bare Ammunition durfte nicht verfrischt, sondern musste auf dem Hochofen aufgegeben werden und zwar in Stücken zer- schlagen und nicht mehr als 1/3 oder 1/4 Centner auf die Gicht. (2) "Und wie Unser ernster Wille und Befehl ist, dass bei der guten Qualität der Schmelz-Materialien auf Unsern Hüttenwerken alle Sorten von Stab-, Schienen-, Pflug-, Flach-, Modell-, Zähn- und Reck-Eisen von vollkommenster und dem besten aus- ländischen Eisen gleichkommender Güte angefertigt und im Publico verkauft werden sollen; so müssen die Frisch- und Stab-Schmiede durch fleissige und redliche Arbeit bey dem Frischen und Ausschmieden, teils durch öfteres und gehöriges Aufbrechen, teils aber mit einem der Natur des Roh-Eisens angemessenen Feuer-Bau dem Eisen alle mögliche Bonität, deren es nur fähig ist, geben, und so wenig wie möglich Kalk bei dem Frischen gebrauchen" . . . . "Bey dem zeither angenommenen Abgang von 3/8 vom Stab- und 2/7 beym Frisch-Eisen soll es vorder- hand sein Bewenden behalten." Dem Zainschmied wird 8 Pfund Ab- gang auf den Centner gestattet. Es sollen überall die kleinen und geschlossenen Frisch-Feuer eingeführt werden, wodurch nicht allein grosse Kohlenersparung bewirkt, sondern auch das Eisen selbst um ein merkliches verbessert wird. Sämtliches Stabeisen muss, ehe es in das Magazin kommt, aufs schärfste durch Biegen und Werfen probiert werden. (13) "Auf sämt- lichen Hammerwerken sollen die Hammerschmiede Sonntags abends um 10 Uhr zu arbeiten anfangen und die ganze Woche hindurch bis des Sonnabends gegen Mittag unablässig konti- nuieren, alsdann bei der Schicht das in der Woche gefertigte Eisen abgewogen, probiert und in das Magazin geschafft werden muss. (11) Sollten die Frischer und Hammerschmiede diesem nicht pünktlich nachleben und zur gesetzten Zeit zu arbeiten nicht anfangen, sondern sich bey den eingerissenen Missbräuchen nach 10 Uhr oder gar später in den Bierhäusern betreten lassen und dem schändlichen Trunk nachgehen, welcher sie nicht allein zur Arbeit, sondern auch zum Gehorsam unfähig macht, soll der Hammerschmied zum erstenmal in 1 Thaler und der Schenk- wirt in eben so viel Strafe verfallen seyn, welche zur Hütten- Armenkasse eingezogen werden soll. Dafern aber diesem Un- wesen dadurch nicht abgeholfen und einer und der andere von den Hammerschmieden ein Handwerk von dergleichem wider- natürlichem Vollsaufen machen würden, soll derselbe als ein
Preuſsen.
bare Ammunition durfte nicht verfrischt, sondern muſste auf dem Hochofen aufgegeben werden und zwar in Stücken zer- schlagen und nicht mehr als ⅓ oder ¼ Centner auf die Gicht. (2) „Und wie Unser ernster Wille und Befehl ist, daſs bei der guten Qualität der Schmelz-Materialien auf Unsern Hüttenwerken alle Sorten von Stab-, Schienen-, Pflug-, Flach-, Modell-, Zähn- und Reck-Eisen von vollkommenster und dem besten aus- ländischen Eisen gleichkommender Güte angefertigt und im Publico verkauft werden sollen; so müssen die Frisch- und Stab-Schmiede durch fleiſsige und redliche Arbeit bey dem Frischen und Ausschmieden, teils durch öfteres und gehöriges Aufbrechen, teils aber mit einem der Natur des Roh-Eisens angemessenen Feuer-Bau dem Eisen alle mögliche Bonität, deren es nur fähig ist, geben, und so wenig wie möglich Kalk bei dem Frischen gebrauchen“ . . . . „Bey dem zeither angenommenen Abgang von ⅜ vom Stab- und 2/7 beym Frisch-Eisen soll es vorder- hand sein Bewenden behalten.