Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 5. Paris, 1834.da ist Odillon-Barrot, der erste Advokat Frankreichs, Odillon-Barrot forderte für seinen Clienten, daß da iſt Odillon-Barrot, der erſte Advokat Frankreichs, Odillon-Barrot forderte für ſeinen Clienten, daß <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0147" n="135"/> da iſt Odillon-Barrot, der erſte Advokat Frankreichs,<lb/> der ihm beiſteht, und beide wiſſen nicht einmal, worin<lb/> das Weſen der Romantik, worin ihr gutes Recht<lb/> beſteht. Es beſteht nicht in der <hi rendition="#g">Wahrheit</hi>, wie ſie<lb/> ſagen, ſondern in der <hi rendition="#g">Freiheit</hi>. Freiheit und<lb/> Wahrheit ſind aber zwei ganz verſchiedene Dinge ...<lb/> Dieſe goldenen Worte, die ich da ausſprach werden<lb/> dem Herrn v. *** ſehr gut gefallen, und er wird ſie<lb/> rühmen wie meine Poſtſchnecke, und meinen Freun¬<lb/> den ſagen, da hätte ich wieder einmal ſehr ſchön ge¬<lb/> ſchrieben und Sie ſollten mich aufmuntern auf dieſem<lb/> guten Wege zu bleiben. —</p><lb/> <p>Odillon-Barrot forderte für ſeinen Clienten, daß<lb/> die Comödie-Françaiſe entweder <hi rendition="#aq">Le roi s'amuse</hi><lb/> aufführe, oder dem Dichter eine Entſchädigung von<lb/> 25,000 Franken zahle. Dann geht er zur Rechts¬<lb/> frage über. Wir wollen uns aber damit nicht auf¬<lb/> halten, uns kümmert blos der kleine, liebe, gute<lb/> Skandal. Nachdem er gezeigt, daß kein Geſetz vor¬<lb/> handen wäre, das einem Miniſter das Recht gäbe,<lb/> die Aufführung eines Stückes zu verhindern, ſetzt er<lb/> hinzu: und gebe es auch ein ſolches Recht, ſo gehört<lb/> es nicht zu den Amtsbefugniſſen des Miniſters der<lb/> öffentlichen Arbeiten, und Herr von Argout indem er<lb/> es in Anwendung brachte, hat ſich alſo eine Gewalt<lb/> angemaßt die ihm nicht gebührt. — „Aber in der<lb/> „That, der Herr Miniſter des Handels greift ſehr<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [135/0147]
da iſt Odillon-Barrot, der erſte Advokat Frankreichs,
der ihm beiſteht, und beide wiſſen nicht einmal, worin
das Weſen der Romantik, worin ihr gutes Recht
beſteht. Es beſteht nicht in der Wahrheit, wie ſie
ſagen, ſondern in der Freiheit. Freiheit und
Wahrheit ſind aber zwei ganz verſchiedene Dinge ...
Dieſe goldenen Worte, die ich da ausſprach werden
dem Herrn v. *** ſehr gut gefallen, und er wird ſie
rühmen wie meine Poſtſchnecke, und meinen Freun¬
den ſagen, da hätte ich wieder einmal ſehr ſchön ge¬
ſchrieben und Sie ſollten mich aufmuntern auf dieſem
guten Wege zu bleiben. —
Odillon-Barrot forderte für ſeinen Clienten, daß
die Comödie-Françaiſe entweder Le roi s'amuse
aufführe, oder dem Dichter eine Entſchädigung von
25,000 Franken zahle. Dann geht er zur Rechts¬
frage über. Wir wollen uns aber damit nicht auf¬
halten, uns kümmert blos der kleine, liebe, gute
Skandal. Nachdem er gezeigt, daß kein Geſetz vor¬
handen wäre, das einem Miniſter das Recht gäbe,
die Aufführung eines Stückes zu verhindern, ſetzt er
hinzu: und gebe es auch ein ſolches Recht, ſo gehört
es nicht zu den Amtsbefugniſſen des Miniſters der
öffentlichen Arbeiten, und Herr von Argout indem er
es in Anwendung brachte, hat ſich alſo eine Gewalt
angemaßt die ihm nicht gebührt. — „Aber in der
„That, der Herr Miniſter des Handels greift ſehr
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |