Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.von dem vorsetzlichen Meineid. erkennen gar wohl die Warheit unddie Gewißheit desen, was wir jetzt (§. 8. 9.) erwehnet haben. Sie hoffen aber diesen erschrecklichen Fol- gen gantz bequemlich zu entgehen. Sie lassen sich durch den Lügengeist bereden, man könne die gantze Stär- cke des so fürchterlichen Eides gar künstlich entkräften. Ein wenig an- ders dencken, als man redet, sich heimlich etwas vorbehalten, das be- dingungsweise meinen, was man oh- ne Bedingung sage; das seye ein frei- es und bewährtes Mittel, durchzu- kommen. Solchergestalt seye man an die Formul des Eides nicht gebun- den, und deshalben auch dem Rächer nicht heimgefallen. §. 11. Elende Erfindung! deren sich lig
von dem vorſetzlichen Meineid. erkennen gar wohl die Warheit unddie Gewißheit deſen, was wir jetzt (§. 8. 9.) erwehnet haben. Sie hoffen aber dieſen erſchrecklichen Fol- gen gantz bequemlich zu entgehen. Sie laſſen ſich durch den Luͤgengeiſt bereden, man koͤnne die gantze Staͤr- cke des ſo fuͤrchterlichen Eides gar kuͤnſtlich entkraͤften. Ein wenig an- ders dencken, als man redet, ſich heimlich etwas vorbehalten, das be- dingungsweiſe meinen, was man oh- ne Bedingung ſage; das ſeye ein frei- es und bewaͤhrtes Mittel, durchzu- kommen. Solchergeſtalt ſeye man an die Formul des Eides nicht gebun- den, und deshalben auch dem Raͤcher nicht heimgefallen. §. 11. Elende Erfindung! deren ſich lig
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0031" n="27"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">von dem vorſetzlichen Meineid.</hi></fw><lb/> erkennen gar wohl die Warheit und<lb/> die Gewißheit deſen, was wir jetzt<lb/> (§. 8. 9.) erwehnet haben. Sie<lb/> hoffen aber dieſen erſchrecklichen Fol-<lb/> gen gantz bequemlich zu entgehen.<lb/> Sie laſſen ſich durch den Luͤgengeiſt<lb/> bereden, man koͤnne die gantze Staͤr-<lb/> cke des ſo fuͤrchterlichen Eides gar<lb/> kuͤnſtlich entkraͤften. Ein wenig an-<lb/> ders dencken, als man redet, ſich<lb/> heimlich etwas vorbehalten, das be-<lb/> dingungsweiſe meinen, was man oh-<lb/> ne Bedingung ſage; das ſeye ein frei-<lb/> es und bewaͤhrtes Mittel, durchzu-<lb/> kommen. Solchergeſtalt ſeye man<lb/> an die Formul des Eides nicht gebun-<lb/> den, und deshalben auch dem Raͤcher<lb/> nicht heimgefallen.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 11.</head><lb/> <p>Elende Erfindung! deren ſich<lb/> ein nur halbvernuͤnftiger Menſch bil-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">lig</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [27/0031]
von dem vorſetzlichen Meineid.
erkennen gar wohl die Warheit und
die Gewißheit deſen, was wir jetzt
(§. 8. 9.) erwehnet haben. Sie
hoffen aber dieſen erſchrecklichen Fol-
gen gantz bequemlich zu entgehen.
Sie laſſen ſich durch den Luͤgengeiſt
bereden, man koͤnne die gantze Staͤr-
cke des ſo fuͤrchterlichen Eides gar
kuͤnſtlich entkraͤften. Ein wenig an-
ders dencken, als man redet, ſich
heimlich etwas vorbehalten, das be-
dingungsweiſe meinen, was man oh-
ne Bedingung ſage; das ſeye ein frei-
es und bewaͤhrtes Mittel, durchzu-
kommen. Solchergeſtalt ſeye man
an die Formul des Eides nicht gebun-
den, und deshalben auch dem Raͤcher
nicht heimgefallen.
§. 11.
Elende Erfindung! deren ſich
ein nur halbvernuͤnftiger Menſch bil-
lig
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |