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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.

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Lord Elgin und Baron Gros Botschafter.
deren Gewährung ihn befähigen werde, auf den Kaiser zu Gunsten
der Alliirten zu wirken. Er sprach mit grosser Wärme; an der
Vertreibung der Tae-pin aus seinen Provinzen hing ja sein Leben.

Die versprochene Abschrift des kaiserlichen Decretes sandten
die Commissare nicht; Ho-kwei-tsin zeigte aber das vom 13. Mai
datirte Original dem französischen Legationssecretär Grafen von
Klesczkowsky
, welcher ihn bald nach jener Zusammenkunft be-
suchte, aber nur die beiden ersten Colonnen des Decretes lesen
durfte. Darin befahl der Kaiser den Commissaren in allgemeinen
Ausdrücken, zu gewähren, was gewährt werden müsse, und zu ver-
weigern, was man verweigern müsse. Die Mandarinen waren wohl
selbst von der Unzulänglichkeit dieser Vollmacht überzeugt, welche
ausserdem Gehässiges gegen die Barbaren enthalten haben mag.

Ho-kwei-tsin sprach die Absicht aus, in Gemeinschaft mit
dem Statthalter von Tse-kian eine Vorstellung an den Kaiser zu
richten, dass angesichts der durch die Rebellen-Invasion herein-
gebrochenen Noth die Forderungen der Verbündeten unbedingt er-
füllt werden müssten. Die Abschrift einer solchen Eingabe gelangte
in die Hände der Engländer und wurde wohl mit Unrecht ange-
zweifelt; denn der Freimuth dieser Darstellung stimmte durchaus
zu Ho-kwei-tsin's derber Sprache gegen den Kaiser bei früherem
Anlass, und selbst die darin ausgesprochene Unwahrheit, dass Herr
Bruce die Audienz nachgesucht und sich zu ihm begeben habe,
spricht für die Echtheit des Documentes. Ho's Degradirung und
Ungnade, welche Ende Juli in Shang-hae bekannt wurde, brachte
man mit dieser Eingabe in Zusammenhang; sie war aber das ge-
wöhnliche Loos unglücklicher Statthalter, deren Provinzen die Re-
bellen besetzten. Von einer fulminanten Erwiederung des Kaisers,
welcher den Gedanken, die Barbaren um Beistand anzurufen, mit
Entrüstung zurückgewiesen hätte, hörte man in Shang-hae nur ge-
rüchtweise.

Unter dem Eindruck, dass die chinesische Regierung den-
jenigen Bevollmächtigten leichter Zugeständnisse machen werde,
welche die Verträge von Tien-tsin abschlossen, als denjenigen,
welche sie am Pei-ho mit Erfolg zurückwies, hatten die englische
und die französische Regierung Lord Elgin und Baron Gros als
ausserordentliche Botschafter mit weitreichenden Vollmachten nach
China gesandt. Ein Schiffbruch im Hafen von Point de Galle
(Ceylon) verzögerte bis Ende Juni ihre Ankunft in Shang-hae, von

Lord Elgin und Baron Gros Botschafter.
deren Gewährung ihn befähigen werde, auf den Kaiser zu Gunsten
der Alliirten zu wirken. Er sprach mit grosser Wärme; an der
Vertreibung der Tae-piṅ aus seinen Provinzen hing ja sein Leben.

Die versprochene Abschrift des kaiserlichen Decretes sandten
die Commissare nicht; Ho-kwei-tsiṅ zeigte aber das vom 13. Mai
datirte Original dem französischen Legationssecretär Grafen von
Klesczkowsky
, welcher ihn bald nach jener Zusammenkunft be-
suchte, aber nur die beiden ersten Colonnen des Decretes lesen
durfte. Darin befahl der Kaiser den Commissaren in allgemeinen
Ausdrücken, zu gewähren, was gewährt werden müsse, und zu ver-
weigern, was man verweigern müsse. Die Mandarinen waren wohl
selbst von der Unzulänglichkeit dieser Vollmacht überzeugt, welche
ausserdem Gehässiges gegen die Barbaren enthalten haben mag.

Ho-kwei-tsiṅ sprach die Absicht aus, in Gemeinschaft mit
dem Statthalter von Tše-kiaṅ eine Vorstellung an den Kaiser zu
richten, dass angesichts der durch die Rebellen-Invasion herein-
gebrochenen Noth die Forderungen der Verbündeten unbedingt er-
füllt werden müssten. Die Abschrift einer solchen Eingabe gelangte
in die Hände der Engländer und wurde wohl mit Unrecht ange-
zweifelt; denn der Freimuth dieser Darstellung stimmte durchaus
zu Ho-kwei-tsiṅ’s derber Sprache gegen den Kaiser bei früherem
Anlass, und selbst die darin ausgesprochene Unwahrheit, dass Herr
Bruce die Audienz nachgesucht und sich zu ihm begeben habe,
spricht für die Echtheit des Documentes. Ho’s Degradirung und
Ungnade, welche Ende Juli in Shang-hae bekannt wurde, brachte
man mit dieser Eingabe in Zusammenhang; sie war aber das ge-
wöhnliche Loos unglücklicher Statthalter, deren Provinzen die Re-
bellen besetzten. Von einer fulminanten Erwiederung des Kaisers,
welcher den Gedanken, die Barbaren um Beistand anzurufen, mit
Entrüstung zurückgewiesen hätte, hörte man in Shang-hae nur ge-
rüchtweise.

Unter dem Eindruck, dass die chinesische Regierung den-
jenigen Bevollmächtigten leichter Zugeständnisse machen werde,
welche die Verträge von Tien-tsin abschlossen, als denjenigen,
welche sie am Pei-ho mit Erfolg zurückwies, hatten die englische
und die französische Regierung Lord Elgin und Baron Gros als
ausserordentliche Botschafter mit weitreichenden Vollmachten nach
China gesandt. Ein Schiffbruch im Hafen von Point de Galle
(Ceylon) verzögerte bis Ende Juni ihre Ankunft in Shang-hae, von

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[308/0330] Lord Elgin und Baron Gros Botschafter. deren Gewährung ihn befähigen werde, auf den Kaiser zu Gunsten der Alliirten zu wirken. Er sprach mit grosser Wärme; an der Vertreibung der Tae-piṅ aus seinen Provinzen hing ja sein Leben. Die versprochene Abschrift des kaiserlichen Decretes sandten die Commissare nicht; Ho-kwei-tsiṅ zeigte aber das vom 13. Mai datirte Original dem französischen Legationssecretär Grafen von Klesczkowsky, welcher ihn bald nach jener Zusammenkunft be- suchte, aber nur die beiden ersten Colonnen des Decretes lesen durfte. Darin befahl der Kaiser den Commissaren in allgemeinen Ausdrücken, zu gewähren, was gewährt werden müsse, und zu ver- weigern, was man verweigern müsse. Die Mandarinen waren wohl selbst von der Unzulänglichkeit dieser Vollmacht überzeugt, welche ausserdem Gehässiges gegen die Barbaren enthalten haben mag. Ho-kwei-tsiṅ sprach die Absicht aus, in Gemeinschaft mit dem Statthalter von Tše-kiaṅ eine Vorstellung an den Kaiser zu richten, dass angesichts der durch die Rebellen-Invasion herein- gebrochenen Noth die Forderungen der Verbündeten unbedingt er- füllt werden müssten. Die Abschrift einer solchen Eingabe gelangte in die Hände der Engländer und wurde wohl mit Unrecht ange- zweifelt; denn der Freimuth dieser Darstellung stimmte durchaus zu Ho-kwei-tsiṅ’s derber Sprache gegen den Kaiser bei früherem Anlass, und selbst die darin ausgesprochene Unwahrheit, dass Herr Bruce die Audienz nachgesucht und sich zu ihm begeben habe, spricht für die Echtheit des Documentes. Ho’s Degradirung und Ungnade, welche Ende Juli in Shang-hae bekannt wurde, brachte man mit dieser Eingabe in Zusammenhang; sie war aber das ge- wöhnliche Loos unglücklicher Statthalter, deren Provinzen die Re- bellen besetzten. Von einer fulminanten Erwiederung des Kaisers, welcher den Gedanken, die Barbaren um Beistand anzurufen, mit Entrüstung zurückgewiesen hätte, hörte man in Shang-hae nur ge- rüchtweise. Unter dem Eindruck, dass die chinesische Regierung den- jenigen Bevollmächtigten leichter Zugeständnisse machen werde, welche die Verträge von Tien-tsin abschlossen, als denjenigen, welche sie am Pei-ho mit Erfolg zurückwies, hatten die englische und die französische Regierung Lord Elgin und Baron Gros als ausserordentliche Botschafter mit weitreichenden Vollmachten nach China gesandt. Ein Schiffbruch im Hafen von Point de Galle (Ceylon) verzögerte bis Ende Juni ihre Ankunft in Shang-hae, von

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 308. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/330>, abgerufen am 22.11.2024.