Hütten durften die Arbeiter nicht wider ihren Willen angehalten werden, Lebensmittel oder Waren statt baren Geldes zu nehmen. Bei dem Eisenwerk zu Baruth betrug um 1760 der Wochenlohn:
Für den Hochofenmeister mit seinen beiden Hochofenarbeitern 6 Thlr. -- Gr.
Ein Aufgeber 1 " 12 "
Der Kohlenmesser 1 " 6 "
Ein Tagelöhner 1 " -- "
1785 verdiente (nach v. Hofmann) ein Meister in Sachsen 3 Thlr., ein Hochöfner 2 Thlr., zwei Aufgeber 3 Thlr. 12 Gr., ein Pochknecht 1 Thlr. 8 Gr., ein Kohlenmesser 1 Thlr. die Woche. In Böhmen hatte ein Meister 2 bis 3 Gulden die Woche und 1 Gulden 30 Kreuzer Wartegeld. Ein Hochofenarbeiter 2 Gulden 15 bis 30 Kreuzer, jeder Aufgeber 1 Gulden 45 bis 54 Kreuzer, ein Pocher 1 Gulden 30 Kreuzer, sein Gehülfe 1 Gulden 15 Kreuzer.
Die Arbeiter bei den Hammerwerken bestanden aus dem Hammer- meister und den Hammerschmieden, welche nach der Art ihrer Arbeit und des Hammers in Vorschmiede, Frischer, Aufgiesser, Gleicher, Urweller, Ziehner (Verzinner) u. s. w. zerfielen 1). Die meisten dieser Leute waren ein wanderndes, grösstenteils sehr rüdes Volk, welches keinen bestimmten Wohnsitz hatte. Sie wurden, sowie die Hüttenleute, in der Regel alljährlich und um die nämliche Zeit gedungen. Sie bekamen ein hohes Dingegeld und arbeiteten eben so lange und in derselben gesetzten Zeit, wie die Hüttenleute. Zur Verhütung von Betrug, Diebstahl, Kohlenverschwendung, Feuersgefahr, Trunkenheit und anderen daraus entstehenden Folgen konnte ein Aufseher nicht sorgsam genug bei diesen Leuten sein. Die meist liderliche Lebens- art machte sie bei dem besten Verdienste zu beständigen halben Bettlern. Deshalb suchten die Hammerherren bemittelte Hammer- schmiede zu bekommen, die eine Kaution stellen konnten und die ausserdem in Eidespflicht genommen wurden, um sie desto besser in den nötigen Schranken zu halten. Die Hammerherren konnten aber ihrerseits auch zur Ordnung beitragen, wenn sie Veranstaltungen trafen, dass ihre Schmiede billig leben konnten, dass sie sie regel- mässig und in gutem Gelde ausbezahlten, ihnen keine grossen Vorschüsse bewilligten, dagegen ausser der freien Wohnung ihnen ein Stückchen Land zu Gemüse und Kartoffeln, ingleichen einen Grasplatz, um eine Kuh zu halten, ferner freies Leseholz u. s. w. einräumten und ver-
1) Siehe Krünitz, Encyklopädie, Bd. X, S. 625.
Die gewerblichen Verhältnisse.
Hütten durften die Arbeiter nicht wider ihren Willen angehalten werden, Lebensmittel oder Waren statt baren Geldes zu nehmen. Bei dem Eisenwerk zu Baruth betrug um 1760 der Wochenlohn:
Für den Hochofenmeister mit seinen beiden Hochofenarbeitern 6 Thlr. — Gr.
Ein Aufgeber 1 „ 12 „
Der Kohlenmesser 1 „ 6 „
Ein Tagelöhner 1 „ — „
1785 verdiente (nach v. Hofmann) ein Meister in Sachsen 3 Thlr., ein Hochöfner 2 Thlr., zwei Aufgeber 3 Thlr. 12 Gr., ein Pochknecht 1 Thlr. 8 Gr., ein Kohlenmesser 1 Thlr. die Woche. In Böhmen hatte ein Meister 2 bis 3 Gulden die Woche und 1 Gulden 30 Kreuzer Wartegeld. Ein Hochofenarbeiter 2 Gulden 15 bis 30 Kreuzer, jeder Aufgeber 1 Gulden 45 bis 54 Kreuzer, ein Pocher 1 Gulden 30 Kreuzer, sein Gehülfe 1 Gulden 15 Kreuzer.
