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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.

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Ellen / Pfunde / Centner / auch Wein vnd Bier masse / anrichten / gleichwol aber vorher / damit anfangs niemand dadurch vernachtheiligt werden müge / hin vnd wider die an jedem orte jtzo gebreuchliche Masse / Gewichte / vnnd Ellen / gegen oberwehnte S. F. G. Braunschweigische abrechen / vnd / wie weit sie jedes orths von einander in Druck geben / vnnd öffentlich allenthalben anschlagen lassen wil.

Fürs sechßvnd dreyssigste / weil der gnedige Landesfürst sich in gnaden resolvirt, das S. F. G. den Praelatenstandt dieses Fürstenthumbs nicht in abgang kommen lassen / sondern vielmehr erhalten / vnd soviel an S. F. G. in bessern wolstandt bringen / zu derobehueff dann auch in Herrn: vnnd Jungfrawen Klöstern alles S. F. G. Herrn Vatters gemachter Ordnunge nach also anstellen wollen / das es S. F. G. mehr Rühmblich / vnd in nothfellen nützlich / als verweißlich sein müge / Als hat sich die Löbliche Landschafft daran mit Vntertheniger Dancksagunge begnügen lassen.

Zum sieben vnd dreyssigsten / weil der gnedige Landesfürst / der Landschafft suchen aus rechtmessigen erheblichen Vrsachen nicht Raum geben können noch wollen / Als haben demnach an dessen stat S. F. G. sich aus Landsvätterlicher zuneigung erkleret / wenn die Landschafft oder Vnterthanen Stille / Fromme / Ehrliche vnd Gottsfürchtige Töchter vnnd Schwester mit jhren freyem gutem willen in Jungfrawen Klöster zugeben gemeint / vnd deßwegen bey S. F. G. supplicando in Vnterthenigkeit

Ellen / Pfunde / Centner / auch Wein vnd Bier masse / anrichten / gleichwol aber vorher / damit anfangs niemand dadurch vernachtheiligt werden müge / hin vnd wider die an jedem orte jtzo gebreuchliche Masse / Gewichte / vnnd Ellen / gegen oberwehnte S. F. G. Braunschweigische abrechen / vnd / wie weit sie jedes orths von einander in Druck geben / vnnd öffentlich allenthalben anschlagen lassen wil.

Fürs sechßvnd dreyssigste / weil der gnedige Landesfürst sich in gnaden resolvirt, das S. F. G. den Praelatenstandt dieses Fürstenthumbs nicht in abgang kommen lassen / sondern vielmehr erhalten / vñ soviel an S. F. G. in bessern wolstandt bringen / zu derobehueff dann auch in Herrn: vnnd Jungfrawen Klöstern alles S. F. G. Herrn Vatters gemachter Ordnunge nach also anstellen wollen / das es S. F. G. mehr Rühmblich / vnd in nothfellen nützlich / als verweißlich sein müge / Als hat sich die Löbliche Landschafft daran mit Vntertheniger Dancksagunge begnügen lassen.

Zum sieben vnd dreyssigsten / weil der gnedige Landesfürst / der Landschafft suchen aus rechtmessigen erheblichen Vrsachen nicht Raum geben können noch wollen / Als haben demnach an dessen stat S. F. G. sich aus Landsvätterlicher zuneigung erkleret / wenn die Landschafft oder Vnterthanen Stille / Fromme / Ehrliche vnd Gottsfürchtige Töchter vnnd Schwester mit jhren freyem gutem willen in Jungfrawen Klöster zugeben gemeint / vnd deßwegen bey S. F. G. supplicando in Vnterthenigkeit

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[0044] Ellen / Pfunde / Centner / auch Wein vnd Bier masse / anrichten / gleichwol aber vorher / damit anfangs niemand dadurch vernachtheiligt werden müge / hin vnd wider die an jedem orte jtzo gebreuchliche Masse / Gewichte / vnnd Ellen / gegen oberwehnte S. F. G. Braunschweigische abrechen / vnd / wie weit sie jedes orths von einander in Druck geben / vnnd öffentlich allenthalben anschlagen lassen wil. Fürs sechßvnd dreyssigste / weil der gnedige Landesfürst sich in gnaden resolvirt, das S. F. G. den Praelatenstandt dieses Fürstenthumbs nicht in abgang kommen lassen / sondern vielmehr erhalten / vñ soviel an S. F. G. in bessern wolstandt bringen / zu derobehueff dann auch in Herrn: vnnd Jungfrawen Klöstern alles S. F. G. Herrn Vatters gemachter Ordnunge nach also anstellen wollen / das es S. F. G. mehr Rühmblich / vnd in nothfellen nützlich / als verweißlich sein müge / Als hat sich die Löbliche Landschafft daran mit Vntertheniger Dancksagunge begnügen lassen. Zum sieben vnd dreyssigsten / weil der gnedige Landesfürst / der Landschafft suchen aus rechtmessigen erheblichen Vrsachen nicht Raum geben können noch wollen / Als haben demnach an dessen stat S. F. G. sich aus Landsvätterlicher zuneigung erkleret / wenn die Landschafft oder Vnterthanen Stille / Fromme / Ehrliche vnd Gottsfürchtige Töchter vnnd Schwester mit jhren freyem gutem willen in Jungfrawen Klöster zugeben gemeint / vnd deßwegen bey S. F. G. supplicando in Vnterthenigkeit

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/44>, abgerufen am 24.11.2024.