Kirchen / auch vnsers geliebten Vaterlandes / vnd vnser aller Heil vnd gnediger Segen anruffen helffen / vnd keiner sich dauon vmb geringschätziger sache willen / wie leider offt geschicht / bey vermeidung vnser vngnade vnd ernstlichen einsehens / absentiren noch abhalten lassen.

Es sol auch ein jeder so wol alhie in vnserm wesentlichen / als sonsten an andern örten / in vnsern Hoff: vnd Ablagern weiland vnsers gnedigen vnnd freundlichen lieben Herrn Vaters hoch ermelts / publicirten Burgfrieden / oder wie wir denselben hienegst endern vnd publiciren werden / auch sonsten einer gegen den andern sich freundlich vnd friedfertig halten / vnd keiner dem andern mit schelten / schmehen / affterreden oder vnhöfflichen vexiren vnd Handschertz / daraus offt grosser vnraht entstehet / beschwerung vnd verdrieß zufügen / noch zu Vnlust / Zanck vnd Widerwillen vrsach geben / Viel weniger da jemandsen solche vngebür wiederfahren thete / sich selbs mit der that rechen / sondern es vnserm Marschalck anzeigen / welcher nach verhör vnd befindung der sachen / vermöge seines Ampts / die gebür darin beschaffen / oder wo jhme allein die dinge zu wichtig / mit zuthun vnser Stadthalter / Cantzler vnd Räthe / was recht vnd billig ist / in sachen befürdern sol.

So viel Diener oder Gesinde wir eim jeglichen zuhalten in seiner Bestallung oder sonst verschrieben / dieselbe sol er an guten tüchtigen Knechten vnd Jungen / vnd darüber auff vnsern kosten keine mehr halten. Deßgleichen auch die einen jeden verschriebene anzahl Pferde an guten Reisigen vnsträfflichen Rossen / vnd auff vnsere Fütterung keine mehr / noch auch vnter sol-

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der Hochwirdigen heiligen Sacramenten finden / einer dem andern / vnd sonderlich die fürnehmen den geringern / vnd Alte den Jüngern / mit guten Exempeln fürgehen / jhre Gottesfurcht vnd Christlichem wandel / wie sich gebürt / erweisen / den Allmechtigen lieben GOtt für seine Güte vnd Wolthat dancken / vnd vmb ferner seiner Christlichen Kirchen / auch vnsers geliebten Vaterlandes / vnd vnser aller Heil vnd gnediger Segen anruffen helffen / vnd keiner sich dauon vmb geringschätziger sache willen / wie leider offt geschicht / bey vermeidung vnser vngnade vnd ernstlichen einsehens / absentiren noch abhalten lassen.</p>
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[0005] der Hochwirdigen heiligen Sacramenten finden / einer dem andern / vnd sonderlich die fürnehmen den geringern / vnd Alte den Jüngern / mit guten Exempeln fürgehen / jhre Gottesfurcht vnd Christlichem wandel / wie sich gebürt / erweisen / den Allmechtigen lieben GOtt für seine Güte vnd Wolthat dancken / vnd vmb ferner seiner Christlichen Kirchen / auch vnsers geliebten Vaterlandes / vnd vnser aller Heil vnd gnediger Segen anruffen helffen / vnd keiner sich dauon vmb geringschätziger sache willen / wie leider offt geschicht / bey vermeidung vnser vngnade vnd ernstlichen einsehens / absentiren noch abhalten lassen. Es sol auch ein jeder so wol alhie in vnserm wesentlichen / als sonsten an andern örten / in vnsern Hoff: vnd Ablagern weiland vnsers gnedigen vnnd freundlichen lieben Herrn Vaters hoch ermelts / publicirten Burgfrieden / oder wie wir denselben hienegst endern vnd publiciren werden / auch sonsten einer gegen den andern sich freundlich vnd friedfertig halten / vnd keiner dem andern mit schelten / schmehen / affterreden oder vnhöfflichen vexiren vnd Handschertz / daraus offt grosser vnraht entstehet / beschwerung vnd verdrieß zufügen / noch zu Vnlust / Zanck vnd Widerwillen vrsach geben / Viel weniger da jemandsen solche vngebür wiederfahren thete / sich selbs mit der that rechen / sondern es vnserm Marschalck anzeigen / welcher nach verhör vnd befindung der sachen / vermöge seines Ampts / die gebür darin beschaffen / oder wo jhme allein die dinge zu wichtig / mit zuthun vnser Stadthalter / Cantzler vnd Räthe / was recht vnd billig ist / in sachen befürdern sol. So viel Diener oder Gesinde wir eim jeglichen zuhalten in seiner Bestallung oder sonst verschrieben / dieselbe sol er an guten tüchtigen Knechten vnd Jungen / vnd darüber auff vnsern kosten keine mehr halten. Deßgleichen auch die einen jeden verschriebene anzahl Pferde an guten Reisigen vnsträfflichen Rossen / vnd auff vnsere Fütterung keine mehr / noch auch vnter sol-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Fürstliche Braunschweigische Hoffordnung : Geben den 25. Martii/ Anno 1601. Wolfenbüttel, 1601, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hoffordnung_1601/5>, abgerufen am 28.04.2024.