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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.

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Lord Elgin's Abreise.
genossen in Tien-tsin beendet wurden, hatte Wan-tsun-han sich
nur mit inneren und militärischen Angelegenheiten zu befassen, wäh-
rend Lo-tun-yen und seine Collegen, unseren Befehlen gehorsam,
nur einheimische Banditen verfolgten. Feindseligkeiten gegen die Eng-
länder und Franzosen wurden nicht bezweckt. Obwohl diese Nationen
noch nicht die Hauptstadt von Kuan-tun herausgegeben haben, so
mögen sie doch, wenn sie Ordnung unter ihren Truppen halten und
die Bewohner nicht belästigen, zusammen in Frieden leben, frei von
jeder Behelligung. -- Es ist aber ein Hofdecret geschmiedet worden,
welches Schwierigkeiten zwischen Lo-tun-yen und seinen Amts-
genossen einerseits und diesen beiden Nationen andererseits veranlasste
und im Gemüth der Engländer Zweifel und Argwohn erweckte. Wir
befehlen deshalb Wan-tsun-han, scharfe Maassregeln gegen die
gesetzlosen Fälscher zu ergreifen und sie mit der äussersten Strenge
des Gesetzes zu strafen. So mögen alle Nationen wissen, dass China
seine Angelegenheiten in einem offenen, gerechten und freisinnigen
Geiste verwaltet, und dass, wenn einmal ein Vergleich geschlossen ist,
Argwohn und Zweifel beseitigt werden können, so dass kein Platz
bleibt für die Aufreizungen falscher Ränkeschmiede. -- Da Shang-hae,
wo die auf den allgemeinen Handel bezüglichen Einrichtungen jetzt
getroffen werden, in beträchtlicher Entfernung von Kuan-tun liegt,
so ernennen wir hiermit den General-Gouverneur der beiden Kian,
Ho-kwei-tsin
, zum kaiserlichen Commissar für die auswärtigen Ange-
legenheiten, und befehlen Wan-tsun-han, ihm durch einen Special-
beamten das jetzt in seinen Händen befindliche Siegel eines kaiser-
lichen Bevollmächtigten zu übersenden. -- Beachtet dieses."

Lord Elgin bestätigte den Commissaren unter dem 3. März
den Empfang des Schreibens mit diesem Einschluss und meldete,
dass sein Bruder Honourable Frederick Bruce zu seinem Nach-
folger ernannt und zu Auswechselung der Ratificationen in Pe-kin
angewiesen sei. Zugleich theilte er ihnen seine Abreise aus China
und die Zustimmung der englischen Regierung zu seinem Vor-
schlage mit, dass britische Gesandte auf die bewussten Bedingungen
nur vorübergehend Pe-kin besuchen möchten. Der Botschafter sagte
in diesem Schreiben den Commissaren Lebewohl und schiffte sich
am 4. März nach England ein.

Kan-ton blieb dem Vertrage gemäss besetzt; die Verhält-
nisse gestalteten sich dort immer günstiger. Handel und Gewerbe
blühten, und die Ordnung und Reinlichkeit, an welche die englische
Polizei die Bevölkerung gewöhnte, übten bleibenden Einfluss. Der

Lord Elgin’s Abreise.
genossen in Tien-tsin beendet wurden, hatte Waṅ-tsuṅ-han sich
nur mit inneren und militärischen Angelegenheiten zu befassen, wäh-
rend Lo-tuṅ-yen und seine Collegen, unseren Befehlen gehorsam,
nur einheimische Banditen verfolgten. Feindseligkeiten gegen die Eng-
länder und Franzosen wurden nicht bezweckt. Obwohl diese Nationen
noch nicht die Hauptstadt von Kuaṅ-tuṅ herausgegeben haben, so
mögen sie doch, wenn sie Ordnung unter ihren Truppen halten und
die Bewohner nicht belästigen, zusammen in Frieden leben, frei von
jeder Behelligung. — Es ist aber ein Hofdecret geschmiedet worden,
welches Schwierigkeiten zwischen Lo-tuṅ-yen und seinen Amts-
genossen einerseits und diesen beiden Nationen andererseits veranlasste
und im Gemüth der Engländer Zweifel und Argwohn erweckte. Wir
befehlen deshalb Waṅ-tsuṅ-han, scharfe Maassregeln gegen die
gesetzlosen Fälscher zu ergreifen und sie mit der äussersten Strenge
des Gesetzes zu strafen. So mögen alle Nationen wissen, dass China
seine Angelegenheiten in einem offenen, gerechten und freisinnigen
Geiste verwaltet, und dass, wenn einmal ein Vergleich geschlossen ist,
Argwohn und Zweifel beseitigt werden können, so dass kein Platz
bleibt für die Aufreizungen falscher Ränkeschmiede. — Da Shang-hae,
wo die auf den allgemeinen Handel bezüglichen Einrichtungen jetzt
getroffen werden, in beträchtlicher Entfernung von Kuaṅ-tuṅ liegt,
so ernennen wir hiermit den General-Gouverneur der beiden Kiaṅ,
Ho-kwei-tsiṅ
, zum kaiserlichen Commissar für die auswärtigen Ange-
legenheiten, und befehlen Waṅ-tsuṅ-han, ihm durch einen Special-
beamten das jetzt in seinen Händen befindliche Siegel eines kaiser-
lichen Bevollmächtigten zu übersenden. — Beachtet dieses.«

Lord Elgin bestätigte den Commissaren unter dem 3. März
den Empfang des Schreibens mit diesem Einschluss und meldete,
dass sein Bruder Honourable Frederick Bruce zu seinem Nach-
folger ernannt und zu Auswechselung der Ratificationen in Pe-kiṅ
angewiesen sei. Zugleich theilte er ihnen seine Abreise aus China
und die Zustimmung der englischen Regierung zu seinem Vor-
schlage mit, dass britische Gesandte auf die bewussten Bedingungen
nur vorübergehend Pe-kiṅ besuchen möchten. Der Botschafter sagte
in diesem Schreiben den Commissaren Lebewohl und schiffte sich
am 4. März nach England ein.

Kan-ton blieb dem Vertrage gemäss besetzt; die Verhält-
nisse gestalteten sich dort immer günstiger. Handel und Gewerbe
blühten, und die Ordnung und Reinlichkeit, an welche die englische
Polizei die Bevölkerung gewöhnte, übten bleibenden Einfluss. Der

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[261/0283] Lord Elgin’s Abreise. genossen in Tien-tsin beendet wurden, hatte Waṅ-tsuṅ-han sich nur mit inneren und militärischen Angelegenheiten zu befassen, wäh- rend Lo-tuṅ-yen und seine Collegen, unseren Befehlen gehorsam, nur einheimische Banditen verfolgten. Feindseligkeiten gegen die Eng- länder und Franzosen wurden nicht bezweckt. Obwohl diese Nationen noch nicht die Hauptstadt von Kuaṅ-tuṅ herausgegeben haben, so mögen sie doch, wenn sie Ordnung unter ihren Truppen halten und die Bewohner nicht belästigen, zusammen in Frieden leben, frei von jeder Behelligung. — Es ist aber ein Hofdecret geschmiedet worden, welches Schwierigkeiten zwischen Lo-tuṅ-yen und seinen Amts- genossen einerseits und diesen beiden Nationen andererseits veranlasste und im Gemüth der Engländer Zweifel und Argwohn erweckte. Wir befehlen deshalb Waṅ-tsuṅ-han, scharfe Maassregeln gegen die gesetzlosen Fälscher zu ergreifen und sie mit der äussersten Strenge des Gesetzes zu strafen. So mögen alle Nationen wissen, dass China seine Angelegenheiten in einem offenen, gerechten und freisinnigen Geiste verwaltet, und dass, wenn einmal ein Vergleich geschlossen ist, Argwohn und Zweifel beseitigt werden können, so dass kein Platz bleibt für die Aufreizungen falscher Ränkeschmiede. — Da Shang-hae, wo die auf den allgemeinen Handel bezüglichen Einrichtungen jetzt getroffen werden, in beträchtlicher Entfernung von Kuaṅ-tuṅ liegt, so ernennen wir hiermit den General-Gouverneur der beiden Kiaṅ, Ho-kwei-tsiṅ, zum kaiserlichen Commissar für die auswärtigen Ange- legenheiten, und befehlen Waṅ-tsuṅ-han, ihm durch einen Special- beamten das jetzt in seinen Händen befindliche Siegel eines kaiser- lichen Bevollmächtigten zu übersenden. — Beachtet dieses.« Lord Elgin bestätigte den Commissaren unter dem 3. März den Empfang des Schreibens mit diesem Einschluss und meldete, dass sein Bruder Honourable Frederick Bruce zu seinem Nach- folger ernannt und zu Auswechselung der Ratificationen in Pe-kiṅ angewiesen sei. Zugleich theilte er ihnen seine Abreise aus China und die Zustimmung der englischen Regierung zu seinem Vor- schlage mit, dass britische Gesandte auf die bewussten Bedingungen nur vorübergehend Pe-kiṅ besuchen möchten. Der Botschafter sagte in diesem Schreiben den Commissaren Lebewohl und schiffte sich am 4. März nach England ein. Kan-ton blieb dem Vertrage gemäss besetzt; die Verhält- nisse gestalteten sich dort immer günstiger. Handel und Gewerbe blühten, und die Ordnung und Reinlichkeit, an welche die englische Polizei die Bevölkerung gewöhnte, übten bleibenden Einfluss. Der

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/283>, abgerufen am 28.04.2024.