nen geleget, weil aber solche weit mehr als die Raveline kosten, muß man sie nichteher, als es die Noth erfordert, machen lassen, als, es seye zum Exempel, daß man an der Vestung eine Gegend, die schwächer als eine von den andern ist, damit bedecken, oder auch eine Höhe, die man nicht in das Hauptwerk hat bringen können, dabey einschliessen wollte.
Fig. 3.
Um dieses richtig zu construiren, ziehet man erstlich mitten aus der Cour- tine eine Perpendicularlinie 1. 2. in beliebiger Länge, und mit solcher auf den Winkeln der Schulter der Courtine am nächsten gelegenen Bollwerke, zwo Parallellinien 3. 4. 5. 6.
Diese zwo Linien, die man sonsten die Flügel des Hornwerks nennet, müssen ihre Defension von den Facen dieser Bollwerke bekommen, dero- halben müssen auch ihre Längen von den Schultern oder Epaulen an ge- rechnet, nicht über 120. Toisen (oder 60. Ruthen) groß seyn. Hernach zie- het man durch die äusserste Ende dieser so genannten Flügel, die Linie 4. 6. welche die äussere Seiten von diesem Aussenwerke dargiebet, und zugleich von der obigen Perpendicularlinie 1. 2. in dem Puncte 7. in zween gleiche Theile getheilet sich befindet, alsdann nimmt man mit einem Zirkel die Helfte von bemeldter äussern Seite, träget solche auf die lange Seite von 4. in 8. und von 6. in 9, und ziehet von 4. auf 9. und von 6. auf 8. Linien, die ein- ander in dem Puncte bey 10. durchschneiden, und dabey einen Winkel von ei- ner Tenaille, das ein Aussenwerk, so eine einfache Tenaille genennet wird, vorstellet, und gar viel vor die Courtinen mit einem kleinen Ravelin dis- seits des Grabens, zwischen den zween auswärts gehenden Winkeln und just gegen die Mitte über des einwärts gehenden Winkels oder der Tenaille kommet, eigentlich formiren.
Damit aber dieses Werk eine desto stärkere Defension erlangen mö- ge, füget man solchem zwey halbe Bollwerke mit einer Courtine darzwischen, bey, welches besser als so man zween einfache einwärtsgehende Winkel in sol- chem anbringen wollte. Die halbe Bollwerke construiret man auf folgende Art: Man theilet die Linie 4. 10. bey dem Puncte 11. wie auch die Linie 6. 10. bey dem Puncte 12. in zween gleiche Theile, und ziehet von den Puncten 11. und 12. biß auf die Mitte der Hauptcourtine, wo der Punct 1. stehet, blin- de Linien 12. 1, 11. 1, so wird man bey solcher Operation die kleine Courtine des Hornwerks zwischen 13. 14. die zwo Flanquen 11. 13, 12. 14, und die zwo Facen 11. 4, 12, 6. gehörig überkommen.
Die Seiten dieser Werke, die auf das Feld hinaus stehen, als dasind die halbe Bollwerke, die Courtine und die Flügel des Hornwerks müssen mit einer guten Brustwehr von feiner und wohl gestampfter Erde 18. biß 20. Schuh breit, und hinten 6. Schuh hoch, wozu auch das Banquet gerechnet wird, eben wie diejenigen Theile in dem Hauptwerke, versehen werden, da- bey man allezeit wohl in acht nehmen muß, daß die Brustwehren derjenigen Werke, die am genauesten bey dem Mittelpuncte des Platzes stehen, weit erhö-
nen geleget, weil aber ſolche weit mehr als die Raveline koſten, muß man ſie nichteher, als es die Noth erfordert, machen laſſen, als, es ſeye zum Exempel, daß man an der Veſtung eine Gegend, die ſchwächer als eine von den andern iſt, damit bedecken, oder auch eine Höhe, die man nicht in das Hauptwerk hat bringen können, dabey einſchlieſſen wollte.
Fig. 3.
Um dieſes richtig zu conſtruiren, ziehet man erſtlich mitten aus der Cour- tine eine Perpendicularlinie 1. 2. in beliebiger Länge, und mit ſolcher auf den Winkeln der Schulter der Courtine am nächſten gelegenen Bollwerke, zwo Parallellinien 3. 4. 5. 6.
Dieſe zwo Linien, die man ſonſten die Flügel des Hornwerks nennet, müſſen ihre Defenſion von den Facen dieſer Bollwerke bekommen, dero- halben müſſen auch ihre Längen von den Schultern oder Epaulen an ge- rechnet, nicht über 120. Toiſen (oder 60. Ruthen) groß ſeyn. Hernach zie- het man durch die äuſſerſte Ende dieſer ſo genannten Flügel, die Linie 4. 6. welche die äuſſere Seiten von dieſem Auſſenwerke dargiebet, und zugleich von der obigen Perpendicularlinie 1. 2. in dem Puncte 7. in zween gleiche Theile getheilet ſich befindet, alsdann nimmt man mit einem Zirkel die Helfte von bemeldter äuſſern Seite, träget ſolche auf die lange Seite von 4. in 8. und von 6. in 9, und ziehet von 4. auf 9. und von 6. auf 8. Linien, die ein- ander in dem Puncte bey 10. durchſchneiden, und dabey einen Winkel von ei- ner Tenaille, das ein Auſſenwerk, ſo eine einfache Tenaille genennet wird, vorſtellet, und gar viel vor die Courtinen mit einem kleinen Ravelin diſ- ſeits des Grabens, zwiſchen den zween auswärts gehenden Winkeln und juſt gegen die Mitte über des einwärts gehenden Winkels oder der Tenaille kommet, eigentlich formiren.
