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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Stellung der Deutschen in Japan. X.
nicht-preussische Handelshäuser aber können in Japan Geschäfte
machen und aller Vortheile des preussischen oder eines anderen
Vertrages geniessen, wenn sie sich dort durch Unterthanen dieser
Staaten vertreten lassen.

Das Versprechen, die in Japan angesiedelten Preussen während
der zwei Jahre, die bis zur Wirksamkeit unseres Vertrages noch
verstreichen mussten, in Japan zu dulden, liessen sich die Minister
erst nach langem Sträuben und schliesslich nur durch die bündige
Erklärung des Gesandten abdringen, dass er sonst den Vertrag
nicht unterzeichnen würde. Eine dahin zielende Bestimmung in
diesen selbst aufzunehmen wäre wahrscheinlich nicht gelungen,
hätte auch den Unterschied zwischen Preussen und anderen Deutschen
noch schärfer hervorgehoben, als das leider in den Conferenzen und
Correspondenzen mit den Ministern auf deren vielfältige Fragen
schon geschehen musste. Das Zugeständniss widerspricht einem
ausdrücklichen japanischen Gesetz und beunruhigte die Regierung
in hohem Grade. -- Ando Tsus-sima-no-kami forderte in der
Conferenz vom 24. December den Gesandten auf, ihm eine Liste
der in Japan lebenden Preussen und Deutschen aufzustellen; Graf
Eulenburg verstand sich aber nur zur Nennung der Preussen, und
schützte vor dass die Ermittelung der Nationalität anderer Fremden
ausser seiner Macht liege; er wollte ihm die Entdeckung der anderen
Deutschen nicht erleichtern. Fand die Regierung sie dennoch heraus,
so wäre schliesslich nur eine einzige Firma 3) von der Verbannung
betroffen worden, da die übrigen in Yokuhama wohnenden Deutschen
theils preussische Unterthanen, theils Agenten von Handlungshäusern
vertragsberechtigter Nationalität waren. Die längere Duldung der
nicht-preussischen Deutschen in Japan zu fordern wurde zur Un-
möglichkeit, als die Regierung von Yeddo darauf bestand, mit
Preussen allein den Vertrag zu schliessen.

Das wirkliche Bedürfniss eines Vertrages mit Japan
ist durch die grosse Zahl von Deutschen, die wir dort fanden,
und die Bedeutung der von ihnen vertretenen Interessen klar
bewiesen. Der Beschluss ihrer Verbannung war ausgesprochen,
die bewilligte Frist fast abgelaufen, und sie mussten das Land
verlassen, wenn nicht die preussischen Kriegsschiffe erschienen. --
Nicht in Ost-Asien allein, sondern in der ganzen Welt macht

3) Auch die Vertreter dieser Firma sind dem Schicksal durch Aufnahme in den
preussischen Unterthanen-Verband glücklich entgangen.

Stellung der Deutschen in Japan. X.
nicht-preussische Handelshäuser aber können in Japan Geschäfte
machen und aller Vortheile des preussischen oder eines anderen
Vertrages geniessen, wenn sie sich dort durch Unterthanen dieser
Staaten vertreten lassen.

Das Versprechen, die in Japan angesiedelten Preussen während
der zwei Jahre, die bis zur Wirksamkeit unseres Vertrages noch
verstreichen mussten, in Japan zu dulden, liessen sich die Minister
erst nach langem Sträuben und schliesslich nur durch die bündige
Erklärung des Gesandten abdringen, dass er sonst den Vertrag
nicht unterzeichnen würde. Eine dahin zielende Bestimmung in
diesen selbst aufzunehmen wäre wahrscheinlich nicht gelungen,
hätte auch den Unterschied zwischen Preussen und anderen Deutschen
noch schärfer hervorgehoben, als das leider in den Conferenzen und
Correspondenzen mit den Ministern auf deren vielfältige Fragen
schon geschehen musste. Das Zugeständniss widerspricht einem
ausdrücklichen japanischen Gesetz und beunruhigte die Regierung
in hohem Grade. — Ando Tsus-sima-no-kami forderte in der
Conferenz vom 24. December den Gesandten auf, ihm eine Liste
der in Japan lebenden Preussen und Deutschen aufzustellen; Graf
Eulenburg verstand sich aber nur zur Nennung der Preussen, und
schützte vor dass die Ermittelung der Nationalität anderer Fremden
ausser seiner Macht liege; er wollte ihm die Entdeckung der anderen
Deutschen nicht erleichtern. Fand die Regierung sie dennoch heraus,
so wäre schliesslich nur eine einzige Firma 3) von der Verbannung
betroffen worden, da die übrigen in Yokuhama wohnenden Deutschen
theils preussische Unterthanen, theils Agenten von Handlungshäusern
vertragsberechtigter Nationalität waren. Die längere Duldung der
nicht-preussischen Deutschen in Japan zu fordern wurde zur Un-
möglichkeit, als die Regierung von Yeddo darauf bestand, mit
Preussen allein den Vertrag zu schliessen.

Das wirkliche Bedürfniss eines Vertrages mit Japan
ist durch die grosse Zahl von Deutschen, die wir dort fanden,
und die Bedeutung der von ihnen vertretenen Interessen klar
bewiesen. Der Beschluss ihrer Verbannung war ausgesprochen,
die bewilligte Frist fast abgelaufen, und sie mussten das Land
verlassen, wenn nicht die preussischen Kriegsschiffe erschienen. —
Nicht in Ost-Asien allein, sondern in der ganzen Welt macht

3) Auch die Vertreter dieser Firma sind dem Schicksal durch Aufnahme in den
preussischen Unterthanen-Verband glücklich entgangen.
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[164/0184] Stellung der Deutschen in Japan. X. nicht-preussische Handelshäuser aber können in Japan Geschäfte machen und aller Vortheile des preussischen oder eines anderen Vertrages geniessen, wenn sie sich dort durch Unterthanen dieser Staaten vertreten lassen. Das Versprechen, die in Japan angesiedelten Preussen während der zwei Jahre, die bis zur Wirksamkeit unseres Vertrages noch verstreichen mussten, in Japan zu dulden, liessen sich die Minister erst nach langem Sträuben und schliesslich nur durch die bündige Erklärung des Gesandten abdringen, dass er sonst den Vertrag nicht unterzeichnen würde. Eine dahin zielende Bestimmung in diesen selbst aufzunehmen wäre wahrscheinlich nicht gelungen, hätte auch den Unterschied zwischen Preussen und anderen Deutschen noch schärfer hervorgehoben, als das leider in den Conferenzen und Correspondenzen mit den Ministern auf deren vielfältige Fragen schon geschehen musste. Das Zugeständniss widerspricht einem ausdrücklichen japanischen Gesetz und beunruhigte die Regierung in hohem Grade. — Ando Tsus-sima-no-kami forderte in der Conferenz vom 24. December den Gesandten auf, ihm eine Liste der in Japan lebenden Preussen und Deutschen aufzustellen; Graf Eulenburg verstand sich aber nur zur Nennung der Preussen, und schützte vor dass die Ermittelung der Nationalität anderer Fremden ausser seiner Macht liege; er wollte ihm die Entdeckung der anderen Deutschen nicht erleichtern. Fand die Regierung sie dennoch heraus, so wäre schliesslich nur eine einzige Firma 3) von der Verbannung betroffen worden, da die übrigen in Yokuhama wohnenden Deutschen theils preussische Unterthanen, theils Agenten von Handlungshäusern vertragsberechtigter Nationalität waren. Die längere Duldung der nicht-preussischen Deutschen in Japan zu fordern wurde zur Un- möglichkeit, als die Regierung von Yeddo darauf bestand, mit Preussen allein den Vertrag zu schliessen. Das wirkliche Bedürfniss eines Vertrages mit Japan ist durch die grosse Zahl von Deutschen, die wir dort fanden, und die Bedeutung der von ihnen vertretenen Interessen klar bewiesen. Der Beschluss ihrer Verbannung war ausgesprochen, die bewilligte Frist fast abgelaufen, und sie mussten das Land verlassen, wenn nicht die preussischen Kriegsschiffe erschienen. — Nicht in Ost-Asien allein, sondern in der ganzen Welt macht 3) Auch die Vertreter dieser Firma sind dem Schicksal durch Aufnahme in den preussischen Unterthanen-Verband glücklich entgangen.

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/184>, abgerufen am 11.10.2024.