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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Verhandlungen um die Ratification des preussischen Vertrages. Anh. II.
auf sein Schreiben mit der Gazelle aus Yeddo selbst zu holen,
wartete, durch vielerlei Ausflüchte hingehalten, noch vierzehn Tage,
und richtete am 25. September ein Schreiben an den Reichsrath,
mit der Forderung, dass zunächst die Notification vom 24. Juni
zurückgenommen, dann eine Audienz beim Taikun zu Ueberreichung
seiner Creditive und ein Termin zu Auswechselung der Ratifications-
Instrumente anberaumt würde. Auch auf diese Note erfolgte keine
bestimmte Antwort; die wachsende Unsicherheit der Verhältnisse
gebot aber ruhiges Abwarten. -- Am 14. October erfolgte die
Ermordung des Lieutenant Camus, am 26. die Aufforderung Yokuhama
zu räumen. -- Am 28. October stellte endlich der General-Consul
der Regierung in kategorischen Ausdrücken eine achttägige Frist
zur definitiven Beantwortung seiner Anträge. Bald darauf liessen
Bevollmächtigte des Gorodzio ihn um eine Besprechung der Ratifi-
cations-Angelegenheit ersuchen, die Herr von Rehfues unter der Be-
dingung zugestand, dass von keiner Schmälerung des Vertrages die
Rede sein dürfe. Er ersuchte die Regierung zugleich, ihm eine
Wohnung in Yeddo zur Verfügung zu stellen, da er sonst mit der
Gazelle dahin kommen würde. Die Erscheinung eines Kriegsschiffes
wünschte man dort aber um jeden Preis zu vermeiden und bot alle
Mittel auf, den Besuch abzuwenden. Der Reichsrath antwortete nur
durch seine Bevollmächtigten unter vielen höflichen Phrasen, dass
er sich der Ratification des preussischen Vertrages durchaus nicht
weigere, aber einen günstigeren Moment abwarten müsse.

Der November verging unter weiteren Verhandlungen mit
den Bunyo's der auswärtigen Abtheilung, welche die preussischen
Diplomaten in stundenlangen Sitzungen von der dermaligen Unmög-
lichkeit der Ratifications-Auswechselung zu überzeugen suchten.
Herr von Rehfues drückte dann am 2. December seine Bereitwillig-
keit aus, der Regierung Zeit zu gönnen, und zeigte ihr zugleich
seine Absicht an, unterdessen mit der Gazelle eine Reise nach dem
Binnenmeer und den südlichen Küsten des Reiches zu machen,
wozu er sie um einen Lootsen ersuche. -- Der Vertrag, der einer
ausdrücklichen Stipulation gemäss ohne Ratification schon am 1. Ja-
nuar 1863 in Wirksamkeit getreten war, gibt unseren Kriegsschiffen
das Recht, alle Häfen des Reiches anzulaufen. Die Regierung konnte
sonach dieser Reise rechtlich kein Hinderniss bereiten und hatte
sogar die Verpflichtung, dazu Lootsen zu stellen. In diesem Momente
der höchsten Spannung musste ihr aber das Erscheinen eines Kriegs-

Verhandlungen um die Ratification des preussischen Vertrages. Anh. II.
auf sein Schreiben mit der Gazelle aus Yeddo selbst zu holen,
wartete, durch vielerlei Ausflüchte hingehalten, noch vierzehn Tage,
und richtete am 25. September ein Schreiben an den Reichsrath,
mit der Forderung, dass zunächst die Notification vom 24. Juni
zurückgenommen, dann eine Audienz beim Taïkūn zu Ueberreichung
seiner Creditive und ein Termin zu Auswechselung der Ratifications-
Instrumente anberaumt würde. Auch auf diese Note erfolgte keine
bestimmte Antwort; die wachsende Unsicherheit der Verhältnisse
gebot aber ruhiges Abwarten. — Am 14. October erfolgte die
Ermordung des Lieutenant Camus, am 26. die Aufforderung Yokuhama
zu räumen. — Am 28. October stellte endlich der General-Consul
der Regierung in kategorischen Ausdrücken eine achttägige Frist
zur definitiven Beantwortung seiner Anträge. Bald darauf liessen
Bevollmächtigte des Gorodžio ihn um eine Besprechung der Ratifi-
cations-Angelegenheit ersuchen, die Herr von Rehfues unter der Be-
dingung zugestand, dass von keiner Schmälerung des Vertrages die
Rede sein dürfe. Er ersuchte die Regierung zugleich, ihm eine
Wohnung in Yeddo zur Verfügung zu stellen, da er sonst mit der
Gazelle dahin kommen würde. Die Erscheinung eines Kriegsschiffes
wünschte man dort aber um jeden Preis zu vermeiden und bot alle
Mittel auf, den Besuch abzuwenden. Der Reichsrath antwortete nur
durch seine Bevollmächtigten unter vielen höflichen Phrasen, dass
er sich der Ratification des preussischen Vertrages durchaus nicht
weigere, aber einen günstigeren Moment abwarten müsse.

Der November verging unter weiteren Verhandlungen mit
den Bunyo’s der auswärtigen Abtheilung, welche die preussischen
Diplomaten in stundenlangen Sitzungen von der dermaligen Unmög-
lichkeit der Ratifications-Auswechselung zu überzeugen suchten.
Herr von Rehfues drückte dann am 2. December seine Bereitwillig-
keit aus, der Regierung Zeit zu gönnen, und zeigte ihr zugleich
seine Absicht an, unterdessen mit der Gazelle eine Reise nach dem
Binnenmeer und den südlichen Küsten des Reiches zu machen,
wozu er sie um einen Lootsen ersuche. — Der Vertrag, der einer
ausdrücklichen Stipulation gemäss ohne Ratification schon am 1. Ja-
nuar 1863 in Wirksamkeit getreten war, gibt unseren Kriegsschiffen
das Recht, alle Häfen des Reiches anzulaufen. Die Regierung konnte
sonach dieser Reise rechtlich kein Hinderniss bereiten und hatte
sogar die Verpflichtung, dazu Lootsen zu stellen. In diesem Momente
der höchsten Spannung musste ihr aber das Erscheinen eines Kriegs-

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[318/0338] Verhandlungen um die Ratification des preussischen Vertrages. Anh. II. auf sein Schreiben mit der Gazelle aus Yeddo selbst zu holen, wartete, durch vielerlei Ausflüchte hingehalten, noch vierzehn Tage, und richtete am 25. September ein Schreiben an den Reichsrath, mit der Forderung, dass zunächst die Notification vom 24. Juni zurückgenommen, dann eine Audienz beim Taïkūn zu Ueberreichung seiner Creditive und ein Termin zu Auswechselung der Ratifications- Instrumente anberaumt würde. Auch auf diese Note erfolgte keine bestimmte Antwort; die wachsende Unsicherheit der Verhältnisse gebot aber ruhiges Abwarten. — Am 14. October erfolgte die Ermordung des Lieutenant Camus, am 26. die Aufforderung Yokuhama zu räumen. — Am 28. October stellte endlich der General-Consul der Regierung in kategorischen Ausdrücken eine achttägige Frist zur definitiven Beantwortung seiner Anträge. Bald darauf liessen Bevollmächtigte des Gorodžio ihn um eine Besprechung der Ratifi- cations-Angelegenheit ersuchen, die Herr von Rehfues unter der Be- dingung zugestand, dass von keiner Schmälerung des Vertrages die Rede sein dürfe. Er ersuchte die Regierung zugleich, ihm eine Wohnung in Yeddo zur Verfügung zu stellen, da er sonst mit der Gazelle dahin kommen würde. Die Erscheinung eines Kriegsschiffes wünschte man dort aber um jeden Preis zu vermeiden und bot alle Mittel auf, den Besuch abzuwenden. Der Reichsrath antwortete nur durch seine Bevollmächtigten unter vielen höflichen Phrasen, dass er sich der Ratification des preussischen Vertrages durchaus nicht weigere, aber einen günstigeren Moment abwarten müsse. Der November verging unter weiteren Verhandlungen mit den Bunyo’s der auswärtigen Abtheilung, welche die preussischen Diplomaten in stundenlangen Sitzungen von der dermaligen Unmög- lichkeit der Ratifications-Auswechselung zu überzeugen suchten. Herr von Rehfues drückte dann am 2. December seine Bereitwillig- keit aus, der Regierung Zeit zu gönnen, und zeigte ihr zugleich seine Absicht an, unterdessen mit der Gazelle eine Reise nach dem Binnenmeer und den südlichen Küsten des Reiches zu machen, wozu er sie um einen Lootsen ersuche. — Der Vertrag, der einer ausdrücklichen Stipulation gemäss ohne Ratification schon am 1. Ja- nuar 1863 in Wirksamkeit getreten war, gibt unseren Kriegsschiffen das Recht, alle Häfen des Reiches anzulaufen. Die Regierung konnte sonach dieser Reise rechtlich kein Hinderniss bereiten und hatte sogar die Verpflichtung, dazu Lootsen zu stellen. In diesem Momente der höchsten Spannung musste ihr aber das Erscheinen eines Kriegs-

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/338>, abgerufen am 21.05.2024.