1. Wenn das Gepräg nicht die ganze Platte re- gelmässig bedeckt hat, nennet man solche Stük- ke Cisalien.
§. 29.
Kleine Münzen werden durch das Klip- werk, Schlagwerk, geprägt, an dem ein Arbeiter den öbern Stempel durch die Wip- pe, oder einen Hebel mit einer Gabel, den er mit dem Fuße niederdrückt, erhebt; die Platte zwischen beyde Stempel legt, und den öbern nieder fallen läßt, auf welchen ein an- derer Arbeiter mit einem schweren Hammer zuschlägt.
§. 30.
Zuweilen werden auch Münzen, so wohl silberne als goldene, durch ein Walzwerk, Taschenwerk, welches entweder von Arbei- tern, oder vom Wasser getrieben wird, geprägt. Zwo stählerne Walzen, auf deren eine der Avers, auf die andere der Revers gestochen ist, werden, wie am Streckwerke (§. 20.), in Bewegung gesetzt, und drücken den Zainen, die zwischen ihnen durchgelassen werden, auf beyden Seiten das Gepräg ein, worauf diese erst mit dem Durchschnitte ausgeschnitten wer- den. Solche gewalzten Münzen sind meistens krum, und von geringer Schönheit.
§. 31.
Zwey und dreyſſigſter Abſchnitt.
1. Wenn das Gepraͤg nicht die ganze Platte re- gelmaͤſſig bedeckt hat, nennet man ſolche Stuͤk- ke Ciſalien.
§. 29.
Kleine Muͤnzen werden durch das Klip- werk, Schlagwerk, gepraͤgt, an dem ein Arbeiter den oͤbern Stempel durch die Wip- pe, oder einen Hebel mit einer Gabel, den er mit dem Fuße niederdruͤckt, erhebt; die Platte zwiſchen beyde Stempel legt, und den oͤbern nieder fallen laͤßt, auf welchen ein an- derer Arbeiter mit einem ſchweren Hammer zuſchlaͤgt.
§. 30.
Zuweilen werden auch Muͤnzen, ſo wohl ſilberne als goldene, durch ein Walzwerk, Taſchenwerk, welches entweder von Arbei- tern, oder vom Waſſer getrieben wird, gepraͤgt. Zwo ſtaͤhlerne Walzen, auf deren eine der Avers, auf die andere der Revers geſtochen iſt, werden, wie am Streckwerke (§. 20.), in Bewegung geſetzt, und druͤcken den Zainen, die zwiſchen ihnen durchgelaſſen werden, auf beyden Seiten das Gepraͤg ein, worauf dieſe erſt mit dem Durchſchnitte ausgeſchnitten wer- den. Solche gewalzten Muͤnzen ſind meiſtens krum, und von geringer Schoͤnheit.
§. 31.
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Zwey und dreyſſigſter Abſchnitt.
1. Wenn das Gepraͤg nicht die ganze Platte re-
gelmaͤſſig bedeckt hat, nennet man ſolche Stuͤk-
ke Ciſalien.
§. 29.
Kleine Muͤnzen werden durch das Klip-
werk, Schlagwerk, gepraͤgt, an dem ein
Arbeiter den oͤbern Stempel durch die Wip-
pe, oder einen Hebel mit einer Gabel, den
er mit dem Fuße niederdruͤckt, erhebt; die
Platte zwiſchen beyde Stempel legt, und den
oͤbern nieder fallen laͤßt, auf welchen ein an-
derer Arbeiter mit einem ſchweren Hammer
zuſchlaͤgt.
§. 30.
Zuweilen werden auch Muͤnzen, ſo wohl
ſilberne als goldene, durch ein Walzwerk,
Taſchenwerk, welches entweder von Arbei-
tern, oder vom Waſſer getrieben wird, gepraͤgt.
Zwo ſtaͤhlerne Walzen, auf deren eine der
Avers, auf die andere der Revers geſtochen
iſt, werden, wie am Streckwerke (§. 20.), in
Bewegung geſetzt, und druͤcken den Zainen,
die zwiſchen ihnen durchgelaſſen werden, auf
beyden Seiten das Gepraͤg ein, worauf dieſe
erſt mit dem Durchſchnitte ausgeſchnitten wer-
den. Solche gewalzten Muͤnzen ſind meiſtens
krum, und von geringer Schoͤnheit.
§. 31.
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Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. 430. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/490>, abgerufen am 22.11.2024.
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