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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.

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II. Eintheilung des Tages. Die Wachen. Cadetten. Decksofficiere.
Polhöhe bestimmt und dem Capitän gemeldet, darf aber erst ange-
schlagen werden, sobald er den Befehl gegeben hat, dass es Mittag
sein solle. So geht auch für das Schiff die Sonne nur unter,
wenn der Capitän es befiehlt -- er kann den Tag abkürzen und
verlängern: wenn die Flagge niedergeholt wird, ist Sonnenunter-
gang. Die Stunden werden nach "Glasen" gerechnet. Der Posten vor
der Capitänscajüte hat eine halbstündige Sanduhr umzudrehen, und
meldet wann sie abgelaufen ist, worauf die Glasen an einer Glocke
in der Batterie angeschlagen werden. Jede Wache hat vier Stunden
oder acht Glasen; man sagt nicht elf Uhr, sondern sechs Glas.
Zwölf Uhr, vier Uhr und acht Uhr sind acht Glas, halb eins, halb
fünf, halb neun ein Glas u. s. w.

Die ganze Mannschaft ist in zwei Wachen, eine Backbord-
und eine Steuerbordwache eingetheilt, die sich von vier zu vier
Stunden ablösen. Die dienstthuende führt unter dem Befehl des
wachthabenden Officiers alle gewöhnlichen Segel- und sonstigen
Manöver aus, -- so lange nicht alle Mann aufgepfiffen werden, --
während die wachtfreien Mannschaften arbeiten oder exerciren. Die
Matrosen, deren es ausser den Schiffsjungen vier Classen giebt, sind
in Divisionen eingetheilt, die unter dem Commando der einzelnen
Officiere stehen. Es giebt Geschützdivisionen, eine Handwerker-
division, eine Grossmastdivision u. s. w. Bei grossen Segelmanövern
müssen Alle Hand anlegen. Jedes Boot hat seine bestimmte Mann-
schaft, einen Steuerer, und einen Cadetten der es befehligt. Die
Matrosen heissen dienstlich "Gasten". Man sagt Cuttergast, Signal-
gast, Vortopgast u. s. w. Die Cadetten haben, so weit sie nicht
den verschiedenen Wachen zugetheilt sind, jeder seinen bestimmten
Dienst: als Adjutant des ersten Officiers, als Observations-, Zwischen-
decks-, Signalcadetten. Die Fähnriche thun theils Officiers-, theils
Cadettendienst. Decksofficiere heissen der Oberfeuerwerker, der
Zimmermann, der Bootsmann; ersterer hat für die Geschütze, die
Pulverkammer und die Munition, der Zimmermann für den Rumpf,
die Masten und Raaen, der Bootsmann für die Takelage zu sorgen.
Sie haben Jeder einen Gehülfen, -- Maaten, -- und ressortiren vom
ersten Officier, der die Schlüssel zu ihren Vorrathsräumen aufbe-
wahrt. Für die Segel, Hangematten, Matratzen, Kartuschen u. s. w.
sorgen der Segelmacher und seine Gehülfen, für die Flaggen die
Signalgäste unter Befehl eines Cadetten. Die Verwaltung des ge-
sammten Schiffsmaterials, aller Mundvorräthe und der Kassen liegt

II. Eintheilung des Tages. Die Wachen. Cadetten. Decksofficiere.
Polhöhe bestimmt und dem Capitän gemeldet, darf aber erst ange-
schlagen werden, sobald er den Befehl gegeben hat, dass es Mittag
sein solle. So geht auch für das Schiff die Sonne nur unter,
wenn der Capitän es befiehlt — er kann den Tag abkürzen und
verlängern: wenn die Flagge niedergeholt wird, ist Sonnenunter-
gang. Die Stunden werden nach »Glasen« gerechnet. Der Posten vor
der Capitänscajüte hat eine halbstündige Sanduhr umzudrehen, und
meldet wann sie abgelaufen ist, worauf die Glasen an einer Glocke
in der Batterie angeschlagen werden. Jede Wache hat vier Stunden
oder acht Glasen; man sagt nicht elf Uhr, sondern sechs Glas.
Zwölf Uhr, vier Uhr und acht Uhr sind acht Glas, halb eins, halb
fünf, halb neun ein Glas u. s. w.

