Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.

Bild:
<< vorherige Seite

die Abte zu Lockem / vnd Burßfelda / die Vorwalter zu Wennigsen / Escherde vnd Garten / Deßgleichen Christoff Knigge / Frantz von Rehden / Heinrich von Stockhausen / Frantz von Mandelschlo / Hilmar von Münichhausen / Bode von Adelebsen / Dietrichen von Lente / Georg von Alten / Item die Städte Göttingen / Hameln / Münden / Münder / Moringen / Bodenweder / Hardegsen vnd Eltze / vnd ernennende Wulffenbüttelsche Stende / auch die darzu vom gnedigen Landesfürsten verordnete Räthe fürgenommen / erwogen / vnd so wol auff S. F. G. als beyder algemeinen Landschafften ratification zu volliger richtigkeit / folgents auch zur publication befürdert werden müge.

Zum siebenden / weil der gnedige Landes-Fürst vff S. F. G. getrewen Landschafft vntherthenigs erinnern in gnaden sich dahin vernehmen lassen / das S. F. G. jhre Wiltbanen also anstellen wollen / das sich deren S. F. G. getrewen Landstende vnd arme Vnterthanen mit fuge nicht zu beschweren / Als hat algemeine Landschafft solchs zu vnterthenigem Dancke angenommen / dero gentzlichen zuuersicht / S. F. G. demselben also Landtsvätterlich nachsetzen vnd dafür Gottes reichen Segen je lenger je mehr gewertig sein werde.

ZVm achten / hat obgemelte Landschafft des gnedigen Landesfürsten miltes erbieten / das S. F. G. dero gehorsame Landstende vnd Vnterthanen bey der Gerechtigkeit des Jagens / kreitzens / stellens / kührens / schiessens / Hüner vnd Vogelfangs / auch

die Abte zu Lockem / vnd Burßfelda / die Vorwalter zu Wennigsen / Escherde vnd Garten / Deßgleichen Christoff Knigge / Frantz von Rehden / Heinrich von Stockhausen / Frantz von Mandelschlo / Hilmar von Münichhausen / Bode von Adelebsen / Dietrichen von Lente / Georg von Alten / Item die Städte Göttingẽ / Hameln / Münden / Münder / Moringen / Bodenweder / Hardegsen vnd Eltze / vnd ernennende Wulffenbüttelsche Stende / auch die darzu vom gnedigen Landesfürsten verordnete Räthe fürgenommen / erwogen / vnd so wol auff S. F. G. als beyder algemeinen Landschafften ratification zu volliger richtigkeit / folgents auch zur publication befürdert werden müge.

Zum siebenden / weil der gnedige Landes-Fürst vff S. F. G. getrewen Landschafft vntherthenigs erinnern in gnaden sich dahin vernehmen lassen / das S. F. G. jhre Wiltbanen also anstellen wollen / das sich deren S. F. G. getrewen Landstende vnd arme Vnterthanen mit fuge nicht zu beschweren / Als hat algemeine Landschafft solchs zu vnterthenigem Dancke angenommen / dero gentzlichen zuuersicht / S. F. G. demselben also Landtsvätterlich nachsetzen vnd dafür Gottes reichen Segen je lenger je mehr gewertig sein werde.

ZVm achten / hat obgemelte Landschafft des gnedigen Landesfürsten miltes erbieten / das S. F. G. dero gehorsame Landstende vnd Vnterthanen bey der Gerechtigkeit des Jagens / kreitzens / stellens / kührens / schiessens / Hüner vnd Vogelfangs / auch

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="2">
            <p><pb facs="#f0027"/>
die Abte zu Lockem / vnd Burßfelda / die Vorwalter zu Wennigsen / Escherde vnd
                     Garten / Deßgleichen Christoff Knigge / Frantz von Rehden / Heinrich von
                     Stockhausen / Frantz von Mandelschlo / Hilmar von Münichhausen / Bode von
                     Adelebsen / Dietrichen von Lente / Georg von Alten / Item die Städte Göttinge&#x0303; / Hameln / Münden / Münder / Moringen / Bodenweder / Hardegsen
                     vnd Eltze / vnd ernennende Wulffenbüttelsche Stende / auch die darzu vom
                     gnedigen Landesfürsten verordnete Räthe fürgenommen / erwogen / vnd so wol auff
                     S. F. G. als beyder algemeinen Landschafften ratification zu volliger
                     richtigkeit / folgents auch zur publication befürdert werden müge.</p>
          </div>
          <div n="2">
            <p><hi rendition="#in">Z</hi>um siebenden / weil der gnedige Landes-Fürst vff S. F. G. getrewen Landschafft
                     vntherthenigs erinnern in gnaden sich dahin vernehmen lassen / das S. F. G. jhre
                     Wiltbanen also anstellen wollen / das sich deren S. F. G. getrewen Landstende
                     vnd arme Vnterthanen mit fuge nicht zu beschweren / Als hat algemeine
                     Landschafft solchs zu vnterthenigem Dancke angenommen / dero gentzlichen
                     zuuersicht / S. F. G. demselben also Landtsvätterlich nachsetzen vnd dafür
                     Gottes reichen Segen je lenger je mehr gewertig sein werde.</p>
          </div>
          <div n="2">
            <p><hi rendition="#in">Z</hi>Vm achten / hat obgemelte Landschafft des gnedigen Landesfürsten miltes erbieten
                     / das S. F. G. dero gehorsame Landstende vnd Vnterthanen bey der Gerechtigkeit
                     des Jagens / kreitzens / stellens / kührens / schiessens / Hüner vnd Vogelfangs
                     / auch
</p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0027] die Abte zu Lockem / vnd Burßfelda / die Vorwalter zu Wennigsen / Escherde vnd Garten / Deßgleichen Christoff Knigge / Frantz von Rehden / Heinrich von Stockhausen / Frantz von Mandelschlo / Hilmar von Münichhausen / Bode von Adelebsen / Dietrichen von Lente / Georg von Alten / Item die Städte Göttingẽ / Hameln / Münden / Münder / Moringen / Bodenweder / Hardegsen vnd Eltze / vnd ernennende Wulffenbüttelsche Stende / auch die darzu vom gnedigen Landesfürsten verordnete Räthe fürgenommen / erwogen / vnd so wol auff S. F. G. als beyder algemeinen Landschafften ratification zu volliger richtigkeit / folgents auch zur publication befürdert werden müge. Zum siebenden / weil der gnedige Landes-Fürst vff S. F. G. getrewen Landschafft vntherthenigs erinnern in gnaden sich dahin vernehmen lassen / das S. F. G. jhre Wiltbanen also anstellen wollen / das sich deren S. F. G. getrewen Landstende vnd arme Vnterthanen mit fuge nicht zu beschweren / Als hat algemeine Landschafft solchs zu vnterthenigem Dancke angenommen / dero gentzlichen zuuersicht / S. F. G. demselben also Landtsvätterlich nachsetzen vnd dafür Gottes reichen Segen je lenger je mehr gewertig sein werde. ZVm achten / hat obgemelte Landschafft des gnedigen Landesfürsten miltes erbieten / das S. F. G. dero gehorsame Landstende vnd Vnterthanen bey der Gerechtigkeit des Jagens / kreitzens / stellens / kührens / schiessens / Hüner vnd Vogelfangs / auch

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/27
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/27>, abgerufen am 23.11.2024.