Dagegen hatte der Staat gewisse Waldungen kostenlos den Eisen- hütten zugeteilt. Diese Bergslagsallmänningar waren nur für die Eisenerzeugung bestimmt. Die einzige Beschränkung war die, dass das Holz nicht verkauft, sondern nur zum Hochofenbetrieb verwendet wer- den durfte. In diesen Wäldern durfte nicht geschwedet, keine Ziegen gehalten und keine neuen Gebäude aufgeführt werden, alles Bauholz musste angewiesen, zum Theerbrennen nur Wurzeln verwendet wer- den. Ausserdem gab es "Rekognitionswälder", aus welchen der Staat den Hütten Holzkohlen oder Kohlholz gegen billige Sätze abgab.
Die Roheisenproduktion war frei und auf keine bestimmte Quan- tität beschränkt, wohl aber die Stabeisenproduktion, was natürlich auf die Hochöfen zurückwirkte, denn es konnte dadurch nur soviel Roheisen erzeugt werden, als die Privilegien aller Frischereien be- trugen. Ein Teil der letzteren besass eigene Hochöfen, und diese durften entweder gar kein Roheisen verkaufen oder nur ein beschränk- tes, durch ihr Privileg vorgeschriebenes Quantum. Die übrigen Hoch- öfen verkauften ihr Roheisen frei und unbeschränkt, und waren die Frischhütten fast die alleinigen Abnehmer, da kein Roheisen aus- geführt werden durfte. Die Gesetze der Frischereizunft bestimmten, dass jeder Meister Roheisen und Kohle vom Besitzer auf Rechnung nahm, und wurde nach altem Brauch 1 Schiffspfund Roheisen nach Roheisengewicht, für 1 Schiffspfund Stabeisen nach Berggewicht, also mit 23 Proz. weniger, entsprechend dem Abbrand und 24 Tonnen Kohlen geliefert. Das mehr gewonnene Eisen und die ersparten Kohlen mussten dem Frischer vergütet werden. Diese Bezahlung des Überschusses erzeugte ein für die Güte des Eisens verderbliches Jagen nach Kohlenersparung und grösserer Eisenproduktion. Auf der anderen Seite lag in diesem System ein so nützlicher Zwang zur Sparsamkeit, dass Sven Rinman in seiner "Eisen- und Stahlvered- lung" dieses System auch auf die weitere Verarbeitung auszudehnen suchte und jeder der von ihm beschriebenen Arten der Eisenveredlung eine Lohnberechnung beifügte, in welcher der Abbrand und Kohlen- verbrauch bestimmt war, wobei er den allgemeinen Grundsatz befolgte, dass der Abbrand und Kohlenverbrauch lieber höher als zu niedrig angesetzt würde, damit die Ersparung daran einem sparsamen Arbeiter zum Verdienst gereichte 1). -- Eine strenge Kontrolle bei der Abnahme des Eisens war allerdings dabei vorausgesetzt.
1) Siehe Rinman, a. a. O., S. 84.
Schweden.
Dagegen hatte der Staat gewisse Waldungen kostenlos den Eisen- hütten zugeteilt. Diese Bergslagsallmänningar waren nur für die Eisenerzeugung bestimmt. Die einzige Beschränkung war die, daſs das Holz nicht verkauft, sondern nur zum Hochofenbetrieb verwendet wer- den durfte. In diesen Wäldern durfte nicht geschwedet, keine Ziegen gehalten und keine neuen Gebäude aufgeführt werden, alles Bauholz muſste angewiesen, zum Theerbrennen nur Wurzeln verwendet wer- den. Auſserdem gab es „Rekognitionswälder“, aus welchen der Staat den Hütten Holzkohlen oder Kohlholz gegen billige Sätze abgab.
