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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.

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Einleitung.
erst dann als uns zuständig gelten könnten, wenn ihre
Benutzung unter dem anerkannten Schutze der eigenen
Regierung stände. Unsere Rhederei bewegte sich schon
seit längerer Zeit nicht mehr ausschliesslich in dem früher
herkömmlichen engen Kreise von Unternehmungen, machte
vielmehr seit Jahren erfolgreiche Anstrengungen, auch jene
entlegenen Welttheile in den Bereich ihrer Operationen
zu ziehen. Sie konnte das allerdings nur in der Voraus-
setzung thun, dass die Regierung nicht säumen würde, ihr
schützend zur Seite zu treten, da ja auch die Handels-
schiffe anderer maritimen Nationen des Beistandes ihrer
Regierungen nicht entbehren können. Das Bewusstsein,
dass es der Stellung Preussens nicht angemessen sei, seine
Unternehmungen unter dem Schutze fremder Nationalitäten,
ihrer Gesandten und Kriegsflotten auszuführen, war auch
bei unseren in Ost-Asien ansässigen Landsleuten wach
geworden, und die vielfachen Anregungen von da zum
Abschluss von Handels- und Schiffahrtsverträgen liessen
deutlich erkennen, dass der Handelsstand in jenen Gegen-
den nationales Selbstgefühl genug besass, um das Auftreten
der vaterländischen Regierung neben den Unternehmungen
anderer Staaten als ein Bedürfniss zu empfinden.

Auf diese Wahrnehmungen und Thatsachen fussend
glaubte die preussische Regierung mit der Anbahnung ver-
tragsmässiger Beziehungen zu den ost-asiatischen Reichen
nicht länger zögern zu dürfen, und beschloss eine handels-
politische Mission dahin zu entsenden, deren Zweck wäre,
von den Regierungen jener Länder ähnliche Zugeständnisse
zu erlangen, wie solche den übrigen westlichen Nationen
gemacht worden waren. Geleitet von königlichen Kriegs-
schiffen, welche dabei erwünschte Gelegenheit fänden,
die preussische Kriegsflagge in fernen Gegenden zu zeigen

Einleitung.
erst dann als uns zuständig gelten könnten, wenn ihre
Benutzung unter dem anerkannten Schutze der eigenen
Regierung stände. Unsere Rhederei bewegte sich schon
seit längerer Zeit nicht mehr ausschliesslich in dem früher
herkömmlichen engen Kreise von Unternehmungen, machte
vielmehr seit Jahren erfolgreiche Anstrengungen, auch jene
entlegenen Welttheile in den Bereich ihrer Operationen
zu ziehen. Sie konnte das allerdings nur in der Voraus-
setzung thun, dass die Regierung nicht säumen würde, ihr
schützend zur Seite zu treten, da ja auch die Handels-
schiffe anderer maritimen Nationen des Beistandes ihrer
Regierungen nicht entbehren können. Das Bewusstsein,
dass es der Stellung Preussens nicht angemessen sei, seine
Unternehmungen unter dem Schutze fremder Nationalitäten,
ihrer Gesandten und Kriegsflotten auszuführen, war auch
bei unseren in Ost-Asien ansässigen Landsleuten wach
geworden, und die vielfachen Anregungen von da zum
Abschluss von Handels- und Schiffahrtsverträgen liessen
deutlich erkennen, dass der Handelsstand in jenen Gegen-
den nationales Selbstgefühl genug besass, um das Auftreten
der vaterländischen Regierung neben den Unternehmungen
anderer Staaten als ein Bedürfniss zu empfinden.

Auf diese Wahrnehmungen und Thatsachen fussend
glaubte die preussische Regierung mit der Anbahnung ver-
tragsmässiger Beziehungen zu den ost-asiatischen Reichen
nicht länger zögern zu dürfen, und beschloss eine handels-
politische Mission dahin zu entsenden, deren Zweck wäre,
von den Regierungen jener Länder ähnliche Zugeständnisse
zu erlangen, wie solche den übrigen westlichen Nationen
gemacht worden waren. Geleitet von königlichen Kriegs-
schiffen, welche dabei erwünschte Gelegenheit fänden,
die preussische Kriegsflagge in fernen Gegenden zu zeigen

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[XI/0017] Einleitung. erst dann als uns zuständig gelten könnten, wenn ihre Benutzung unter dem anerkannten Schutze der eigenen Regierung stände. Unsere Rhederei bewegte sich schon seit längerer Zeit nicht mehr ausschliesslich in dem früher herkömmlichen engen Kreise von Unternehmungen, machte vielmehr seit Jahren erfolgreiche Anstrengungen, auch jene entlegenen Welttheile in den Bereich ihrer Operationen zu ziehen. Sie konnte das allerdings nur in der Voraus- setzung thun, dass die Regierung nicht säumen würde, ihr schützend zur Seite zu treten, da ja auch die Handels- schiffe anderer maritimen Nationen des Beistandes ihrer Regierungen nicht entbehren können. Das Bewusstsein, dass es der Stellung Preussens nicht angemessen sei, seine Unternehmungen unter dem Schutze fremder Nationalitäten, ihrer Gesandten und Kriegsflotten auszuführen, war auch bei unseren in Ost-Asien ansässigen Landsleuten wach geworden, und die vielfachen Anregungen von da zum Abschluss von Handels- und Schiffahrtsverträgen liessen deutlich erkennen, dass der Handelsstand in jenen Gegen- den nationales Selbstgefühl genug besass, um das Auftreten der vaterländischen Regierung neben den Unternehmungen anderer Staaten als ein Bedürfniss zu empfinden. Auf diese Wahrnehmungen und Thatsachen fussend glaubte die preussische Regierung mit der Anbahnung ver- tragsmässiger Beziehungen zu den ost-asiatischen Reichen nicht länger zögern zu dürfen, und beschloss eine handels- politische Mission dahin zu entsenden, deren Zweck wäre, von den Regierungen jener Länder ähnliche Zugeständnisse zu erlangen, wie solche den übrigen westlichen Nationen gemacht worden waren. Geleitet von königlichen Kriegs- schiffen, welche dabei erwünschte Gelegenheit fänden, die preussische Kriegsflagge in fernen Gegenden zu zeigen

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864, S. XI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien01_1864/17>, abgerufen am 24.04.2024.