Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.von dem vorsetzlichen Meineid. der andere in den Proceß verwikkelteTheil, wird als ungerecht und schul- dig verdammet, gegen welchen der Eidschwur aussaget. Und dieses ge- schiehet unter Anrufung der hochheili- gen Dreieinigkeit, unter Betheurung auf die Allwissenheit Gerechtigkeit und Allmacht dieses allerhöchsten Richters, und auf das theure Erlösungswerck JEsu Christi (§. 4.) §. 15. Ein meineidiger Sünder, thut wis- der C 3
von dem vorſetzlichen Meineid. der andere in den Proceß verwikkelteTheil, wird als ungerecht und ſchul- dig verdammet, gegen welchen der Eidſchwur ausſaget. Und dieſes ge- ſchiehet unter Anrufung der hochheili- gen Dreieinigkeit, unter Betheurung auf die Allwiſſenheit Gerechtigkeit und Allmacht dieſes allerhoͤchſten Richters, und auf das theure Erloͤſungswerck JEſu Chriſti (§. 4.) §. 15. Ein meineidiger Suͤnder, thut wiſ- der C 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0041" n="37"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">von dem vorſetzlichen Meineid.</hi></fw><lb/> der andere in den Proceß verwikkelte<lb/> Theil, wird als ungerecht und ſchul-<lb/> dig verdammet, gegen welchen der<lb/> Eidſchwur ausſaget. Und dieſes ge-<lb/> ſchiehet unter Anrufung der hochheili-<lb/> gen Dreieinigkeit, unter Betheurung<lb/> auf die Allwiſſenheit Gerechtigkeit und<lb/> Allmacht dieſes allerhoͤchſten Richters,<lb/> und auf das theure Erloͤſungswerck<lb/> JEſu Chriſti (§. 4.)</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 15.</head><lb/> <p>Ein meineidiger Suͤnder, thut wiſ-<lb/> ſentlich und wohlbedaͤchtlich mit vorgaͤn-<lb/> giger Uberlegung, und vorſetzlicher<lb/> Wahl, eine Ausſage, wodurch der Rich-<lb/> ter genoͤthiget wird, weil er kein hertzens-<lb/> kuͤndiger iſt, den ſchuldigen und unge-<lb/> rechten loszuſprechen, hingegen den un-<lb/> ſchuldigen und gerechten zu verdammen.<lb/> Der unſchuldige wird dadurch um das<lb/> ſeine verkuͤrtzt, und der Meineidige iſt in<lb/> dieſer Abſicht ein Dieb und Raͤuber,<lb/> <fw place="bottom" type="sig">C 3</fw><fw place="bottom" type="catch">der</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [37/0041]
von dem vorſetzlichen Meineid.
der andere in den Proceß verwikkelte
Theil, wird als ungerecht und ſchul-
dig verdammet, gegen welchen der
Eidſchwur ausſaget. Und dieſes ge-
ſchiehet unter Anrufung der hochheili-
gen Dreieinigkeit, unter Betheurung
auf die Allwiſſenheit Gerechtigkeit und
Allmacht dieſes allerhoͤchſten Richters,
und auf das theure Erloͤſungswerck
JEſu Chriſti (§. 4.)
§. 15.
Ein meineidiger Suͤnder, thut wiſ-
ſentlich und wohlbedaͤchtlich mit vorgaͤn-
giger Uberlegung, und vorſetzlicher
Wahl, eine Ausſage, wodurch der Rich-
ter genoͤthiget wird, weil er kein hertzens-
kuͤndiger iſt, den ſchuldigen und unge-
rechten loszuſprechen, hingegen den un-
ſchuldigen und gerechten zu verdammen.
Der unſchuldige wird dadurch um das
ſeine verkuͤrtzt, und der Meineidige iſt in
dieſer Abſicht ein Dieb und Raͤuber,
der
C 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |