als auch von Schmiedeeisen, und nahm 1836 ein Patent hierfür (Nr. 7209).
James Hardy erfand 1838 zuerst Schienen mit Stahlköpfen. Seine Art der Paketierung, auf welche wir später noch zurückkommen werden, war zwar für den Zweck etwas umständlich, aber es war doch
[Abbildung]
Fig. 245.
schon das ähnliche Princip, wel- ches später allgemein angewen- det wurde. Die Lauffläche der fertigen Schiene sollte aus Stahl bestehen (Patent Nr. 7666).
Sydney Jessop wollte 1842 denselben Zweck dadurch erreichen, dass er den Kopf der ausgewalzten schmiedeeisernen Schiene einer nachträglichen Cementation unterwarf (Patent Nr. 9298).
Charles Sanderson schlug 1845 ein Verfahren vor, Gussstahl und Schmiedeeisen zusammenzuschweissen und aus diesem Material Schienen zu walzen.
Wichtiger war das Patent von G. B. Thorneycroft vom 27. Mai 1847, den Kopf der Schienen aus krystallinischem Eisen (Feinkorn), den übrigen Teil der Schiene aus sehnigem Eisen zu walzen. Roh- oder Feineisen sollen dafür in der vollkommensten Weise mit oder ohne Hinzufügung von Schrotteisen zu einer Luppe gepuddelt werden, gross genug, um die Deckschienen für eine ganze Eisenbahnschiene zu bilden. Bei Doppelkopfschienen brauchte man je oben und unten eine solche Schiene.
Diese Vorschläge führen uns bereits ein in die Art und Weise, wie die Schienen zusammengesetzt und welches Material dafür ge- nommen wurde. Anfangs setzte man die Pakete einfach aus Eisen derselben Sorte zusammen, wobei man nur, um eine saubere Oberfläche
[Abbildung]
Fig. 246 a.
zu erhalten, aussen gegärbtes Eisen, innen aber Rohschienen (mill-bars) nahm. Ge- wöhnlich begnügte man sich sogar damit, nur oben und unten eine Fuss- und Deckplatte von doppelt geschweisstem Eisen zu nehmen, Fig. 246 a. So bestanden beispielsweise die Pakete der Hamburger und badischen Eisen- bahnschienen, welche anfangs der 40er Jahre in Belgien gewalzt wurden, nach Valerius, aus drei Rohschienen von 6 engl. Zoll Breite und vier von 3 Zoll Breite und nur zwei Deck- schienen von gegärbtem Eisen von 6 Zoll Breite; alle waren 1 Zoll dick.
Fig. 246 b zeigt die Zusammensetzung eines Paketes zu Doppel-
Die Formgebung 1831 bis 1850.
als auch von Schmiedeeisen, und nahm 1836 ein Patent hierfür (Nr. 7209).
James Hardy erfand 1838 zuerst Schienen mit Stahlköpfen. Seine Art der Paketierung, auf welche wir später noch zurückkommen werden, war zwar für den Zweck etwas umständlich, aber es war doch
[Abbildung]
Fig. 245.
schon das ähnliche Princip, wel- ches später allgemein angewen- det wurde. Die Lauffläche der fertigen Schiene sollte aus Stahl bestehen (Patent Nr. 7666).
Sydney Jessop wollte 1842 denselben Zweck dadurch erreichen, daſs er den Kopf der ausgewalzten schmiedeeisernen Schiene einer nachträglichen Cementation unterwarf (Patent Nr. 9298).
Charles Sanderson schlug 1845 ein Verfahren vor, Guſsstahl und Schmiedeeisen zusammenzuschweiſsen und aus diesem Material Schienen zu walzen.
