Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Friedrich Ulrich von: Landtages Abschiede Der Löblichen Fürsten zu Braunschweig [...]. Wolfenbüttel, 1619.

Bild:
<< vorherige Seite

ten Chur: vnd Fürsten fernere maß gegeben / auch sonsten dißfals / wie imgleichen wegen der vbermessigen vnkosten / so vff Kleidung / Schmuck / Hochzeite / Kindtauffen vnnd andern Gastereyen verwendet wird / die notturfft beyder bevorstehender Policey Ordnung in acht genommen werden sol.

Zum Fünffvnddreissigsten / sol wegen der Ellen / Gewichte / auch soviel Wein / Bier / Oel vnnd anders betrifft / Maß / eine durchgehende gleickheit gehalten / vnnd dieserwegen anordnung gemacht: Die Kornmaß aber / auß allerhand vrsachen noch zur zeit auß: vnnd zu der Landstende fernerm bedencken gesetzt seyn / Jmmittelst aber die Obrigkeit jedes orts gute vffacht haben / daß keine falsche Masse gelitten / vnnd die jenige / so in deme betretten / nach der scherffe bestrafft / Gestalt dann auch dero behueff wegen der Masse / Gewicht vnnd Ellen jährlichs eine Visitatio angestellet / vnnd die vngeeichte Maß nicht gelitten werden sol.

Es ist auch zum Sechsvnddreissigsten zumahl billich / daß die Landkinder nach jhren Qualitäten / vor frembden / zu hohen vnnd niedrigen Emptern / befürdert / derowegen solches in gute vffacht genommen / vnnd dieselben jhrer geschickligkeit nach / frembden vorgezogen / Gleichwol aber dabey dahin gesehen werden sol / damit nicht nahe verwandte im Regiment / vnd einer Rahtstuben concurriren vnd einen anhang machen.

Dem Salpeter Sieder sol zwar vors 37. zu graben in Ställen vnnd Schewren / auch Häusern / verstattet / vnnd

ten Chur: vnd Fürsten fernere maß gegeben / auch sonsten dißfals / wie imgleichen wegen der vbermessigen vnkosten / so vff Kleidung / Schmuck / Hochzeite / Kindtauffen vnnd andern Gastereyen verwendet wird / die notturfft beyder bevorstehender Policey Ordnung in acht genommen werden sol.

Zum Fünffvnddreissigsten / sol wegen der Ellen / Gewichte / auch soviel Wein / Bier / Oel vnnd anders betrifft / Maß / eine durchgehende gleickheit gehalten / vnnd dieserwegen anordnung gemacht: Die Kornmaß aber / auß allerhand vrsachen noch zur zeit auß: vnnd zu der Landstende fernerm bedencken gesetzt seyn / Jmmittelst aber die Obrigkeit jedes orts gute vffacht haben / daß keine falsche Masse gelitten / vnnd die jenige / so in deme betretten / nach der scherffe bestrafft / Gestalt dann auch dero behueff wegen der Masse / Gewicht vnnd Ellen jährlichs eine Visitatio angestellet / vnnd die vngeeichte Maß nicht gelitten werden sol.

Es ist auch zum Sechsvnddreissigsten zumahl billich / daß die Landkinder nach jhren Qualitäten / vor frembden / zu hohen vnnd niedrigen Emptern / befürdert / derowegen solches in gute vffacht genommen / vnnd dieselben jhrer geschickligkeit nach / frembden vorgezogen / Gleichwol aber dabey dahin gesehen werden sol / damit nicht nahe verwandte im Regiment / vnd einer Rahtstuben concurriren vnd einen anhang machen.

Dem Salpeter Sieder sol zwar vors 37. zu graben in Ställen vnnd Schewren / auch Häusern / verstattet / vnnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0019"/>
ten Chur: vnd Fürsten fernere maß gegeben / auch sonsten dißfals / wie
                     imgleichen wegen der vbermessigen vnkosten / so vff Kleidung / Schmuck /
                     Hochzeite / Kindtauffen vnnd andern Gastereyen verwendet wird / die notturfft
                     beyder bevorstehender Policey Ordnung in acht genommen werden sol.</p>
        <p>Zum Fünffvnddreissigsten / sol wegen der Ellen / Gewichte / auch soviel Wein /
                     Bier / Oel vnnd anders betrifft / Maß / eine durchgehende gleickheit gehalten /
                     vnnd dieserwegen anordnung gemacht: Die Kornmaß aber / auß allerhand vrsachen
                     noch zur zeit auß: vnnd zu der Landstende fernerm bedencken gesetzt seyn /
                     Jmmittelst aber die Obrigkeit jedes orts gute vffacht haben / daß keine falsche
                     Masse gelitten / vnnd die jenige / so in deme betretten / nach der scherffe
                     bestrafft / Gestalt dann auch dero behueff wegen der Masse / Gewicht vnnd Ellen
                     jährlichs eine Visitatio angestellet / vnnd die vngeeichte Maß nicht gelitten
                     werden sol.</p>
        <p>Es ist auch zum Sechsvnddreissigsten zumahl billich / daß die Landkinder nach
                     jhren Qualitäten / vor frembden / zu hohen vnnd niedrigen Emptern / befürdert /
                     derowegen solches in gute vffacht genommen / vnnd dieselben jhrer
                     geschickligkeit nach / frembden vorgezogen / Gleichwol aber dabey dahin gesehen
                     werden sol / damit nicht nahe verwandte im Regiment / vnd einer Rahtstuben
                     concurriren vnd einen anhang machen.</p>
        <p>Dem Salpeter Sieder sol zwar vors 37. zu graben in Ställen vnnd Schewren / auch
                     Häusern / verstattet / vnnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0019] ten Chur: vnd Fürsten fernere maß gegeben / auch sonsten dißfals / wie imgleichen wegen der vbermessigen vnkosten / so vff Kleidung / Schmuck / Hochzeite / Kindtauffen vnnd andern Gastereyen verwendet wird / die notturfft beyder bevorstehender Policey Ordnung in acht genommen werden sol. Zum Fünffvnddreissigsten / sol wegen der Ellen / Gewichte / auch soviel Wein / Bier / Oel vnnd anders betrifft / Maß / eine durchgehende gleickheit gehalten / vnnd dieserwegen anordnung gemacht: Die Kornmaß aber / auß allerhand vrsachen noch zur zeit auß: vnnd zu der Landstende fernerm bedencken gesetzt seyn / Jmmittelst aber die Obrigkeit jedes orts gute vffacht haben / daß keine falsche Masse gelitten / vnnd die jenige / so in deme betretten / nach der scherffe bestrafft / Gestalt dann auch dero behueff wegen der Masse / Gewicht vnnd Ellen jährlichs eine Visitatio angestellet / vnnd die vngeeichte Maß nicht gelitten werden sol. Es ist auch zum Sechsvnddreissigsten zumahl billich / daß die Landkinder nach jhren Qualitäten / vor frembden / zu hohen vnnd niedrigen Emptern / befürdert / derowegen solches in gute vffacht genommen / vnnd dieselben jhrer geschickligkeit nach / frembden vorgezogen / Gleichwol aber dabey dahin gesehen werden sol / damit nicht nahe verwandte im Regiment / vnd einer Rahtstuben concurriren vnd einen anhang machen. Dem Salpeter Sieder sol zwar vors 37. zu graben in Ställen vnnd Schewren / auch Häusern / verstattet / vnnd

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiede_1619
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiede_1619/19
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Friedrich Ulrich von: Landtages Abschiede Der Löblichen Fürsten zu Braunschweig [...]. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiede_1619/19>, abgerufen am 12.12.2024.