1. Wardein, Wardin, Gwardein, Gwardin, Guardin, ist wohl vermuthlich aus dem Fran- zösischen guarder gemacht worden.
2. Jm Jahre 1763 wurden in der Münze zu Claus- thal, wöchentlich ungefähr 700 Mark, die Mark fein zu 12 Thal. also 8400 Thaler, und in der Münze zu Zellerfelde ungefähr 400 Mark, eben so hoch, also 4800 Thal. ausge- münzet. Also betrug die Summe des ausge- münzten Geldes, in einer Woche, von beyden Münzen, 13200 Thal. und in einem Jahre, ohne die Ausbeuthe zu rechnen, welche in beyden Münzen 30830 Thaler ausmachte, 686400 Thaler.
§. 35.
Die Krätze, oder aller Abfall, der beym Münzen entsteht, z. B. beym Giessen der Zainen, beym Weißsieden und Scheuren, auch im Kehricht der Arbeitsstuben u. s. w. wird theils durch die Amalgamation, theils durch die Präcipitation aus der Säure (§. 26.), theils durch Ausbrennen, wieder zu gu- te gemacht.
§. 36.
Die Bediente einer Münze sind: Münz- meister, Wardein, Schmelzer, Streckmei- ster, Durchschneider, Münzschlösser, Sie- der, Präger, Zuschläger und einige Neben- gehülfen. Die Münze des Hammerwerks
machen
E e 5
Muͤnzkunſt. §. 34. 35.
1. Wardein, Wardin, Gwardein, Gwardin, Guardin, iſt wohl vermuthlich aus dem Fran- zoͤſiſchen guarder gemacht worden.
2. Jm Jahre 1763 wurden in der Muͤnze zu Claus- thal, woͤchentlich ungefaͤhr 700 Mark, die Mark fein zu 12 Thal. alſo 8400 Thaler, und in der Muͤnze zu Zellerfelde ungefaͤhr 400 Mark, eben ſo hoch, alſo 4800 Thal. ausge- muͤnzet. Alſo betrug die Summe des ausge- muͤnzten Geldes, in einer Woche, von beyden Muͤnzen, 13200 Thal. und in einem Jahre, ohne die Ausbeuthe zu rechnen, welche in beyden Muͤnzen 30830 Thaler ausmachte, 686400 Thaler.
§. 35.
Die Kraͤtze, oder aller Abfall, der beym Muͤnzen entſteht, z. B. beym Gieſſen der Zainen, beym Weißſieden und Scheuren, auch im Kehricht der Arbeitsſtuben u. ſ. w. wird theils durch die Amalgamation, theils durch die Praͤcipitation aus der Saͤure (§. 26.), theils durch Ausbrennen, wieder zu gu- te gemacht.
§. 36.
Die Bediente einer Muͤnze ſind: Muͤnz- meiſter, Wardein, Schmelzer, Streckmei- ſter, Durchſchneider, Muͤnzſchloͤſſer, Sie- der, Praͤger, Zuſchlaͤger und einige Neben- gehuͤlfen. Die Muͤnze des Hammerwerks
machen
E e 5
<TEI><text><body><divn="1"><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0501"n="441"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Muͤnzkunſt. §. 34. 35.</hi></fw><lb/><list><item>1. <hirendition="#fr">Wardein, Wardin, Gwardein, Gwardin,<lb/>
Guardin,</hi> iſt wohl vermuthlich aus dem Fran-<lb/>
zoͤſiſchen <hirendition="#aq">guarder</hi> gemacht worden.</item><lb/><item>2. Jm Jahre 1763 wurden in der Muͤnze zu Claus-<lb/>
thal, woͤchentlich ungefaͤhr 700 Mark, die<lb/>
Mark fein zu 12 Thal. alſo 8400 Thaler, und<lb/>
in der Muͤnze zu Zellerfelde ungefaͤhr 400<lb/>
Mark, eben ſo hoch, alſo 4800 Thal. ausge-<lb/>
muͤnzet. Alſo betrug die Summe des ausge-<lb/>
muͤnzten Geldes, in einer Woche, von beyden<lb/>
Muͤnzen, 13200 Thal. und in einem Jahre,<lb/>
ohne die Ausbeuthe zu rechnen, welche in<lb/>
beyden Muͤnzen 30830 Thaler ausmachte,<lb/>
686400 Thaler.</item></list></div><lb/><divn="2"><head>§. 35.</head><lb/><p>Die <hirendition="#fr">Kraͤtze,</hi> oder aller Abfall, der beym<lb/>
Muͤnzen entſteht, z. B. beym Gieſſen der<lb/>
Zainen, beym Weißſieden und Scheuren,<lb/>
auch im Kehricht der Arbeitsſtuben u. ſ. w.<lb/>
wird theils durch die Amalgamation, theils<lb/>
durch die Praͤcipitation aus der Saͤure (§.<lb/>
26.), theils durch Ausbrennen, wieder zu gu-<lb/>
te gemacht.</p></div><lb/><divn="2"><head>§. 36.</head><lb/><p>Die Bediente einer Muͤnze ſind: Muͤnz-<lb/>
meiſter, Wardein, Schmelzer, Streckmei-<lb/>ſter, Durchſchneider, Muͤnzſchloͤſſer, Sie-<lb/>
der, Praͤger, Zuſchlaͤger und einige Neben-<lb/>
gehuͤlfen. Die Muͤnze des <hirendition="#fr">Hammerwerks</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig">E e 5</fw><fwplace="bottom"type="catch">machen</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[441/0501]
Muͤnzkunſt. §. 34. 35.
1. Wardein, Wardin, Gwardein, Gwardin,
Guardin, iſt wohl vermuthlich aus dem Fran-
zoͤſiſchen guarder gemacht worden.
2. Jm Jahre 1763 wurden in der Muͤnze zu Claus-
thal, woͤchentlich ungefaͤhr 700 Mark, die
Mark fein zu 12 Thal. alſo 8400 Thaler, und
in der Muͤnze zu Zellerfelde ungefaͤhr 400
Mark, eben ſo hoch, alſo 4800 Thal. ausge-
muͤnzet. Alſo betrug die Summe des ausge-
muͤnzten Geldes, in einer Woche, von beyden
Muͤnzen, 13200 Thal. und in einem Jahre,
ohne die Ausbeuthe zu rechnen, welche in
beyden Muͤnzen 30830 Thaler ausmachte,
686400 Thaler.
§. 35.
Die Kraͤtze, oder aller Abfall, der beym
Muͤnzen entſteht, z. B. beym Gieſſen der
Zainen, beym Weißſieden und Scheuren,
auch im Kehricht der Arbeitsſtuben u. ſ. w.
wird theils durch die Amalgamation, theils
durch die Praͤcipitation aus der Saͤure (§.
26.), theils durch Ausbrennen, wieder zu gu-
te gemacht.
§. 36.
Die Bediente einer Muͤnze ſind: Muͤnz-
meiſter, Wardein, Schmelzer, Streckmei-
ſter, Durchſchneider, Muͤnzſchloͤſſer, Sie-
der, Praͤger, Zuſchlaͤger und einige Neben-
gehuͤlfen. Die Muͤnze des Hammerwerks
machen
E e 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. 441. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/501>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.