Wichtiger war das Patent von G. B. Thorneycroft vom 27. Mai 1847, den Kopf der Schienen aus krystallinischem Eisen (Feinkorn), den übrigen Teil der Schiene aus sehnigem Eisen zu walzen. Roh- oder Feineisen sollen dafür in der vollkommensten Weise mit oder ohne Hinzufügung von Schrotteisen zu einer Luppe gepuddelt werden, groſs genug, um die Deckschienen für eine ganze Eisenbahnschiene zu bilden. Bei Doppelkopfschienen brauchte man je oben und unten eine solche Schiene.
Diese Vorschläge führen uns bereits ein in die Art und Weise, wie die Schienen zusammengesetzt und welches Material dafür ge- nommen wurde. Anfangs setzte man die Pakete einfach aus Eisen derselben Sorte zusammen, wobei man nur, um eine saubere Oberfläche
[Abbildung]
Fig. 246 a.
zu erhalten, auſsen gegärbtes Eisen, innen aber Rohschienen (mill-bars) nahm. Ge- wöhnlich begnügte man sich sogar damit, nur oben und unten eine Fuſs- und Deckplatte von doppelt geschweiſstem Eisen zu nehmen, Fig. 246 a. So bestanden beispielsweise die Pakete der Hamburger und badischen Eisen- bahnschienen, welche anfangs der 40er Jahre in Belgien gewalzt wurden, nach Valerius, aus drei Rohschienen von 6 engl. Zoll Breite und vier von 3 Zoll Breite und nur zwei Deck- schienen von gegärbtem Eisen von 6 Zoll Breite; alle waren 1 Zoll dick.
Fig. 246 b zeigt die Zusammensetzung eines Paketes zu Doppel-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0640"n="624"/><fwplace="top"type="header">Die Formgebung 1831 bis 1850.</fw><lb/>
als auch von Schmiedeeisen, und nahm 1836 ein Patent hierfür<lb/>
(Nr. 7209).</p><lb/><p><hirendition="#g">James Hardy</hi> erfand 1838 zuerst Schienen mit Stahlköpfen.<lb/>
Seine Art der Paketierung, auf welche wir später noch zurückkommen<lb/>
werden, war zwar für den Zweck etwas umständlich, aber es war doch<lb/><figure><head>Fig. 245.</head></figure><lb/>
schon das ähnliche Princip, wel-<lb/>
ches später allgemein angewen-<lb/>
det wurde. Die Lauffläche der<lb/>
fertigen Schiene sollte aus Stahl<lb/>
bestehen (Patent Nr. 7666).</p><lb/><p><hirendition="#g">Sydney Jessop</hi> wollte 1842 denselben Zweck dadurch erreichen,<lb/>
daſs er den Kopf der ausgewalzten schmiedeeisernen Schiene einer<lb/>
nachträglichen Cementation unterwarf (Patent Nr. 9298).</p><lb/><p><hirendition="#g">Charles Sanderson</hi> schlug 1845 ein Verfahren vor, Guſsstahl<lb/>
und Schmiedeeisen zusammenzuschweiſsen und aus diesem Material<lb/>
Schienen zu walzen.</p><lb/><p>Wichtiger war das Patent von G. B. <hirendition="#g">Thorneycroft</hi> vom 27. Mai<lb/>
1847, den Kopf der Schienen aus krystallinischem Eisen (Feinkorn),<lb/>
den übrigen Teil der Schiene aus sehnigem Eisen zu walzen. Roh-<lb/>
oder Feineisen sollen dafür in der vollkommensten Weise mit oder<lb/>
ohne Hinzufügung von Schrotteisen zu einer Luppe gepuddelt werden,<lb/>
groſs genug, um die Deckschienen für eine ganze Eisenbahnschiene<lb/>
zu bilden. Bei Doppelkopfschienen brauchte man je oben und unten<lb/>
eine solche Schiene.</p><lb/><p>Diese Vorschläge führen uns bereits ein in die Art und Weise,<lb/>
wie die Schienen zusammengesetzt und welches Material dafür ge-<lb/>
nommen wurde. Anfangs setzte man die <hirendition="#g">Pakete</hi> einfach aus Eisen<lb/>
derselben Sorte zusammen, wobei man nur, um eine saubere Oberfläche<lb/><figure><head>Fig. 246 a.</head></figure><lb/>
zu erhalten, auſsen gegärbtes Eisen, innen<lb/>
aber Rohschienen (mill-bars) nahm. Ge-<lb/>
wöhnlich begnügte man sich sogar damit, nur<lb/>
oben und unten eine Fuſs- und Deckplatte<lb/>
von doppelt geschweiſstem Eisen zu nehmen,<lb/>
Fig. 246 a. So bestanden beispielsweise die<lb/>
Pakete der Hamburger und badischen Eisen-<lb/>
bahnschienen, welche anfangs der 40er<lb/>
Jahre in Belgien gewalzt wurden, nach <hirendition="#g">Valerius</hi>, aus drei Rohschienen<lb/>
von 6 engl. Zoll Breite und vier von 3 Zoll Breite und nur zwei Deck-<lb/>
schienen von gegärbtem Eisen von 6 Zoll Breite; alle waren 1 Zoll dick.</p><lb/><p>Fig. 246 b zeigt die Zusammensetzung eines Paketes zu Doppel-<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[624/0640]
Die Formgebung 1831 bis 1850.
