ter gesunken sind, wo sie, wie Samen auf dem Felsen, zwar auf keimen, aber aus Man- gel der Nahrung und Pflege, niemals völ- lig reifen.
Juristen, außer denen, welchen Aem- ter beym Cameral- und Polizeywesen zu Theil werden, Juristen, welche dereinst zu practiciren gedenken, werden Rechte der Handwerke weder vertheidigen, noch bestrei- ten (selten geschieht eins ohne des andere), noch ihre Streitigkeiten schlichten, wenn sie nicht ihre Arbeiten kennen. Daß der Arzt, wenn man ihn auch vom Naturforscher un- terscheiden will, die Kentniß der Handwerke nutzen kan, haben Ramazzini, Linne und andere, durch ihr Beyspiel, bewiesen. Der Theolog, -- Mathesius wenigstens, den sein Landesherr, Luther und Melanchthon, als einen redlichen Seelsorger ehrten, kante das Gewerb derer, denen er predigte, und seine Predigten werden noch jetzt, nach zwey hun- dert und funfzehn Jahren, gesucht, gekauft, gelesen, genutzt, da unter dessen ein unzähl- barer Haufen Postillen leerer Asceten ganz und gar untergegangen ist.
Nur zum Ueberflusse habe ich dieses hier angeführt. Denn, die Wahrheit zu sagen, das Lob muß man unserm Jahrhunderte las-
sen,
a 5
Vorrede.
ter geſunken ſind, wo ſie, wie Samen auf dem Felſen, zwar auf keimen, aber aus Man- gel der Nahrung und Pflege, niemals voͤl- lig reifen.
Juriſten, außer denen, welchen Aem- ter beym Cameral- und Polizeyweſen zu Theil werden, Juriſten, welche dereinſt zu practiciren gedenken, werden Rechte der Handwerke weder vertheidigen, noch beſtrei- ten (ſelten geſchieht eins ohne des andere), noch ihre Streitigkeiten ſchlichten, wenn ſie nicht ihre Arbeiten kennen. Daß der Arzt, wenn man ihn auch vom Naturforſcher un- terſcheiden will, die Kentniß der Handwerke nutzen kan, haben Ramazzini, Linne und andere, durch ihr Beyſpiel, bewieſen. Der Theolog, — Matheſius wenigſtens, den ſein Landesherr, Luther und Melanchthon, als einen redlichen Seelſorger ehrten, kante das Gewerb derer, denen er predigte, und ſeine Predigten werden noch jetzt, nach zwey hun- dert und funfzehn Jahren, geſucht, gekauft, geleſen, genutzt, da unter deſſen ein unzaͤhl- barer Haufen Poſtillen leerer Aſceten ganz und gar untergegangen iſt.
Nur zum Ueberfluſſe habe ich dieſes hier angefuͤhrt. Denn, die Wahrheit zu ſagen, das Lob muß man unſerm Jahrhunderte laſ-
ſen,
a 5
<TEI><text><front><divtype="preface"n="1"><p><pbfacs="#f0013"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#g">Vorrede.</hi></hi></fw><lb/>
ter geſunken ſind, wo ſie, wie Samen auf<lb/>
dem Felſen, zwar auf keimen, aber aus Man-<lb/>
gel der Nahrung und Pflege, niemals voͤl-<lb/>
lig reifen.</p><lb/><p>Juriſten, außer denen, welchen Aem-<lb/>
ter beym Cameral- und Polizeyweſen zu<lb/>
Theil werden, Juriſten, welche dereinſt zu<lb/>
practiciren gedenken, werden Rechte der<lb/>
Handwerke weder vertheidigen, noch beſtrei-<lb/>
ten (ſelten geſchieht eins ohne des andere),<lb/>
noch ihre Streitigkeiten ſchlichten, wenn ſie<lb/>
nicht ihre Arbeiten kennen. Daß der Arzt,<lb/>
wenn man ihn auch vom Naturforſcher un-<lb/>
terſcheiden will, die Kentniß der Handwerke<lb/>
nutzen kan, haben <hirendition="#fr">Ramazzini, Linne</hi> und<lb/>
andere, durch ihr Beyſpiel, bewieſen. Der<lb/>
Theolog, —<hirendition="#fr">Matheſius</hi> wenigſtens, den ſein<lb/>
Landesherr, <hirendition="#fr">Luther</hi> und <hirendition="#fr">Melanchthon,</hi> als<lb/>
einen redlichen Seelſorger ehrten, kante das<lb/>
Gewerb derer, denen er predigte, und ſeine<lb/>
Predigten werden noch jetzt, nach zwey hun-<lb/>
dert und funfzehn Jahren, geſucht, gekauft,<lb/>
geleſen, genutzt, da unter deſſen ein unzaͤhl-<lb/>
barer Haufen Poſtillen leerer Aſceten ganz<lb/>
und gar untergegangen iſt.</p><lb/><p>Nur zum Ueberfluſſe habe ich dieſes hier<lb/>
angefuͤhrt. Denn, die Wahrheit zu ſagen,<lb/>
das Lob muß man unſerm Jahrhunderte laſ-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">a 5</fw><fwplace="bottom"type="catch">ſen,</fw><lb/></p></div></front></text></TEI>
[0013]
Vorrede.
ter geſunken ſind, wo ſie, wie Samen auf
dem Felſen, zwar auf keimen, aber aus Man-
gel der Nahrung und Pflege, niemals voͤl-
lig reifen.
Juriſten, außer denen, welchen Aem-
ter beym Cameral- und Polizeyweſen zu
Theil werden, Juriſten, welche dereinſt zu
practiciren gedenken, werden Rechte der
Handwerke weder vertheidigen, noch beſtrei-
ten (ſelten geſchieht eins ohne des andere),
noch ihre Streitigkeiten ſchlichten, wenn ſie
nicht ihre Arbeiten kennen. Daß der Arzt,
wenn man ihn auch vom Naturforſcher un-
terſcheiden will, die Kentniß der Handwerke
nutzen kan, haben Ramazzini, Linne und
andere, durch ihr Beyſpiel, bewieſen. Der
Theolog, — Matheſius wenigſtens, den ſein
Landesherr, Luther und Melanchthon, als
einen redlichen Seelſorger ehrten, kante das
Gewerb derer, denen er predigte, und ſeine
Predigten werden noch jetzt, nach zwey hun-
dert und funfzehn Jahren, geſucht, gekauft,
geleſen, genutzt, da unter deſſen ein unzaͤhl-
barer Haufen Poſtillen leerer Aſceten ganz
und gar untergegangen iſt.
Nur zum Ueberfluſſe habe ich dieſes hier
angefuͤhrt. Denn, die Wahrheit zu ſagen,
das Lob muß man unſerm Jahrhunderte laſ-
ſen,
a 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/13>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.