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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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den vnd nachteil verwarnen / vnnd fur vns vnd vnsere Erben dies offentliches general Edict notificiren vnd ankündigen / Denen wir sonst mit gnaden wol geneigt / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnnd Fürstlichem Cantzley Secret / Heinrichsstadt bey vnserm Hofflager / am 30. Julij Anno. 81.

Extract aus einem Schreiben an die Landtstende de dato Wolffenbüttel Mitwochens in den heiligen Ostern / Anno 1549. den Hunden Knüttel anzuhengen.

Wir befehlen dir auch hiemit ernstlich vnd wollen / das du deinen Ambtsverwandten Vnderthanen / bey einer Pöen anzeigest / das sie jhre Hunde ohne Knüttel in das Holtz nicht leddig lauffen lassen / jnhalts vnser Holtzordnung / vnd das die Schaffer vnd Hirten / jhre Hunde an Stricken füren / auch deinen Holtzförstern vnd Knechten darauff achtung zuhaben / einbindest / damit die Vbertretter gestrafft / Do auch die Holtzförster hierein selbst seumig vnnd nachlessig werden / sie in gepürliche straff nehmest / Hieran geschicht vnser meinung / Datum vt supra.

Ein offen Mandat / den Hunden Knüttel anzubinden / sub dato den 12. Maij Anno 1563.

VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Fügen jeden vnnd allen vnsern Ambtleuten auch Jegermeistern / Oberförstern / Förstern vnnd Jägern hiemit zuwissen / Ob wir wol vergangner zeit / im gantzen vnserm Fürsten-

den vnd nachteil verwarnen / vnnd fur vns vnd vnsere Erben dies offentliches general Edict notificiren vnd ankündigẽ / Denen wir sonst mit gnaden wol geneigt / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnnd Fürstlichem Cantzley Secret / Heinrichsstadt bey vnserm Hofflager / am 30. Julij Anno. 81.

Extract aus einem Schreiben an die Landtstende de dato Wolffenbüttel Mitwochens in den heiligen Ostern / Anno 1549. den Hunden Knüttel anzuhengen.

Wir befehlen dir auch hiemit ernstlich vnd wollẽ / das du deinen Ambtsverwandten Vnderthanen / bey einer Pöen anzeigest / das sie jhre Hunde ohne Knüttel in das Holtz nicht leddig lauffen lassen / jnhalts vnser Holtzordnung / vnd das die Schaffer vnd Hirten / jhre Hunde an Stricken füren / auch deinen Holtzförstern vnd Knechten darauff achtung zuhaben / einbindest / damit die Vbertretter gestrafft / Do auch die Holtzförster hierein selbst seumig vnnd nachlessig werden / sie in gepürliche straff nehmest / Hieran geschicht vnser meinung / Datum vt supra.

Ein offen Mandat / den Hunden Knüttel anzubinden / sub dato den 12. Maij Anno 1563.

VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Fügen jeden vnnd allen vnsern Ambtleuten auch Jegermeistern / Oberförstern / Förstern vnnd Jägern hiemit zuwissen / Ob wir wol vergangner zeit / im gantzen vnserm Fürsten-

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[0132] den vnd nachteil verwarnen / vnnd fur vns vnd vnsere Erben dies offentliches general Edict notificiren vnd ankündigẽ / Denen wir sonst mit gnaden wol geneigt / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnnd Fürstlichem Cantzley Secret / Heinrichsstadt bey vnserm Hofflager / am 30. Julij Anno. 81. Extract aus einem Schreiben an die Landtstende de dato Wolffenbüttel Mitwochens in den heiligen Ostern / Anno 1549. den Hunden Knüttel anzuhengen. Wir befehlen dir auch hiemit ernstlich vnd wollẽ / das du deinen Ambtsverwandten Vnderthanen / bey einer Pöen anzeigest / das sie jhre Hunde ohne Knüttel in das Holtz nicht leddig lauffen lassen / jnhalts vnser Holtzordnung / vnd das die Schaffer vnd Hirten / jhre Hunde an Stricken füren / auch deinen Holtzförstern vnd Knechten darauff achtung zuhaben / einbindest / damit die Vbertretter gestrafft / Do auch die Holtzförster hierein selbst seumig vnnd nachlessig werden / sie in gepürliche straff nehmest / Hieran geschicht vnser meinung / Datum vt supra. Ein offen Mandat / den Hunden Knüttel anzubinden / sub dato den 12. Maij Anno 1563. VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Fügen jeden vnnd allen vnsern Ambtleuten auch Jegermeistern / Oberförstern / Förstern vnnd Jägern hiemit zuwissen / Ob wir wol vergangner zeit / im gantzen vnserm Fürsten-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/132>, abgerufen am 23.11.2024.