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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

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Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden.
"Freiheit und Gleichheit" hat Frankreich mit Ruinen gefüllt
und mit Blut getränkt, die doctrinäre Ausbeutung des
"monarchischen Princips" hat die politische Freiheit Deutsch-
lands niedergedrückt und seine Machtentwicklung gehemmt,
und die abstracte Durchführuung des Nationalitätengrundsatzes
hat dem Frieden von ganz Europa bedroht. Die fruchtbarsten
und wahrsten Ideen werden verderblich, wenn ideologisch
erfaszt und dann mit dem Fanatismus der Bornirtheit verwirk-
licht werden.

Der entgegengesetzten Einseitigkeit macht sich die aus-
schlieszlich empirische Methode schuldig, indem sie sich
blosz an vorhandene äuszerliche Form, an den Buchstaben
des Gesetzes oder an die thatsächlichen Erscheinungen hält.
Diese Methode, welche in der Wissenschaft höchstens durch
ihre Sammelwerke einen Werth hat, in denen sie groszen Stoff
anhäuft, findet in dem Statsleben häufig, zumal unter bureau-
kratisch gebildeten Beamten, zahlreichen Anhang. Sie gefährdet
dann zwar selten unmittelbar die ganze Statsordnung, wie die
ideologischen Gegenfüszler, aber sie setzt sich wie ein Rost
an das blanke Schwert der Gerechtigkeit an, umstrickt die
öffentliche Wohlfahrt mit Hemmnissen aller art, verursacht
eine Menge kleiner Schäden, entnervt die sittliche Kraft und
schwächt die Gesundheit des States dergestalt, dasz um ihret-
willen in kritischen Zeiten seine Rettung überaus erschwert,
zuweilen unmöglich gemacht wird. Führt die blosz ideolo-
gische Methode, wenn sie practisch wird, den Stat eher in
fieberhafte Stimmungen und Krisen hinein, so hat diese blosz
empirische Methode unter derselben Voraussetzung eher chro-
nische Uebel zur Folge.

Die historische Methode unterscheidet sich von der
letztern vortheilhaft dadurch, dasz sie nicht blosz das gerade
vorhandene Gesetz oder vorhandenen Thatsachen gedanken-
los und knechtisch verehrt, sondern den innern Zusammen-
hang
zwischen Vergangenheit und Gegenwart, die orga-

Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden.
„Freiheit und Gleichheit“ hat Frankreich mit Ruinen gefüllt
und mit Blut getränkt, die doctrinäre Ausbeutung des
„monarchischen Princips“ hat die politische Freiheit Deutsch-
lands niedergedrückt und seine Machtentwicklung gehemmt,
und die abstracte Durchführuung des Nationalitätengrundsatzes
hat dem Frieden von ganz Europa bedroht. Die fruchtbarsten
und wahrsten Ideen werden verderblich, wenn ideologisch
erfaszt und dann mit dem Fanatismus der Bornirtheit verwirk-
licht werden.

Der entgegengesetzten Einseitigkeit macht sich die aus-
schlieszlich empirische Methode schuldig, indem sie sich
blosz an vorhandene äuszerliche Form, an den Buchstaben
des Gesetzes oder an die thatsächlichen Erscheinungen hält.
Diese Methode, welche in der Wissenschaft höchstens durch
ihre Sammelwerke einen Werth hat, in denen sie groszen Stoff
anhäuft, findet in dem Statsleben häufig, zumal unter bureau-
kratisch gebildeten Beamten, zahlreichen Anhang. Sie gefährdet
dann zwar selten unmittelbar die ganze Statsordnung, wie die
ideologischen Gegenfüszler, aber sie setzt sich wie ein Rost
an das blanke Schwert der Gerechtigkeit an, umstrickt die
öffentliche Wohlfahrt mit Hemmnissen aller art, verursacht
eine Menge kleiner Schäden, entnervt die sittliche Kraft und
schwächt die Gesundheit des States dergestalt, dasz um ihret-
willen in kritischen Zeiten seine Rettung überaus erschwert,
zuweilen unmöglich gemacht wird. Führt die blosz ideolo-
gische Methode, wenn sie practisch wird, den Stat eher in
fieberhafte Stimmungen und Krisen hinein, so hat diese blosz
empirische Methode unter derselben Voraussetzung eher chro-
nische Uebel zur Folge.

Die historische Methode unterscheidet sich von der
letztern vortheilhaft dadurch, dasz sie nicht blosz das gerade
vorhandene Gesetz oder vorhandenen Thatsachen gedanken-
los und knechtisch verehrt, sondern den innern Zusammen-
hang
zwischen Vergangenheit und Gegenwart, die orga-

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[7/0025] Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden. „Freiheit und Gleichheit“ hat Frankreich mit Ruinen gefüllt und mit Blut getränkt, die doctrinäre Ausbeutung des „monarchischen Princips“ hat die politische Freiheit Deutsch- lands niedergedrückt und seine Machtentwicklung gehemmt, und die abstracte Durchführuung des Nationalitätengrundsatzes hat dem Frieden von ganz Europa bedroht. Die fruchtbarsten und wahrsten Ideen werden verderblich, wenn ideologisch erfaszt und dann mit dem Fanatismus der Bornirtheit verwirk- licht werden. Der entgegengesetzten Einseitigkeit macht sich die aus- schlieszlich empirische Methode schuldig, indem sie sich blosz an vorhandene äuszerliche Form, an den Buchstaben des Gesetzes oder an die thatsächlichen Erscheinungen hält. Diese Methode, welche in der Wissenschaft höchstens durch ihre Sammelwerke einen Werth hat, in denen sie groszen Stoff anhäuft, findet in dem Statsleben häufig, zumal unter bureau- kratisch gebildeten Beamten, zahlreichen Anhang. Sie gefährdet dann zwar selten unmittelbar die ganze Statsordnung, wie die ideologischen Gegenfüszler, aber sie setzt sich wie ein Rost an das blanke Schwert der Gerechtigkeit an, umstrickt die öffentliche Wohlfahrt mit Hemmnissen aller art, verursacht eine Menge kleiner Schäden, entnervt die sittliche Kraft und schwächt die Gesundheit des States dergestalt, dasz um ihret- willen in kritischen Zeiten seine Rettung überaus erschwert, zuweilen unmöglich gemacht wird. Führt die blosz ideolo- gische Methode, wenn sie practisch wird, den Stat eher in fieberhafte Stimmungen und Krisen hinein, so hat diese blosz empirische Methode unter derselben Voraussetzung eher chro- nische Uebel zur Folge. Die historische Methode unterscheidet sich von der letztern vortheilhaft dadurch, dasz sie nicht blosz das gerade vorhandene Gesetz oder vorhandenen Thatsachen gedanken- los und knechtisch verehrt, sondern den innern Zusammen- hang zwischen Vergangenheit und Gegenwart, die orga-

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Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/25>, abgerufen am 24.11.2024.