Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

Bild:
<< vorherige Seite

dieses wercks behuftge Fuhr sampt Futter vnd Mahl geschafft / von der Landtschafft aber seine mühe vnd arbeit nach billigen dingen belohnet werden / deputirt, vnd demselben die Landtschafft die Ehrnueste vnd Erbare Thedel von Walmoden / Burghartten von Campe zu Deensen / vnd Johannes Barnstorff zugeordnet / auch Hochgedachtem vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio etc. einen auß S. F. G. Rähten neben einem Notario gemeltem Christoffen Strauben zuzuordnen / freygelassen / alles zu dem ende / das solche Personen vnd sonderlich Christoff Straube neben den Fürstlichen Deputirten vff des Landesfürsten: der von Walmoden / der von Campen / vnd Johannes Barnstorff aber vff gemeiner Landschafft Vnkosten sich fürderligst gewisser zeit miteinander vergleichen / alß dann auch von einem Ambt ins ander etwa in eine Stadt / Fleck oder Dorff sich begeben / vnd bey alten gewesenen Voigten vnd Dienern / deßgleichen andern Alten Leuthen so vor 20. oder 30. jahren in dem Ambte oder Gerichte gedienet / oder gewohnet / aber jtzo in einem andern gesessen sein / wie auch bey etzlichen des Ambts eingesessenen an jedem ort zusamen etwa Zehen oder Zwölff Personen / welchen jhre Eidt vnd Pflicht / damit sie dem Landesfürsten verwandt / zuuor zuerlassen / auff vorgehende newe Eidtsleistung / dieser gelegenheit vnnd anderer ausgesetzten Poste halben sich erkundigen / sie auch vnnd einem jeden insunderheit vnnd seorsim nicht allein vff die vbergebende sonderbare Fragstücke vleissig examiniren: Sondern jhnen auch an jeden ort die Erbregister vorleggen / vnd daraus extract zustellen / auch manum scribentis von oberwenten Zeugen oder andern

dieses wercks behuftge Fuhr sampt Futter vnd Mahl geschafft / von der Landtschafft aber seine mühe vnd arbeit nach billigen dingen belohnet werden / deputirt, vnd demselben die Landtschafft die Ehrnueste vnd Erbare Thedel von Walmoden / Burghartten von Campe zu Deensen / vnd Johannes Barnstorff zugeordnet / auch Hochgedachtem vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio etc. einen auß S. F. G. Rähten neben einem Notario gemeltem Christoffen Strauben zuzuordnen / freygelassen / alles zu dem ende / das solche Personen vnd sonderlich Christoff Straube neben den Fürstlichen Deputirten vff des Landesfürsten: der von Walmoden / der von Campen / vnd Johannes Barnstorff aber vff gemeiner Landschafft Vnkosten sich fürderligst gewisser zeit miteinander vergleichen / alß dann auch von einem Ambt ins ander etwa in eine Stadt / Fleck oder Dorff sich begeben / vnd bey alten gewesenen Voigten vnd Dienern / deßgleichen andern Alten Leuthen so vor 20. oder 30. jahren in dem Ambte oder Gerichte gedienet / oder gewohnet / aber jtzo in einem andern gesessen sein / wie auch bey etzlichen des Ambts eingesessenen an jedem ort zusamen etwa Zehen oder Zwölff Personen / welchen jhre Eidt vnd Pflicht / damit sie dem Landesfürsten verwandt / zuuor zuerlassen / auff vorgehende newe Eidtsleistung / dieser gelegenheit vnnd anderer ausgesetzten Poste halben sich erkundigen / sie auch vnnd einem jeden insunderheit vnnd seorsim nicht allein vff die vbergebende sonderbare Fragstücke vleissig examiniren: Sondern jhnen auch an jeden ort die Erbregister vorleggen / vnd daraus extract zustellen / auch manum scribentis von oberwenten Zeugen oder andern