als auch von Schmiedeeisen, und nahm 1836 ein Patent hierfür
(Nr. 7209).
James Hardy erfand 1838 zuerst Schienen mit Stahlköpfen.
Seine Art der Paketierung, auf welche wir später noch zurückkommen
werden, war zwar für den Zweck etwas umständlich, aber es war doch
[Abbildung Fig. 245.]
schon das ähnliche Princip, wel-
ches später allgemein angewen-
det wurde. Die Lauffläche der
fertigen Schiene sollte aus Stahl
bestehen (Patent Nr. 7666).
Sydney Jessop wollte 1842 denselben Zweck dadurch erreichen,
daſs er den Kopf der ausgewalzten schmiedeeisernen Schiene einer
nachträglichen Cementation unterwarf (Patent Nr. 9298).
Charles Sanderson schlug 1845 ein Verfahren vor, Guſsstahl
und Schmiedeeisen zusammenzuschweiſsen und aus diesem Material
Schienen zu walzen.
Wichtiger war das Patent von G. B. Thorneycroft vom 27. Mai
1847, den Kopf der Schienen aus krystallinischem Eisen (Feinkorn),
den übrigen Teil der Schiene aus sehnigem Eisen zu walzen. Roh-
oder Feineisen sollen dafür in der vollkommensten Weise mit oder
ohne Hinzufügung von Schrotteisen zu einer Luppe gepuddelt werden,
groſs genug, um die Deckschienen für eine ganze Eisenbahnschiene
zu bilden. Bei Doppelkopfschienen brauchte man je oben und unten
eine solche Schiene.
Diese Vorschläge führen uns bereits ein in die Art und Weise,
wie die Schienen zusammengesetzt und welches Material dafür ge-
nommen wurde. Anfangs setzte man die Pakete einfach aus Eisen
derselben Sorte zusammen, wobei man nur, um eine saubere Oberfläche
[Abbildung Fig. 246 a.]
zu erhalten, auſsen gegärbtes Eisen, innen
aber Rohschienen (mill-bars) nahm. Ge-
wöhnlich begnügte man sich sogar damit, nur
oben und unten eine Fuſs- und Deckplatte
von doppelt geschweiſstem Eisen zu nehmen,
Fig. 246 a. So bestanden beispielsweise die
Pakete der Hamburger und badischen Eisen-
bahnschienen, welche anfangs der 40er
Jahre in Belgien gewalzt wurden, nach Valerius, aus drei Rohschienen
von 6 engl. Zoll Breite und vier von 3 Zoll Breite und nur zwei Deck-
schienen von gegärbtem Eisen von 6 Zoll Breite; alle waren 1 Zoll dick.
Fig. 246 b zeigt die Zusammensetzung eines Paketes zu Doppel-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899, S. 624. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen04_1899/640>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.