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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603.

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Rehden / Heinrich von Stockhausen / Statiussen von Münchausen / Boden von Adelebsen / Wernern von Mandelschlo / Jobsten von Weihe vnd Erichen von Bardeleben / Curdts seligern Sohne / Wegen der grossen Stedte Göttingen vnd Hannover / Vnd wegen der kleinen Stedte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Gandersheimb / Den 10. Octobris Anno 1601.

Litera A. Fürstlich Ausschreiben wegen handthabung der Fürstlichen Kirchenordnung vnd verordenten Consistorij.

VOn GOttes gnaden Wir Heinrich Julius postulirter Bischoff zu Halberstadt vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Praelaten, Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Iulius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special Superintendenten, Pastoribus, Ober: vnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Baurßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkombt / Ob wol Weyland der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landtsfürst mit S. L.

Rehden / Heinrich von Stockhausen / Statiussen von Münchausen / Boden von Adelebsen / Wernern von Mandelschlo / Jobsten von Weihe vnd Erichen von Bardeleben / Curdts seligern Sohne / Wegen der grossen Stedte Göttingen vnd Hannover / Vnd wegen der kleinen Stedte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Gandersheimb / Den 10. Octobris Anno 1601.

Litera A. Fürstlich Ausschreiben wegen handthabung der Fürstlichen Kirchenordnung vnd verordenten Consistorij.

VOn GOttes gnaden Wir Heinrich Julius postulirter Bischoff zu Halberstadt vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Praelaten, Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Iulius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special Superintendenten, Pastoribus, Ober: vnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Baurßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkombt / Ob wol Weyland der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landtsfürst mit S. L.

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                     zuerkennen / Das vns glaublich fürkombt / Ob wol Weyland der Hochgeborne Fürst /
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[0043] Rehden / Heinrich von Stockhausen / Statiussen von Münchausen / Boden von Adelebsen / Wernern von Mandelschlo / Jobsten von Weihe vnd Erichen von Bardeleben / Curdts seligern Sohne / Wegen der grossen Stedte Göttingen vnd Hannover / Vnd wegen der kleinen Stedte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Gandersheimb / Den 10. Octobris Anno 1601. Litera A. Fürstlich Ausschreiben wegen handthabung der Fürstlichen Kirchenordnung vnd verordenten Consistorij. VOn GOttes gnaden Wir Heinrich Julius postulirter Bischoff zu Halberstadt vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Entbieten allen vnd jeden vnsern Praelaten, Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Iulius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnd Special Superintendenten, Pastoribus, Ober: vnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Baurßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkombt / Ob wol Weyland der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landtsfürst mit S. L.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603/43>, abgerufen am 24.11.2024.