Die Roheisenproduktion war frei und auf keine bestimmte Quan- tität beschränkt, wohl aber die Stabeisenproduktion, was natürlich auf die Hochöfen zurückwirkte, denn es konnte dadurch nur soviel Roheisen erzeugt werden, als die Privilegien aller Frischereien be- trugen. Ein Teil der letzteren besaſs eigene Hochöfen, und diese durften entweder gar kein Roheisen verkaufen oder nur ein beschränk- tes, durch ihr Privileg vorgeschriebenes Quantum. Die übrigen Hoch- öfen verkauften ihr Roheisen frei und unbeschränkt, und waren die Frischhütten fast die alleinigen Abnehmer, da kein Roheisen aus- geführt werden durfte. Die Gesetze der Frischereizunft bestimmten, daſs jeder Meister Roheisen und Kohle vom Besitzer auf Rechnung nahm, und wurde nach altem Brauch 1 Schiffspfund Roheisen nach Roheisengewicht, für 1 Schiffspfund Stabeisen nach Berggewicht, also mit 23 Proz. weniger, entsprechend dem Abbrand und 24 Tonnen Kohlen geliefert. Das mehr gewonnene Eisen und die ersparten Kohlen muſsten dem Frischer vergütet werden. Diese Bezahlung des Überschusses erzeugte ein für die Güte des Eisens verderbliches Jagen nach Kohlenersparung und gröſserer Eisenproduktion. Auf der anderen Seite lag in diesem System ein so nützlicher Zwang zur Sparsamkeit, daſs Sven Rinman in seiner „Eisen- und Stahlvered- lung“ dieses System auch auf die weitere Verarbeitung auszudehnen suchte und jeder der von ihm beschriebenen Arten der Eisenveredlung eine Lohnberechnung beifügte, in welcher der Abbrand und Kohlen- verbrauch bestimmt war, wobei er den allgemeinen Grundsatz befolgte, daſs der Abbrand und Kohlenverbrauch lieber höher als zu niedrig angesetzt würde, damit die Ersparung daran einem sparsamen Arbeiter zum Verdienst gereichte 1). — Eine strenge Kontrolle bei der Abnahme des Eisens war allerdings dabei vorausgesetzt.
1) Siehe Rinman, a. a. O., S. 84.
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Dagegen hatte der Staat gewisse Waldungen kostenlos den Eisen-
hütten zugeteilt. Diese Bergslagsallmänningar waren nur für die
Eisenerzeugung bestimmt. Die einzige Beschränkung war die, daſs das
Holz nicht verkauft, sondern nur zum Hochofenbetrieb verwendet wer-
den durfte. In diesen Wäldern durfte nicht geschwedet, keine Ziegen
gehalten und keine neuen Gebäude aufgeführt werden, alles Bauholz
muſste angewiesen, zum Theerbrennen nur Wurzeln verwendet wer-
den. Auſserdem gab es „Rekognitionswälder“, aus welchen der
Staat den Hütten Holzkohlen oder Kohlholz gegen billige Sätze
abgab.
Die Roheisenproduktion war frei und auf keine bestimmte Quan-
tität beschränkt, wohl aber die Stabeisenproduktion, was natürlich
auf die Hochöfen zurückwirkte, denn es konnte dadurch nur soviel
Roheisen erzeugt werden, als die Privilegien aller Frischereien be-
trugen. Ein Teil der letzteren besaſs eigene Hochöfen, und diese
durften entweder gar kein Roheisen verkaufen oder nur ein beschränk-
tes, durch ihr Privileg vorgeschriebenes Quantum. Die übrigen Hoch-
öfen verkauften ihr Roheisen frei und unbeschränkt, und waren die
Frischhütten fast die alleinigen Abnehmer, da kein Roheisen aus-
geführt werden durfte. Die Gesetze der Frischereizunft bestimmten,
daſs jeder Meister Roheisen und Kohle vom Besitzer auf Rechnung
nahm, und wurde nach altem Brauch 1 Schiffspfund Roheisen nach
Roheisengewicht, für 1 Schiffspfund Stabeisen nach Berggewicht, also
mit 23 Proz. weniger, entsprechend dem Abbrand und 24 Tonnen
Kohlen geliefert. Das mehr gewonnene Eisen und die ersparten
Kohlen muſsten dem Frischer vergütet werden. Diese Bezahlung des
Überschusses erzeugte ein für die Güte des Eisens verderbliches Jagen
nach Kohlenersparung und gröſserer Eisenproduktion. Auf der
anderen Seite lag in diesem System ein so nützlicher Zwang zur
Sparsamkeit, daſs Sven Rinman in seiner „Eisen- und Stahlvered-
lung“ dieses System auch auf die weitere Verarbeitung auszudehnen
suchte und jeder der von ihm beschriebenen Arten der Eisenveredlung
eine Lohnberechnung beifügte, in welcher der Abbrand und Kohlen-
verbrauch bestimmt war, wobei er den allgemeinen Grundsatz befolgte,
daſs der Abbrand und Kohlenverbrauch lieber höher als zu niedrig
angesetzt würde, damit die Ersparung daran einem sparsamen Arbeiter
zum Verdienst gereichte 1). — Eine strenge Kontrolle bei der Abnahme
des Eisens war allerdings dabei vorausgesetzt.
1) Siehe Rinman, a. a. O., S. 84.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 1120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/1134>, abgerufen am 22.11.2024.
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