[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.Abfahrt der englischen Flotte. Alle gefangenen britischen Unterthanen sollen ausgeliefert, und einevom Kaiser unterzeichnete Bekanntmachung erlassen werden, worin den Chinesen im Dienste der Engländer, und solchen die mit ihnen in Verbindung gestanden oder unter ihrem Schutze gelebt haben, volle Verzeihung gelobt und unverbrüchlich gehalten wird. Die Verhandlungen zwischen Beamten der beiden Staaten, England und China, müssen künftig auf dem Fusse vollkommener Gleichstellung und Ebenbürtigkeit gepflogen werden." Unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrages ward die Gegen Ende October verliess das ganze englische Geschwader III. 9
Abfahrt der englischen Flotte. Alle gefangenen britischen Unterthanen sollen ausgeliefert, und einevom Kaiser unterzeichnete Bekanntmachung erlassen werden, worin den Chinesen im Dienste der Engländer, und solchen die mit ihnen in Verbindung gestanden oder unter ihrem Schutze gelebt haben, volle Verzeihung gelobt und unverbrüchlich gehalten wird. Die Verhandlungen zwischen Beamten der beiden Staaten, England und China, müssen künftig auf dem Fusse vollkommener Gleichstellung und Ebenbürtigkeit gepflogen werden.« Unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrages ward die Gegen Ende October verliess das ganze englische Geschwader III. 9
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0151" n="129"/><fw place="top" type="header">Abfahrt der englischen Flotte.</fw><lb/> Alle gefangenen britischen Unterthanen sollen ausgeliefert, und eine<lb/> vom Kaiser unterzeichnete Bekanntmachung erlassen werden, worin<lb/> den Chinesen im Dienste der Engländer, und solchen die mit ihnen<lb/> in Verbindung gestanden oder unter ihrem Schutze gelebt haben,<lb/> volle Verzeihung gelobt und unverbrüchlich gehalten wird. Die<lb/> Verhandlungen zwischen Beamten der beiden Staaten, <placeName>England</placeName> und<lb/><placeName>China</placeName>, müssen künftig auf dem Fusse vollkommener Gleichstellung<lb/> und Ebenbürtigkeit gepflogen werden.«</p><lb/> <p>Unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrages ward die<lb/> Flusssperre aufgehoben und der Handel eröffnet. Die Flotte blieb<lb/> aber noch im <hi rendition="#k"><placeName>Yaṅ-tse</placeName></hi>, bis am 15. September das ratificirte Frie-<lb/> dens-Instrument aus <hi rendition="#k"><placeName>Pe-kiṅ</placeName></hi> zurückkam und die ersten sechs Mil-<lb/> lionen der Kriegsentschädigung gezahlt waren. Dann wurde auch<lb/><hi rendition="#k"><placeName>Tšin-hae</placeName></hi> herausgegeben. <hi rendition="#k"><placeName>Tšu-san</placeName></hi> und die vor <hi rendition="#k"><placeName>A-moi</placeName></hi> gelegene<lb/> Insel <hi rendition="#k"><placeName>Ku-laṅ-su</placeName></hi> sollten bis zur gänzlichen Tilgung der Kriegs-<lb/> schuld von den Engländern besetzt bleiben. — In der amtlichen<lb/> Zeitung von <hi rendition="#k"><placeName>Pe-kiṅ</placeName></hi> machte die kaiserliche Regierung die wesent-<lb/> lichsten Vertragsbestimmungen bekannt: »sie sind klar und deutlich<lb/> abgefasst,« heisst es am Schluss; »selbst die geringsten Einzeln-<lb/> heiten fanden Beachtung, so dass für die Zukunft keine Schwierig-<lb/> keiten mehr obwalten.«</p><lb/> <p>Gegen Ende October verliess das ganze englische Geschwader<lb/> das Mündungsgebiet des <hi rendition="#k"><placeName>Yaṅ-tse</placeName></hi> und segelte nach <hi rendition="#k"><placeName>Hong-kong</placeName></hi>.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <fw place="bottom" type="sig">III. 9</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [129/0151]
Abfahrt der englischen Flotte.
Alle gefangenen britischen Unterthanen sollen ausgeliefert, und eine
vom Kaiser unterzeichnete Bekanntmachung erlassen werden, worin
den Chinesen im Dienste der Engländer, und solchen die mit ihnen
in Verbindung gestanden oder unter ihrem Schutze gelebt haben,
volle Verzeihung gelobt und unverbrüchlich gehalten wird. Die
Verhandlungen zwischen Beamten der beiden Staaten, England und
China, müssen künftig auf dem Fusse vollkommener Gleichstellung
und Ebenbürtigkeit gepflogen werden.«
Unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrages ward die
Flusssperre aufgehoben und der Handel eröffnet. Die Flotte blieb
aber noch im Yaṅ-tse, bis am 15. September das ratificirte Frie-
dens-Instrument aus Pe-kiṅ zurückkam und die ersten sechs Mil-
lionen der Kriegsentschädigung gezahlt waren. Dann wurde auch
Tšin-hae herausgegeben. Tšu-san und die vor A-moi gelegene
Insel Ku-laṅ-su sollten bis zur gänzlichen Tilgung der Kriegs-
schuld von den Engländern besetzt bleiben. — In der amtlichen
Zeitung von Pe-kiṅ machte die kaiserliche Regierung die wesent-
lichsten Vertragsbestimmungen bekannt: »sie sind klar und deutlich
abgefasst,« heisst es am Schluss; »selbst die geringsten Einzeln-
heiten fanden Beachtung, so dass für die Zukunft keine Schwierig-
keiten mehr obwalten.«
Gegen Ende October verliess das ganze englische Geschwader
das Mündungsgebiet des Yaṅ-tse und segelte nach Hong-kong.
III. 9
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/151 |
Zitationshilfe: | [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/151>, abgerufen am 27.07.2024. |