Cort suchte hauptsächlich für die Marine, den grössten Abnehmer in England, zu arbeiten. 1787 hatte er den Triumph, dass von der Prüfungskommission sein Schweisseisen für das beste und für besser als das schwedische Oregrundeisen erklärt wurde. Sogleich wurde befohlen, von dem schwedischen Eisen in Zukunft abzusehen und Anker und alles Eisenwerk für die Marine aus Corts Eisen anfertigen zu lassen. Für die grossen Aufträge, welche Cort nun erhielt und erwarten musste, waren seine Anlagen zu klein. Aber er hatte bereits sein ganzes Privatvermögen -- über 20000 £ -- in seine Versuche und seine Unternehmungen gesteckt.
Er war also gezwungen, weiteres Kapital zu suchen. Dieses fand er bei Abraham Jellicoe, dem Oberzahlmeister der Marine, welcher 27000 £ einschoss gegen eine Verschreibung des Patents und dass ihm die Hälfte des Gewinns der Fabrik zufliessen und sein Sohn Samuel als Partner an seiner statt in das Geschäft eintreten sollte. Der alte Jellicoe galt für reich und stand auch bei der Marine- behörde in bestem Ansehen, was aus dem grossen Vertrauen, das man ihm in Geldsachen einräumte, hervorging. Dass die Behörde die Geschäftsverbindung kannte, geht daraus hervor, dass sie der Firma "Cort und Jellicoe" nicht nur grosse Aufträge erteilte, sondern auch am 16. April 1789 öffentlich bekannt machte, dass sie nur Offerten auf solches Eisen annehmen würde, welches nachweislich gemäss nach Cort und Jellicoes Patent hergestellt sei.
So schien alles für Cort auf das Günstigste zu stehen, als ihn ein ganz unerwarteter Schlag traf. Der alte Jellicoe starb plötzlich im August 1789 und alsbald stellte es sich heraus, dass die Summen, die er Cort geliehen hatte, von unterschlagenen Staatsgeldern her- rührten. Cort hatte keine Ahnung davon gehabt, trotzdem traf ihn allein das ganze Unglück. So nachsichtig die Behörde zu Jellicoes Lebzeiten gewesen war, so strenge verfuhr sie jetzt. Nicht nur das ganze Vermögen der Firma Cort und Jellicoe wurde für die For- derung des Staates mit Beschlag belegt, sondern auch, was für Cort am härtesten war, sein Patent auf grund der Verschreibung an Jellicoe. -- Nach der Abschätzung einer Jury war das Vermögen an 17000 £ wert. Die Unterschlagungen beliefen sich auf 39676 £. Hätte der Staat auch mit aller Strenge handeln wollen, so hätte es genügt, das Vermögen der Firma zu veräussern und sich aus dem Patent in der Weise bezahlt zu machen, dass er sich aus den Licenz- gebühren, welche das Patent abwarf, nach und nach bezahlt machte. Dies hätte wahrscheinlich, da das Patent damals schon sehr hohe
Puddelprozeſs.
Cort suchte hauptsächlich für die Marine, den gröſsten Abnehmer in England, zu arbeiten. 1787 hatte er den Triumph, daſs von der Prüfungskommission sein Schweiſseisen für das beste und für besser als das schwedische Oregrundeisen erklärt wurde. Sogleich wurde befohlen, von dem schwedischen Eisen in Zukunft abzusehen und Anker und alles Eisenwerk für die Marine aus Corts Eisen anfertigen zu lassen. Für die groſsen Aufträge, welche Cort nun erhielt und erwarten muſste, waren seine Anlagen zu klein. Aber er hatte bereits sein ganzes Privatvermögen — über 20000 £ — in seine Versuche und seine Unternehmungen gesteckt.
Er war also gezwungen, weiteres Kapital zu suchen. Dieses fand er bei Abraham Jellicoe, dem Oberzahlmeister der Marine, welcher 27000 £ einschoſs gegen eine Verschreibung des Patents und daſs ihm die Hälfte des Gewinns der Fabrik zuflieſsen und sein Sohn Samuel als Partner an seiner statt in das Geschäft eintreten sollte. Der alte Jellicoe galt für reich und stand auch bei der Marine- behörde in bestem Ansehen, was aus dem groſsen Vertrauen, das man ihm in Geldsachen einräumte, hervorging. Daſs die Behörde die Geschäftsverbindung kannte, geht daraus hervor, daſs sie der Firma „Cort und Jellicoe“ nicht nur groſse Aufträge erteilte, sondern auch am 16. April 1789 öffentlich bekannt machte, daſs sie nur Offerten auf solches Eisen annehmen würde, welches nachweislich gemäſs nach Cort und Jellicoes Patent hergestellt sei.
So schien alles für Cort auf das Günstigste zu stehen, als ihn ein ganz unerwarteter Schlag traf. Der alte Jellicoe starb plötzlich im August 1789 und alsbald stellte es sich heraus, daſs die Summen, die er Cort geliehen hatte, von unterschlagenen Staatsgeldern her- rührten. Cort hatte keine Ahnung davon gehabt, trotzdem traf ihn allein das ganze Unglück. So nachsichtig die Behörde zu Jellicoes Lebzeiten gewesen war, so strenge verfuhr sie jetzt. Nicht nur das ganze Vermögen der Firma Cort und Jellicoe wurde für die For- derung des Staates mit Beschlag belegt, sondern auch, was für Cort am härtesten war, sein Patent auf grund der Verschreibung an Jellicoe. — Nach der Abschätzung einer Jury war das Vermögen an 17000 £ wert. Die Unterschlagungen beliefen sich auf 39676 £. Hätte der Staat auch mit aller Strenge handeln wollen, so hätte es genügt, das Vermögen der Firma zu veräuſsern und sich aus dem Patent in der Weise bezahlt zu machen, daſs er sich aus den Licenz- gebühren, welche das Patent abwarf, nach und nach bezahlt machte. Dies hätte wahrscheinlich, da das Patent damals schon sehr hohe
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Cort suchte hauptsächlich für die Marine, den gröſsten Abnehmer
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Prüfungskommission sein Schweiſseisen für das beste und für besser
als das schwedische Oregrundeisen erklärt wurde. Sogleich wurde
befohlen, von dem schwedischen Eisen in Zukunft abzusehen und
Anker und alles Eisenwerk für die Marine aus Corts Eisen anfertigen
zu lassen. Für die groſsen Aufträge, welche Cort nun erhielt und
erwarten muſste, waren seine Anlagen zu klein. Aber er hatte bereits
sein ganzes Privatvermögen — über 20000 £ — in seine Versuche
und seine Unternehmungen gesteckt.
Er war also gezwungen, weiteres Kapital zu suchen. Dieses fand
er bei Abraham Jellicoe, dem Oberzahlmeister der Marine, welcher
27000 £ einschoſs gegen eine Verschreibung des Patents und daſs
ihm die Hälfte des Gewinns der Fabrik zuflieſsen und sein Sohn
Samuel als Partner an seiner statt in das Geschäft eintreten sollte.
Der alte Jellicoe galt für reich und stand auch bei der Marine-
behörde in bestem Ansehen, was aus dem groſsen Vertrauen, das man
ihm in Geldsachen einräumte, hervorging. Daſs die Behörde die
Geschäftsverbindung kannte, geht daraus hervor, daſs sie der Firma
„Cort und Jellicoe“ nicht nur groſse Aufträge erteilte, sondern
auch am 16. April 1789 öffentlich bekannt machte, daſs sie nur Offerten
auf solches Eisen annehmen würde, welches nachweislich gemäſs nach
Cort und Jellicoes Patent hergestellt sei.
So schien alles für Cort auf das Günstigste zu stehen, als ihn
ein ganz unerwarteter Schlag traf. Der alte Jellicoe starb plötzlich
im August 1789 und alsbald stellte es sich heraus, daſs die Summen,
die er Cort geliehen hatte, von unterschlagenen Staatsgeldern her-
rührten. Cort hatte keine Ahnung davon gehabt, trotzdem traf ihn
allein das ganze Unglück. So nachsichtig die Behörde zu Jellicoes
Lebzeiten gewesen war, so strenge verfuhr sie jetzt. Nicht nur das
ganze Vermögen der Firma Cort und Jellicoe wurde für die For-
derung des Staates mit Beschlag belegt, sondern auch, was für Cort
am härtesten war, sein Patent auf grund der Verschreibung an
Jellicoe. — Nach der Abschätzung einer Jury war das Vermögen
an 17000 £ wert. Die Unterschlagungen beliefen sich auf 39676 £.
Hätte der Staat auch mit aller Strenge handeln wollen, so hätte es
genügt, das Vermögen der Firma zu veräuſsern und sich aus dem
Patent in der Weise bezahlt zu machen, daſs er sich aus den Licenz-
gebühren, welche das Patent abwarf, nach und nach bezahlt machte.
Dies hätte wahrscheinlich, da das Patent damals schon sehr hohe
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 694. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/708>, abgerufen am 25.11.2024.
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