Die ganze Mannschaft ist in zwei Wachen, eine Backbord-
und eine Steuerbordwache eingetheilt, die sich von vier zu vier
Stunden ablösen. Die dienstthuende führt unter dem Befehl des
wachthabenden Officiers alle gewöhnlichen Segel- und sonstigen
Manöver aus, — so lange nicht alle Mann aufgepfiffen werden, —
während die wachtfreien Mannschaften arbeiten oder exerciren. Die
Matrosen, deren es ausser den Schiffsjungen vier Classen giebt, sind
in Divisionen eingetheilt, die unter dem Commando der einzelnen
Officiere stehen. Es giebt Geschützdivisionen, eine Handwerker-
division, eine Grossmastdivision u. s. w. Bei grossen Segelmanövern
müssen Alle Hand anlegen. Jedes Boot hat seine bestimmte Mann-
schaft, einen Steuerer, und einen Cadetten der es befehligt. Die
Matrosen heissen dienstlich »Gasten«. Man sagt Cuttergast, Signal-
gast, Vortopgast u. s. w. Die Cadetten haben, so weit sie nicht
den verschiedenen Wachen zugetheilt sind, jeder seinen bestimmten
Dienst: als Adjutant des ersten Officiers, als Observations-, Zwischen-
decks-, Signalcadetten. Die Fähnriche thun theils Officiers-, theils
Cadettendienst. Decksofficiere heissen der Oberfeuerwerker, der
Zimmermann, der Bootsmann; ersterer hat für die Geschütze, die
Pulverkammer und die Munition, der Zimmermann für den Rumpf,
die Masten und Raaen, der Bootsmann für die Takelage zu sorgen.
Sie haben Jeder einen Gehülfen, — Maaten, — und ressortiren vom
ersten Officier, der die Schlüssel zu ihren Vorrathsräumen aufbe-
wahrt. Für die Segel, Hangematten, Matratzen, Kartuschen u. s. w.
sorgen der Segelmacher und seine Gehülfen, für die Flaggen die
Signalgäste unter Befehl eines Cadetten. Die Verwaltung des ge-
sammten Schiffsmaterials, aller Mundvorräthe und der Kassen liegt

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[221/0251] II. Eintheilung des Tages. Die Wachen. Cadetten. Decksofficiere. Polhöhe bestimmt und dem Capitän gemeldet, darf aber erst ange- schlagen werden, sobald er den Befehl gegeben hat, dass es Mittag sein solle. So geht auch für das Schiff die Sonne nur unter, wenn der Capitän es befiehlt — er kann den Tag abkürzen und verlängern: wenn die Flagge niedergeholt wird, ist Sonnenunter- gang. Die Stunden werden nach »Glasen« gerechnet. Der Posten vor der Capitänscajüte hat eine halbstündige Sanduhr umzudrehen, und meldet wann sie abgelaufen ist, worauf die Glasen an einer Glocke in der Batterie angeschlagen werden. Jede Wache hat vier Stunden oder acht Glasen; man sagt nicht elf Uhr, sondern sechs Glas. Zwölf Uhr, vier Uhr und acht Uhr sind acht Glas, halb eins, halb fünf, halb neun ein Glas u. s. w. Die ganze Mannschaft ist in zwei Wachen, eine Backbord- und eine Steuerbordwache eingetheilt, die sich von vier zu vier Stunden ablösen. Die dienstthuende führt unter dem Befehl des wachthabenden Officiers alle gewöhnlichen Segel- und sonstigen Manöver aus, — so lange nicht alle Mann aufgepfiffen werden, — während die wachtfreien Mannschaften arbeiten oder exerciren. Die Matrosen, deren es ausser den Schiffsjungen vier Classen giebt, sind in Divisionen eingetheilt, die unter dem Commando der einzelnen Officiere stehen. Es giebt Geschützdivisionen, eine Handwerker- division, eine Grossmastdivision u. s. w. Bei grossen Segelmanövern müssen Alle Hand anlegen. Jedes Boot hat seine bestimmte Mann- schaft, einen Steuerer, und einen Cadetten der es befehligt. Die Matrosen heissen dienstlich »Gasten«. Man sagt Cuttergast, Signal- gast, Vortopgast u. s. w. Die Cadetten haben, so weit sie nicht den verschiedenen Wachen zugetheilt sind, jeder seinen bestimmten Dienst: als Adjutant des ersten Officiers, als Observations-, Zwischen- decks-, Signalcadetten. Die Fähnriche thun theils Officiers-, theils Cadettendienst. Decksofficiere heissen der Oberfeuerwerker, der Zimmermann, der Bootsmann; ersterer hat für die Geschütze, die Pulverkammer und die Munition, der Zimmermann für den Rumpf, die Masten und Raaen, der Bootsmann für die Takelage zu sorgen. Sie haben Jeder einen Gehülfen, — Maaten, — und ressortiren vom ersten Officier, der die Schlüssel zu ihren Vorrathsräumen aufbe- wahrt. Für die Segel, Hangematten, Matratzen, Kartuschen u. s. w. sorgen der Segelmacher und seine Gehülfen, für die Flaggen die Signalgäste unter Befehl eines Cadetten. Die Verwaltung des ge- sammten Schiffsmaterials, aller Mundvorräthe und der Kassen liegt

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien01_1864/251>, abgerufen am 24.11.2024.