Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.Christliches Bedencken seye besser einem schmählichen Urtheildes Richters durch den Meineid zu ent- gehen, als aus Liebe zur Wahrheit, aus Furcht vor GOtt und dem Rich- ter, aus Entsetzen vor dem göttlichen Zorn, seine Sünde zu bekennen. Nun ist es nicht möglich, eine warhaftige Reue zu empfinden, und Vergebung zu erlangen, ohne Aufhebung der Be- leidigung, welche an dem Nechsten, und sonderlich an dem Richter, durch den Meineid verübet worden. (§. 21. f. f.) Hatte nun der Satan soviel Macht über sein armes Hertz, ehe noch der Meineid begangen war, daß er ihn beredete, den falschen Eidschwur als ein Mittel zu ergreifen, der welt- lichen Beschimpfung, und dem damit verknüpften Schaden zu entgehen, so wird nunmehr nach begangenem Mein- eid, die Bekentnis der Warheit un- gleich schwerer fallen. Dann zu auf- hebung
Chriſtliches Bedencken ſeye beſſer einem ſchmaͤhlichen Urtheildes Richters durch den Meineid zu ent- gehen, als aus Liebe zur Wahrheit, aus Furcht vor GOtt und dem Rich- ter, aus Entſetzen vor dem goͤttlichen Zorn, ſeine Suͤnde zu bekennen. Nun iſt es nicht moͤglich, eine warhaftige Reue zu empfinden, und Vergebung zu erlangen, ohne Aufhebung der Be- leidigung, welche an dem Nechſten, und ſonderlich an dem Richter, durch den Meineid veruͤbet worden. (§. 21. f. f.) Hatte nun der Satan ſoviel Macht uͤber ſein armes Hertz, ehe noch der Meineid begangen war, daß er ihn beredete, den falſchen Eidſchwur als ein Mittel zu ergreifen, der welt- lichen Beſchimpfung, und dem damit verknuͤpften Schaden zu entgehen, ſo wird nunmehr nach begangenem Mein- eid, die Bekentnis der Warheit un- gleich ſchwerer fallen. Dann zu auf- hebung
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Chriſtliches Bedencken
ſeye beſſer einem ſchmaͤhlichen Urtheil
des Richters durch den Meineid zu ent-
gehen, als aus Liebe zur Wahrheit,
aus Furcht vor GOtt und dem Rich-
ter, aus Entſetzen vor dem goͤttlichen
Zorn, ſeine Suͤnde zu bekennen. Nun
iſt es nicht moͤglich, eine warhaftige
Reue zu empfinden, und Vergebung
zu erlangen, ohne Aufhebung der Be-
leidigung, welche an dem Nechſten,
und ſonderlich an dem Richter, durch
den Meineid veruͤbet worden. (§. 21.
f. f.) Hatte nun der Satan ſoviel
Macht uͤber ſein armes Hertz, ehe
noch der Meineid begangen war, daß
er ihn beredete, den falſchen Eidſchwur
als ein Mittel zu ergreifen, der welt-
lichen Beſchimpfung, und dem damit
verknuͤpften Schaden zu entgehen, ſo
wird nunmehr nach begangenem Mein-
eid, die Bekentnis der Warheit un-
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