Damit aber dieſes Werk eine deſto ſtärkere Defenſion erlangen mö- ge, füget man ſolchem zwey halbe Bollwerke mit einer Courtine darzwiſchen, bey, welches beſſer als ſo man zween einfache einwärtsgehende Winkel in ſol- chem anbringen wollte. Die halbe Bollwerke conſtruiret man auf folgende Art: Man theilet die Linie 4. 10. bey dem Puncte 11. wie auch die Linie 6. 10. bey dem Puncte 12. in zween gleiche Theile, und ziehet von den Puncten 11. und 12. biß auf die Mitte der Hauptcourtine, wo der Punct 1. ſtehet, blin- de Linien 12. 1, 11. 1, ſo wird man bey ſolcher Operation die kleine Courtine des Hornwerks zwiſchen 13. 14. die zwo Flanquen 11. 13, 12. 14, und die zwo Facen 11. 4, 12, 6. gehörig überkommen.
Die Seiten dieſer Werke, die auf das Feld hinaus ſtehen, als daſind die halbe Bollwerke, die Courtine und die Flügel des Hornwerks müſſen mit einer guten Bruſtwehr von feiner und wohl geſtampfter Erde 18. biß 20. Schuh breit, und hinten 6. Schuh hoch, wozu auch das Banquet gerechnet wird, eben wie diejenigen Theile in dem Hauptwerke, verſehen werden, da- bey man allezeit wohl in acht nehmen muß, daß die Bruſtwehren derjenigen Werke, die am genaueſten bey dem Mittelpuncte des Platzes ſtehen, weit erhö-
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nen geleget, weil aber ſolche weit mehr als die Raveline koſten, muß man ſie
nichteher, als es die Noth erfordert, machen laſſen, als, es ſeye zum Exempel,
daß man an der Veſtung eine Gegend, die ſchwächer als eine von den andern
iſt, damit bedecken, oder auch eine Höhe, die man nicht in das Hauptwerk
hat bringen können, dabey einſchlieſſen wollte.
Um dieſes richtig zu conſtruiren, ziehet man erſtlich mitten aus der Cour-
tine eine Perpendicularlinie 1. 2. in beliebiger Länge, und mit ſolcher auf
den Winkeln der Schulter der Courtine am nächſten gelegenen Bollwerke,
zwo Parallellinien 3. 4. 5. 6.
Dieſe zwo Linien, die man ſonſten die Flügel des Hornwerks nennet,
müſſen ihre Defenſion von den Facen dieſer Bollwerke bekommen, dero-
halben müſſen auch ihre Längen von den Schultern oder Epaulen an ge-
rechnet, nicht über 120. Toiſen (oder 60. Ruthen) groß ſeyn. Hernach zie-
het man durch die äuſſerſte Ende dieſer ſo genannten Flügel, die Linie 4. 6.
welche die äuſſere Seiten von dieſem Auſſenwerke dargiebet, und zugleich
von der obigen Perpendicularlinie 1. 2. in dem Puncte 7. in zween gleiche
Theile getheilet ſich befindet, alsdann nimmt man mit einem Zirkel die Helfte
von bemeldter äuſſern Seite, träget ſolche auf die lange Seite von 4.
in 8. und von 6. in 9, und ziehet von 4. auf 9. und von 6. auf 8. Linien, die ein-
ander in dem Puncte bey 10. durchſchneiden, und dabey einen Winkel von ei-
ner Tenaille, das ein Auſſenwerk, ſo eine einfache Tenaille genennet wird,
vorſtellet, und gar viel vor die Courtinen mit einem kleinen Ravelin diſ-
ſeits des Grabens, zwiſchen den zween auswärts gehenden Winkeln und juſt
gegen die Mitte über des einwärts gehenden Winkels oder der Tenaille
kommet, eigentlich formiren.
Damit aber dieſes Werk eine deſto ſtärkere Defenſion erlangen mö-
ge, füget man ſolchem zwey halbe Bollwerke mit einer Courtine darzwiſchen,
bey, welches beſſer als ſo man zween einfache einwärtsgehende Winkel in ſol-
chem anbringen wollte. Die halbe Bollwerke conſtruiret man auf folgende
Art: Man theilet die Linie 4. 10. bey dem Puncte 11. wie auch die Linie 6. 10.
bey dem Puncte 12. in zween gleiche Theile, und ziehet von den Puncten 11.
und 12. biß auf die Mitte der Hauptcourtine, wo der Punct 1. ſtehet, blin-
de Linien 12. 1, 11. 1, ſo wird man bey ſolcher Operation die kleine Courtine
des Hornwerks zwiſchen 13. 14. die zwo Flanquen 11. 13, 12. 14, und die
zwo Facen 11. 4, 12, 6. gehörig überkommen.
Die Seiten dieſer Werke, die auf das Feld hinaus ſtehen, als daſind
die halbe Bollwerke, die Courtine und die Flügel des Hornwerks müſſen mit
einer guten Bruſtwehr von feiner und wohl geſtampfter Erde 18. biß 20.
Schuh breit, und hinten 6. Schuh hoch, wozu auch das Banquet gerechnet
wird, eben wie diejenigen Theile in dem Hauptwerke, verſehen werden, da-
bey man allezeit wohl in acht nehmen muß, daß die Bruſtwehren derjenigen
Werke, die am genaueſten bey dem Mittelpuncte des Platzes ſtehen, weit erhö-
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Bion, Nicolas: Neueröfnete mathematische Werkschule. (Übers. Johann Gabriel Doppelmayr). Bd. 1, 5. Aufl. Nürnberg, 1765, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bion_werkschule01_1765/217>, abgerufen am 21.11.2024.
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