“ Dem Zainschmied wird 8 Pfund Ab- gang auf den Centner gestattet. Es sollen überall die kleinen und geschlossenen Frisch-Feuer eingeführt werden, wodurch nicht allein groſse Kohlenersparung bewirkt, sondern auch das Eisen selbst um ein merkliches verbessert wird. Sämtliches Stabeisen muſs, ehe es in das Magazin kommt, aufs schärfste durch Biegen und Werfen probiert werden. (13) „Auf sämt- lichen Hammerwerken sollen die Hammerschmiede Sonntags abends um 10 Uhr zu arbeiten anfangen und die ganze Woche hindurch bis des Sonnabends gegen Mittag unablässig konti- nuieren, alsdann bei der Schicht das in der Woche gefertigte Eisen abgewogen, probiert und in das Magazin geschafft werden muſs. (11) Sollten die Frischer und Hammerschmiede diesem nicht pünktlich nachleben und zur gesetzten Zeit zu arbeiten nicht anfangen, sondern sich bey den eingerissenen Miſsbräuchen nach 10 Uhr oder gar später in den Bierhäusern betreten lassen und dem schändlichen Trunk nachgehen, welcher sie nicht allein zur Arbeit, sondern auch zum Gehorsam unfähig macht, soll der Hammerschmied zum erstenmal in 1 Thaler und der Schenk- wirt in eben so viel Strafe verfallen seyn, welche zur Hütten- Armenkasse eingezogen werden soll. Dafern aber diesem Un- wesen dadurch nicht abgeholfen und einer und der andere von den Hammerschmieden ein Handwerk von dergleichem wider- natürlichem Vollsaufen machen würden, soll derselbe als ein
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Preuſsen.
bare Ammunition durfte nicht verfrischt, sondern muſste auf
dem Hochofen aufgegeben werden und zwar in Stücken zer-
schlagen und nicht mehr als ⅓ oder ¼ Centner auf die Gicht.
(2) „Und wie Unser ernster Wille und Befehl ist, daſs bei der
guten Qualität der Schmelz-Materialien auf Unsern Hüttenwerken
alle Sorten von Stab-, Schienen-, Pflug-, Flach-, Modell-, Zähn-
und Reck-Eisen von vollkommenster und dem besten aus-
ländischen Eisen gleichkommender Güte angefertigt und im
Publico verkauft werden sollen; so müssen die Frisch- und
Stab-Schmiede durch fleiſsige und redliche Arbeit bey dem
Frischen und Ausschmieden, teils durch öfteres und gehöriges
Aufbrechen, teils aber mit einem der Natur des Roh-Eisens
angemessenen Feuer-Bau dem Eisen alle mögliche Bonität, deren
es nur fähig ist, geben, und so wenig wie möglich Kalk bei dem
Frischen gebrauchen“ . . . . „Bey dem zeither angenommenen
Abgang von ⅜ vom Stab- und 2/7 beym Frisch-Eisen soll es vorder-
hand sein Bewenden behalten.“ Dem Zainschmied wird 8 Pfund Ab-
gang auf den Centner gestattet. Es sollen überall die kleinen
und geschlossenen Frisch-Feuer eingeführt werden, wodurch
nicht allein groſse Kohlenersparung bewirkt, sondern auch das
Eisen selbst um ein merkliches verbessert wird. Sämtliches
Stabeisen muſs, ehe es in das Magazin kommt, aufs schärfste
durch Biegen und Werfen probiert werden. (13) „Auf sämt-
lichen Hammerwerken sollen die Hammerschmiede Sonntags
abends um 10 Uhr zu arbeiten anfangen und die ganze Woche
hindurch bis des Sonnabends gegen Mittag unablässig konti-
nuieren, alsdann bei der Schicht das in der Woche gefertigte
Eisen abgewogen, probiert und in das Magazin geschafft werden
muſs. (11) Sollten die Frischer und Hammerschmiede diesem
nicht pünktlich nachleben und zur gesetzten Zeit zu arbeiten
nicht anfangen, sondern sich bey den eingerissenen Miſsbräuchen
nach 10 Uhr oder gar später in den Bierhäusern betreten lassen
und dem schändlichen Trunk nachgehen, welcher sie nicht allein
zur Arbeit, sondern auch zum Gehorsam unfähig macht, soll
der Hammerschmied zum erstenmal in 1 Thaler und der Schenk-
wirt in eben so viel Strafe verfallen seyn, welche zur Hütten-
Armenkasse eingezogen werden soll. Dafern aber diesem Un-
wesen dadurch nicht abgeholfen und einer und der andere von
den Hammerschmieden ein Handwerk von dergleichem wider-
natürlichem Vollsaufen machen würden, soll derselbe als ein
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 916. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/930>, abgerufen am 22.11.2024.
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