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0008"/>
dieses wercks behuftge Fuhr sampt                      Futter vnd Mahl geschafft / von der Landtschafft aber seine mühe vnd arbeit nach                      billigen dingen belohnet werden / deputirt, vnd demselben die Landtschafft die                      Ehrnueste vnd Erbare Thedel von Walmoden / Burghartten von Campe zu Deensen /                      vnd Johannes Barnstorff zugeordnet / auch Hochgedachtem vnserm gnedigen Fürsten                      vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio etc. einen auß S. F. G. Rähten neben                      einem Notario gemeltem Christoffen Strauben zuzuordnen / freygelassen / alles zu                      dem ende / das solche Personen vnd sonderlich Christoff Straube neben den                      Fürstlichen Deputirten vff des Landesfürsten: der von Walmoden / der von Campen                      / vnd Johannes Barnstorff aber vff gemeiner Landschafft Vnkosten sich                      fürderligst gewisser zeit miteinander vergleichen / alß dann auch von einem Ambt                      ins ander etwa in eine Stadt / Fleck oder Dorff sich begeben / vnd bey alten                      gewesenen Voigten vnd Dienern / deßgleichen andern Alten Leuthen so vor 20. oder                      30. jahren in dem Ambte oder Gerichte gedienet / oder gewohnet / aber jtzo in                      einem andern gesessen sein / wie auch bey etzlichen des Ambts eingesessenen an                      jedem ort zusamen etwa Zehen oder Zwölff Personen / welchen jhre Eidt vnd                      Pflicht / damit sie dem Landesfürsten verwandt / zuuor zuerlassen / auff                      vorgehende newe Eidtsleistung / dieser gelegenheit vnnd anderer ausgesetzten                      Poste halben sich erkundigen / sie auch vnnd einem jeden insunderheit vnnd                      seorsim nicht allein vff die vbergebende sonderbare Fragstücke vleissig                      examiniren: Sondern jhnen auch an jeden ort die Erbregister vorleggen / vnd                      daraus extract zustellen / auch manum scribentis von oberwenten Zeugen oder                      andern
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0008] dieses wercks behuftge Fuhr sampt Futter vnd Mahl geschafft / von der Landtschafft aber seine mühe vnd arbeit nach billigen dingen belohnet werden / deputirt, vnd demselben die Landtschafft die Ehrnueste vnd Erbare Thedel von Walmoden / Burghartten von Campe zu Deensen / vnd Johannes Barnstorff zugeordnet / auch Hochgedachtem vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio etc. einen auß S. F. G. Rähten neben einem Notario gemeltem Christoffen Strauben zuzuordnen / freygelassen / alles zu dem ende / das solche Personen vnd sonderlich Christoff Straube neben den Fürstlichen Deputirten vff des Landesfürsten: der von Walmoden / der von Campen / vnd Johannes Barnstorff aber vff gemeiner Landschafft Vnkosten sich fürderligst gewisser zeit miteinander vergleichen / alß dann auch von einem Ambt ins ander etwa in eine Stadt / Fleck oder Dorff sich begeben / vnd bey alten gewesenen Voigten vnd Dienern / deßgleichen andern Alten Leuthen so vor 20. oder 30. jahren in dem Ambte oder Gerichte gedienet / oder gewohnet / aber jtzo in einem andern gesessen sein / wie auch bey etzlichen des Ambts eingesessenen an jedem ort zusamen etwa Zehen oder Zwölff Personen / welchen jhre Eidt vnd Pflicht / damit sie dem Landesfürsten verwandt / zuuor zuerlassen / auff vorgehende newe Eidtsleistung / dieser gelegenheit vnnd anderer ausgesetzten Poste halben sich erkundigen / sie auch vnnd einem jeden insunderheit vnnd seorsim nicht allein vff die vbergebende sonderbare Fragstücke vleissig examiniren: Sondern jhnen auch an jeden ort die Erbregister vorleggen / vnd daraus extract zustellen / auch manum scribentis von oberwenten Zeugen oder andern

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/8
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/8>, abgerufen am 28.03.2024.