Die Arbeiter bei den Hammerwerken bestanden aus dem Hammer- meister und den Hammerschmieden, welche nach der Art ihrer Arbeit und des Hammers in Vorschmiede, Frischer, Aufgieſser, Gleicher, Urweller, Ziehner (Verzinner) u. s. w. zerfielen 1). Die meisten dieser Leute waren ein wanderndes, gröſstenteils sehr rüdes Volk, welches keinen bestimmten Wohnsitz hatte. Sie wurden, sowie die Hüttenleute, in der Regel alljährlich und um die nämliche Zeit gedungen. Sie bekamen ein hohes Dingegeld und arbeiteten eben so lange und in derselben gesetzten Zeit, wie die Hüttenleute. Zur Verhütung von Betrug, Diebstahl, Kohlenverschwendung, Feuersgefahr, Trunkenheit und anderen daraus entstehenden Folgen konnte ein Aufseher nicht sorgsam genug bei diesen Leuten sein. Die meist liderliche Lebens- art machte sie bei dem besten Verdienste zu beständigen halben Bettlern. Deshalb suchten die Hammerherren bemittelte Hammer- schmiede zu bekommen, die eine Kaution stellen konnten und die auſserdem in Eidespflicht genommen wurden, um sie desto besser in den nötigen Schranken zu halten. Die Hammerherren konnten aber ihrerseits auch zur Ordnung beitragen, wenn sie Veranstaltungen trafen, daſs ihre Schmiede billig leben konnten, daſs sie sie regel- mäſsig und in gutem Gelde ausbezahlten, ihnen keine groſsen Vorschüsse bewilligten, dagegen auſser der freien Wohnung ihnen ein Stückchen Land zu Gemüse und Kartoffeln, ingleichen einen Grasplatz, um eine Kuh zu halten, ferner freies Leseholz u. s. w. einräumten und ver-
1) Siehe Krünitz, Encyklopädie, Bd. X, S. 625.
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Die gewerblichen Verhältnisse.
Hütten durften die Arbeiter nicht wider ihren Willen angehalten
werden, Lebensmittel oder Waren statt baren Geldes zu nehmen. Bei
dem Eisenwerk zu Baruth betrug um 1760 der Wochenlohn:
Für den Hochofenmeister mit seinen beiden
Hochofenarbeitern 6 Thlr. — Gr.
Ein Aufgeber 1 „ 12 „
Der Kohlenmesser 1 „ 6 „
Ein Tagelöhner 1 „ — „
1785 verdiente (nach v. Hofmann) ein Meister in Sachsen 3 Thlr.,
ein Hochöfner 2 Thlr., zwei Aufgeber 3 Thlr. 12 Gr., ein Pochknecht
1 Thlr. 8 Gr., ein Kohlenmesser 1 Thlr. die Woche. In Böhmen hatte
ein Meister 2 bis 3 Gulden die Woche und 1 Gulden 30 Kreuzer
Wartegeld. Ein Hochofenarbeiter 2 Gulden 15 bis 30 Kreuzer, jeder
Aufgeber 1 Gulden 45 bis 54 Kreuzer, ein Pocher 1 Gulden 30 Kreuzer,
sein Gehülfe 1 Gulden 15 Kreuzer.
Die Arbeiter bei den Hammerwerken bestanden aus dem Hammer-
meister und den Hammerschmieden, welche nach der Art ihrer Arbeit
und des Hammers in Vorschmiede, Frischer, Aufgieſser, Gleicher,
Urweller, Ziehner (Verzinner) u. s. w. zerfielen 1). Die meisten dieser
Leute waren ein wanderndes, gröſstenteils sehr rüdes Volk, welches
keinen bestimmten Wohnsitz hatte. Sie wurden, sowie die Hüttenleute,
in der Regel alljährlich und um die nämliche Zeit gedungen. Sie
bekamen ein hohes Dingegeld und arbeiteten eben so lange und in
derselben gesetzten Zeit, wie die Hüttenleute. Zur Verhütung von
Betrug, Diebstahl, Kohlenverschwendung, Feuersgefahr, Trunkenheit
und anderen daraus entstehenden Folgen konnte ein Aufseher nicht
sorgsam genug bei diesen Leuten sein. Die meist liderliche Lebens-
art machte sie bei dem besten Verdienste zu beständigen halben
Bettlern. Deshalb suchten die Hammerherren bemittelte Hammer-
schmiede zu bekommen, die eine Kaution stellen konnten und die
auſserdem in Eidespflicht genommen wurden, um sie desto besser in
den nötigen Schranken zu halten. Die Hammerherren konnten aber
ihrerseits auch zur Ordnung beitragen, wenn sie Veranstaltungen
trafen, daſs ihre Schmiede billig leben konnten, daſs sie sie regel-
mäſsig und in gutem Gelde ausbezahlten, ihnen keine groſsen Vorschüsse
bewilligten, dagegen auſser der freien Wohnung ihnen ein Stückchen
Land zu Gemüse und Kartoffeln, ingleichen einen Grasplatz, um eine
Kuh zu halten, ferner freies Leseholz u. s. w. einräumten und ver-
1) Siehe Krünitz, Encyklopädie, Bd. X, S. 625.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 784. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/798>, abgerufen am 22.11.2024.
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