Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 1. Hamburg, 1832.Josephine, Robespierre, Lavalette, der Herzog von Joſephine, Robespierre, Lavalette, der Herzog von <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0229" n="215"/> Joſephine, Robespierre, Lavalette, der Herzog von<lb/> Orleans, Benjamin Conſtant, ſie mußten alle auf<lb/> die Bretter. Das war nun freilich oft unanſtändig.<lb/> Allein, wenn das Geſetz ſogar Unanſtändigkeiten ver¬<lb/> bietet und beſtraft, was bleibt dann der Sittlichkeit<lb/> und der Moral übrig? Uebrigens hatte Jeder, der<lb/> ſich ſelbſt durch jene Theater-Injurien, oder einen<lb/> Angehörigen ſeiner Familie, oder das Andenken eines<lb/> Verſtorbenen verletzt fühlte, Mittel genug, bei den<lb/> Gerichten Hülfe zu ſuchen und die Regierung brauchte<lb/> ſich nicht hinein zu miſchen. Auch wären nach einem<lb/> Vierteljahre dieſe albernen Wachsfiguren-Komödien<lb/> wieder außer Mode gekommen. Aber die Regierung<lb/> benutzte das, um eine Gewalt mehr zu erwerben.<lb/> Jetzt haben die Miniſter ein Geſetz vorgelegt, dieſe<lb/> Freiheit zu beſchränken. Zwar haben ſie nicht ge¬<lb/> wagt die Theater-Cenſur wieder einzuführen, doch<lb/> ſind ſie dem heißen Brei ſo nahe als möglich ge¬<lb/> kommen. Wer ein neues Stück ſpielen läßt, muß<lb/> es vierzehn Tage vor der Aufführung dem Miniſter<lb/> oder dem Präfekten vorlegen. Verboten kann zwar<lb/> die Aufführung auf keine Weiſe werden; wird es<lb/> aber aufgeführt und es kommen Beleidigungen darin<lb/> vor (und jetzt wird die endloſe Reihe der Vergehun¬<lb/> gen aufgezählt: gegen den König, gegen die Kammer,<lb/> gegen fremde Fürſten, gegen Privatperſonen), dann<lb/> treten die Strafen ein. Bis zu fünf Jahre Ge¬<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [215/0229]
Joſephine, Robespierre, Lavalette, der Herzog von
Orleans, Benjamin Conſtant, ſie mußten alle auf
die Bretter. Das war nun freilich oft unanſtändig.
Allein, wenn das Geſetz ſogar Unanſtändigkeiten ver¬
bietet und beſtraft, was bleibt dann der Sittlichkeit
und der Moral übrig? Uebrigens hatte Jeder, der
ſich ſelbſt durch jene Theater-Injurien, oder einen
Angehörigen ſeiner Familie, oder das Andenken eines
Verſtorbenen verletzt fühlte, Mittel genug, bei den
Gerichten Hülfe zu ſuchen und die Regierung brauchte
ſich nicht hinein zu miſchen. Auch wären nach einem
Vierteljahre dieſe albernen Wachsfiguren-Komödien
wieder außer Mode gekommen. Aber die Regierung
benutzte das, um eine Gewalt mehr zu erwerben.
Jetzt haben die Miniſter ein Geſetz vorgelegt, dieſe
Freiheit zu beſchränken. Zwar haben ſie nicht ge¬
wagt die Theater-Cenſur wieder einzuführen, doch
ſind ſie dem heißen Brei ſo nahe als möglich ge¬
kommen. Wer ein neues Stück ſpielen läßt, muß
es vierzehn Tage vor der Aufführung dem Miniſter
oder dem Präfekten vorlegen. Verboten kann zwar
die Aufführung auf keine Weiſe werden; wird es
aber aufgeführt und es kommen Beleidigungen darin
vor (und jetzt wird die endloſe Reihe der Vergehun¬
gen aufgezählt: gegen den König, gegen die Kammer,
gegen fremde Fürſten, gegen Privatperſonen), dann
treten die Strafen ein. Bis zu fünf Jahre Ge¬
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